Beiträge von albers1

    Hallo,


    Ihr seid ja schon alle am rechnen. Ich denke ich schau mal, ob ich das Biogas vom Erzeuger direkt bekommen kann und was das Gas kostet. Mein Gasnetzbetreiber wird wohl für die Durchleitung (ca. 2 km) keine große Ansprüche stellen )))) . Für die neue Anlage wird sich der Umstieg auf Biogas nicht Rechnen. Bei der alten Anlage kann ich zur Zeit besser mit dem Brennwertkessel heizen. Die Einspeisevergütung für den nicht selbst genutzen Strom reicht nicht einmal aus, um das Gas für den Stromanteil zu bezahlen. Also gibt es nur die Möglichkeit den Dachs zu beerdigen:tot: , oder den Strom teurer zu verkaufen. Z.B. selbstgenutzer Stromanteil erhöhen, Strom an Dritte verkaufen (macht das schon einer von Euch?) oder auf EEG umsteigen.

    Hallo,


    in unser Gasnetz (Stadtwerke) wird demnächst Biogas eingespeist. Ich habe 2 Gas-Dachse an 2 Standorte , einer 1 Jahr alt und einer etwas über 10 Jahre ( Kein KWK-Zuschlag). Das Biogas könnte ich direkt vom Biogaserzeuger kaufen (zuzügl. Durchleitungsgebühren) oder über den örtlichen Gasversorger.


    Hat schon jemand über die möglichkeit nachgedacht auf Biogas umzusteigen?


    Ist zum Beispiel eine Einspeisevergütung nach EEG für den alten Dachs möglich?


    Lohnt sich eine Umstellung auf EEG des 1 Jahr alten Dachs?


    Wie hoch ist die Einspeisevergütung nach EEG bei nutzung der Abwärme?




    Eine Menge Fragen zum Jahreswechsel ?(

    Hallo,


    HO heist das Zauberwort und schon ist die Welt wieder in Ordnung.


    Die Stadtwerke rechnen nach den oberen Heizert ab. Somit sind 2,1 m3/h Gas OK.


    War gestern wohl zu spät, hätte ich auch drauf kommen können.


    Gruß,


    Willi

    Hallo Frank,


    für den Abgleich deiner Heizung bekommst Du ja schon eine Menge Hilfe. Nächste Woche bekommst du einen Gaszähler nur für das BHKW . Überprüfe doch mal den Gasverbrauch.


    Sollverbrauch: = Leistugsaufnahme (Dachs G5.5 20,5 kW) / Faktor kWh/m3 (wird auf der Gasrechnung angegeben)


    Ich habe den Gasverbrauch von meinem Dachs gerade überprüft und habe feststellen müssen, das der Verbrauch um 14% zu hoch ist. Das entspricht für die 937 Std. seit Inbetriebnahme ca. 2700 kW. Ich werde mich morgen an die Senertec Partnerfirma wenden und mal hören wie der Mehrverbrauch vermieden werden kann und wer die Mehrkosten von bis jetzt ca. 200 Euro übernimmt. Mein Balgengaszähler G6 (Hat die Stadtwerke ausgesucht) ist auch zu groß. Für den Dachs und den Spitzenlastkessel Buderus BG 162-25 G20 (Der zurzeit außer Betrieb ist) würde ein G4 Zähler ausreichen. Beide Zähler dürfen nach EN1359 einen Messfehler von 1.5 % haben. Der G6 (0.06 bis 10 m3/h) Zähler hat aber bei ca. 1,8 m3/h Gasverbrauch eine ungüntigere Fehlerkurve. Nur für den Dachs würde ein G 2,5 Zähler ausreichen. Falsche Einstellung bei der Inbetriebnahme oder defekter Gaszähler? Wird sich wohl in den nächsten Tagen aufklären. Ich muß ja auch noch mal mit meinen Stadtwerken über den Stromzähler für die KWKNettostromerzeugung reden (Die wollen bis jetzt noch einen Zähler ohne Rücklaufsperre).


    Gasverbrauch überprüfen lohnt sich.


    Gruß,


    Willi

    Hallo Frank,


    wie kommst du an die Wärmenenge?


    Hast du einen Wärmemengenzähler hinterm BHKW?


