Hallo Marvin,
Grundsatz 1: Es geht alles ! Grundsatz 2 : Was kannst du besser erzielen ? Ich praktiziere es folgender Maßen in "meinem" MFH :
Einzelgewerbe hatte ich schon (kostet 20 € und einen steuerlichen Erfassungsbogen den du ausfüllen mußt), das ecopower 4.7 G habe ich in's Betriebsvermögen angemeldet und als Gewerbetreibender "angeschafft". Den Aufstellraum im KG (SoET meiner Frau) habe ich angemietet. Das spielt aber nur eine Rolle, wenn du in den "Genuß" von Gewerbe-steuern kommen solltest - was bei nur dem BHKW durch den Freibetrag (ich glaube 17.500 €) kaum erreichbar ist. Den Mieterstromverkauf solltest du auf jeden Fall anstreben. Wie juristisch umfassend - oder kompliziert - du das gestalten mußt, hängt vom "guten Verhältnis" mit den Mietern ab, einsparen wollen sie aber bestimmt
Ich nehme an, du willst Steuern absetzen - nicht den Dachs ??? Da du vermietest, müßtest du zuerst klären, wem der Dachs gehört/gehören soll. Dann erkundigen, ob dein Meßstellenbetreiber die vorhanden Zähler übernehmen und für dich ablesen/abrechnen soll/kann/will. Ist letztlich vom Preis abhängig. Ich konnte dies erreichen mit dem Argument, das sie diese ohnehin nur ausbauen und wegwerfen, ich aber neue erwerben müßte. So einigten wir uns auf einen Preis von rd. 15 € Netto/Zähler und p.a. - für mich günstig. Muß jeder selbst kalkulieren ! Auf keinen Fall darfst du sog. "gefangenen Vereinbarungen" mit den Mietern abschließen, d.h. die Strom-Anbieter-Wahlfreiheit muß offen bleiben. Das bedeutet jedoch, wenn du über den Angebotspreis nicht alle überzeugen (und bei der Stange halten) kannst, ein separat zusätzliches Kabel, von dem du dann im Wechselfalle jeden betr. Mieter einspeisen (lassen) könntest. Jedoch wäre durch den Gestehungspreis vom BHKW von ungefähr 9 Cent/kWh der Spielraum gegeben... Also ausrechnen. Wirtschaftlicher wird das BHKW dadurch auf jeden Fall, denn du bekommst ja diesen (verkaufbaren) Mieterstrom wie eingespeist ver-gütet !!! Ich konnte noch zusätzlich (da von vornherein so konzipiert) eine 11%-Mod.-Umlage erheben. Das ist bei dir vermutlich nicht mehr möglich.
So, nun kommt dein vermutliches Anliegen: Mit Aufnahme dieser (steuerlichen) Tätigkeit - FA-Bescheid abwarten, da ggfls. IST-Versteuerung zu wählen wäre - mußt du mit mtl. USt-VA beginnen, d.h. schön fleissig E/A erfassen, die MwSt. und USt herausnehmen und gegenüber stellen. Das trifft dann für dich selbst auch zu ! Du mußt deinen eigenen verbrauchten Strom steuerlich dann so behandeln, als wenn du ihn verkaufst hättest. Weiter ausführen darf ich nicht, sonst wird's Steuerberatung....
Mit den Anschaffungskosten stehe ich im Moment mit dem FA auf einem "unterschiedlichem Standpunkt", da sie nur den Anteil entspr. Stromkennzahl zubilligen wollen. Spätestens hier ist der Punkt gekommen, wo du einen StB in's Boot holen solltest (Kosten sind absetzbar, nicht der StB ).
Auf jeden Fall mußt du alles durchkalkulieren (lassen), damit der Ansatz richtig wird. Aus meiner Sicht mit 4,7 kW el. und 12 Mietern lohnt sich's - aber Kosten beachten !!!
Ich hoffe, konnte dir ein klein wenig helfen - oder Mut machen ?
Gruß, pamiru48
PS: Max. einen Wärmezähler vor den Pufferspeicher !