Beiträge von Herzogsweg16

    Ja hallo erst mal, ich gebe Axel F da völlig recht. Das ganze Thema Ölwechsel betrifft wohl hauptsächlich die Selbstwarter oder diejenigen mit schon älteren Maschinen, wo keine Gewährleistung mehr drauf ist. Denn für den Hersteller ist es nach einem Motorschaden dann doch das einfachste zu behaupten, es lag am falschen Öl. Also lass ich das lieber den HB machen. Ich wüsste jetzt auch überhaupt nicht, wann das Öl zu wechseln wäre. Jede Idee zur Kostenoptimierung ist natürlich wertvoll und jeder muß letzten Endes für sich entscheiden, was er im einzelnen nutzen kann und will. Nur mal ein Beispiel wie sich hier auch die Hersteller abschotten. Ich hatte mir das ecoHome Programm über eine vielleicht nicht ganz legalen Kanal besorgt. Nutzt mir alles nichts ohne ein entsprechndes Passwort vom Hersteller und der Freischaltung durch den HB am Gerät. Natürlich mauern jetzt beide und ich muß nun erst wieder 200,- €uronen löhnen, damit ich den Kram endlich nutzen kann. Viel anders wird es dann auch mit Ölfilter usw. aussehen. Vielleicht müssen wir als Eigt. der Geräte einfach in geballter Form mehr Druck auf die Hersteller machen. Denn es ist schon ein Unding, dass man als Herr der Maschine doch weiter Sklave des Herstellers ist. Das sagt Dir natürlich vorher auch kein HB. :schimpf:

    Bevor ich in die Waschanlage bin - Nebel, keine 5 Meter Sicht - komisch alle fahren ohne Licht, keiner hat Nebelschlußleuchte an @:pille Hinter der Waschanlage - Wo kommt plötzlich die Sonne her? Lag es doch an den verdreckten Scheiben? ))))

    @ doc-joachim, also mein BHKW steht in Thüringen, ich wohne nur in Frankfurt. Bei dem für mich dort in Thüringen zuständigem EVU gibt es auch nur ein Preisblatt mit Lastgangmessung. Auch bei mir erfolgt keine Lastgangmessung, da die Erfassung von Einspeisung über einen altertümlichen Ferrarriszähler erfolgt. Aber da halte ich selber mal den Ball flach, damit die nicht noch auf die Idee kommen und mir irgendwelchen Blindstrom in Rechnung stellen oder vielleicht noch Reservenetzkapazitäten bei Ausfall der Eigenerzeugung berechnen wollen. @ Mustermann, also das Zitat von fire kenn ich auch, ist aber so nicht richtig. Die EVU´s können sich die Vergütung nicht einfach aussuchen. :rtfm: Ich hatte das aber in einem Beitrag vor ein paar Tagen schon mal dargelegt. Gemäß dem von Dir eingestellten Preisblatt ist auch bei Dir die der NS-Ebene vorgelagerte Ebene die Umspannebene MS/NS. Nur leider zahlt Dein EVU genau für diese Ebene das wenigste Geld. Hier wäre lediglich noch zu unterscheiden, ob es mehr oder weniger als 2.500 Benutzungsstunden sind. Wenn sie Dir aber die MS-Ebene vergüten, dann würde ich da überhaupt nicht meckern, denn da gibts ja ein bißchen mehr Geld.

    In Bezug auf die Graphik vNNE würde mich mal interessieren, welche Netzebene und in welchem Bereich Betriebsstunden ( 2.500 h/a ) die Mitglieder dieses Forums abgerechnet bekommen haben, die in der Graphik vNNE von 1,9 bis 2,09 Cent/kwh gemeldet haben. :?: Die enormen Unterschiede in der Graphik beweisen aber auch, dass hier bei den EVU´s teilweise gut Geld damit verdient werden kann. Meine Vorschlag zu der Graphik wäre vielleicht noch eine Unterteilung in b2.500 h/a, da zumindest bei meinem EVU die Preisunterschiede für mehr oder weniger 2.500 h/a enorm sind.