    Die Leistung des Kondensers ist stark abhängig von der Rücklauftemperatur der Heizung. Je niedriger die Rücklauftemperatur desto besser die Energieausbeute. Normalerweise ist die Rücklauftemperatur in der kalten Jahreszeit höher. Die Ausbeute könnte in der Übergangszeit besser werden. Wenn die Rücklauftemperatur bei Dir sehr hoch ist, solltest Du die Durchflußmengen an den Heizkörpern so weit drosseln, daß die Heizleistung gerade noch ausreicht um den Raum zu beheizen. (Heizkörperventil ganz auf und an der hoffentlich absperrbaren Rücklaufverschraubung so lange drosseln bis sich die gewünschte Raumtemperatur einstellt.) Bei den jetzt niedrigen Außentemperaturen ist jetzt der optimale Zeitpunkt für den Abgleich der Heizkörper.


    Gruß,


    Willi


    PS. Hast Du auch mal den Gas- Ölverbrauch vom BHKW abgelesen? Mein Dachs (Gas) hat da auch etwas mehr Durst als er sollte.

    Hallo,


    meine Stadtwerke ist die Stadtwerke Rhede.


    Den Zuschlag gibt es doch für den nettoeingespeisten Strom = Strom gemessen am Generator minus benötigter Strom für den "Betrieb" der Anlage. das heist doch, wenn das BHKW abschaltet ist der Strom eingespeist und das BHKW ist außer "Betrieb" (Generator und Motor ist aus). Der von den Stadtwerken geforderte Zähler würde jetzt rüchwärts laufen und den Zuschlag mindern. Bei 130 W und bei zur zeit 5000 Std/Jahr Stillstand sind das ca. 650 kWStd. Die Regelung ist doch bei abgeschaltetem BHKW für die Heizung zuständig und nicht für den Betrieb des BKKWs. Es kann ja nicht sein. daß ich immer. wenn das BHKW sich abschaltet vom 2. OG in den Keller hechte und das BHKW vom Nez trenne. @:pille Der Fahrstuhl ist noch nicht in Betrieb. Der hat einen eigenen Zähler und sitzt direkt neben den Bezugs und Einspeisezahler wird aber aus Sicherheitsgründen aus das öffentliche Netz versorgt (Vorschrift). Kann ich den Strom für den Fahrstuhl von meinem eingespeisten Strom abziehen und mir selber verkaufen? Muß ich nachweisen, ob der Fahstuhl gleichzeitig mit dem BHKW läuft? Alles nicht so einfach!

    Hallo zusammen,


    meine Stadtwerke verlangt für den selbstgenutzten Strom einen Zähler ohne Rücklaufsperre, ist das OK? Der Zähler würde dan bei Stilltand des BHKW rückwerts laufen (Strom für Regelung, Pumpe, Starter). Der Zähler für den in das Netz eingespeisten Strom hat eine Rücklaufsperre. Wird da nicht mit zeierlei Mass gemessen?


    Ich habe einen Zähler für Strombezug und für Einspeisung danach Speise ich mit BHKW ein, anschließend habe ich für 3 Wohnungen je einen Zähler und für den Allgeneinstron einen Zähler (alle geeicht). Ich kann also den Selbstgenutzten Strom ausrechnen. (Verbrauch 3 Wohnungen + Verbrauch Allgemeinzähler)-(Strombezug + Netzeinspeisung)=selbstgenutzter Strom aus BHKW . Ein Zähler am BHKW würde da doch nur die Messfehler der Zähler aufdecken.


    Gibt es irgedwo Regeln oder Vorschriften für den Einbau der Zähler? :?:

    Wohnraumlüftung mit WRG für Mieter? Zahlt der die Einbaukosten?


    Es geht auch anders!


    Ein oder zwei Abluftventilatoren(z.B. Helios ELS-VN 100/60) mit Bedarfs- und Grundlüftung in Bad, WC, Küche und in den anderen Räemen Zuluftelemente (z.B. Helios ZLA) in die Wand oder Einströmelemente (z.B. Helios ALEF...) in die Fensterrahmen. Bedarfslüftung über Lichtschalter Bad, Grundlüftung im Dauerbetrieb. Mateial (auch mit WRG) gibt es bei http://shop.strato.de/epages/S…?ObjectPath=/Shops/219750