    @ Haubär, hier der Text von meinem Anschreiben an das EVU in Bezug auf die Antwort der BNA. Sehr geehrter Herr....., inzwischen habe ich eine Auskunft von der BNA in Bonn in Bezug auf die Abrechnung der vNNE gem. § 18 StromNEV erhalten. Die Aussage der Bundesnetzagentur lautet wie folgt; Gemäß § 18 StromNEV sind die vNNE nach der vorgelagerten Netzebene, in welche der erzeugte Strom eingespeist wird ( das BHKW speist in die Niederspannungsebene ein ) abzurechnen. Die der Niederspannungsebene vorgelagerte Spannungsebene ist aber die vorgelagerte Umspannungsebene und nicht die Mittelspannungsebene. Daher sind die vNNE nach der vorgelagerten Umspannungsebene abzurechnen. Rein logisch müßte die Vergütung für diese Ebene dann irgendwo zwischen Niederspannungs- und Mittelspannungsebene liegen. Sollten Sie noch Fragen an die BNA in Bonn haben, können Sie sich an Herrn Dressel, Tel. 0228-145884, wenden. In Erwartung Ihrer Rückantwort verbleibe ich MfG ..... . Soweit mein Anschreiben. Die Antwort des EVU hatte ich ja schon hier eingestellt.

    Mich trifft der Schlag, habe eben die Antwort von meinem zuständigen EVU gelesen. Die haben das wirklich akzeptiert und mir noch ein paar Euronen mehr überwiesen. Ist nicht die Welt, geht mir aber ums Prinzip. Hier die Antwort zum nachlesen; Sehr geehrter Herr ...., wir haben den Sachverhalt in unserem Hause nochmals geprüft. Sie, als dezentraler Einspeiser in der Niederspannung, haben Anrecht auf vNNE der Umspannebene MS/NS. Wir haben eine Gutschrift über den Differenzbetrag von 8,58 € erstellt. Diese wird Ihnen in den nächsten Tagen zugehen. Die Auszahlung erfolgt auf das uns bekannte Konto. Wir möchten uns nochmals für den Hinweis bedanken und verbleiben mit freundlichen Grüßen EVI GmbH. Na wer sagt´s denn, es klappt doch wenn man will.

    @ fire, der § 18 ist mir so auch bekannt. Der nette Herr Herr von der BNA meinte aber, zwischen Niederspannung und Mittelspannung gibt es noch die vorgelagerte Umspannungsebene, also der Niederspannung ist nicht unmittelbar die Mittelspannung vorgelagert. Es könnte höchstens bei sehr kleinen Energiebersorgern sein, dass die zwischen Niederspannung und Mittelspannung keine vorgelagerte Umspannebene haben. Das müßten die dann aber im Einzelfall nachweisen können. Aber langes Gerede kurzer Sinn, ich werde morgen bei der BNA nachhaken und eine schriftliche Antwort verlangen. Dann wissen wir vielleicht in 4-8 Wochen :sleeping: mehr.

    @ Haubär Das war eine mündliche Aussage eben diesen Herrn Dressler. Hab auf diese mündliche Antwort schon fast 4 Wochen warten müssen. Falls hier im Forum dazu mehr Interesse besteht, werde ich mich auch noch um eine schriftliche Aussage bemühen. Ich habe jetzt erst mal mein zuständiges EVU angeschrieben und will mal abwarten, wie die reagieren. :sleeping:

    Willkommen in der immer größer werdenden Familie der BHKW´ler. Schade nur, dass die Dachser immer mehr werden. Trotzdem alles Gute mit dem Dachs und eine lange Lebensdauer. :-)@@(-:

    Habe heute Auskunft von der BNA bzgl. meiner Anfrage zu den vNNE erhalten.Die Aussage der BNA lautet wie folgt; Gemäß §18 StromNEV sind die vNNE nach der vorgelagerten Ebene, in welche der erzeugte Strom eingespeist wird, ( das BHKW speist in der Regel in die Niederspannungsebene ein ) abzurechnen. Die der Niederspannungsebene vorgelagerte Spannungsebene ist aber die vorgelagerte Umspannungsebene zur Mittelspannungsebene und nicht die Mittelspannungsebene selbst. Daher sind die vNNE nach der vorgelagerten Umspannungsebene abzurechnen. Rein logisch müßte die Vergütung für diese Ebene also irgendwo zwischen den Vergütungen von Niederspannungs- und Mittelspannungsebene liegen. :thumbup: Ansprechpartner für diese Fragen bei der BNA in Bonn ist Hr. Dressler Tel. 0228-145884.Habe jetzt das örtliche EVU (die haben mir die vNNE vergütet ) angeschrieben und bin mal auf deren Antwort gespannt. ^^|__|

    Na hoffentlich klemmt dann da nicht auch der Gashebel. ^^|__| Habe dieser Tage auch auf der Website von Vaillant gelesen, dass die eine Kooperation mit Honda eingegangen sind, um kleine BHKW bis 1KW el. zu bauen. Vielleicht gibts dann auch in Zukunft im ecopower andere Motoren. Hilfe!!! Bei mir ist hier irgend was verstellt. Schriftgröße lässt sich nicht ändern, Smileys sind verschlüsselt. Was muß ich tun? _:_