Beiträge von gunnar.kaestle


    Aus welchem Grund soll es denn ca 18-22Std am tag rennen ?


    Damit bei kleiner Flamme nicht so viel Strom rückgespeist werden muss.


    Bei Vollgas hat man bei kleinen Objekten soviel Strom über, dass der ins Netz eingespeist wird. Auch braucht man dann in der Regel einen größeren Pufferspeicher. 1000 l sind schnell voll und die Wärmeverluste einer Pufferkaskade sind nicht zu vernachlässigen. In der Datenbasis gibt's dazu eine Beispielrechnung in dem Vortrag von Dr. Lange auf den BHKW-Info-Tagen.


    Gruß,
    Gunnar


    Ja, das schreibt mir der Netzbetreiber im Kündigungsschreiben auch. Wenn ich nicht an Dritte Verkaufe dann: Er bietet mir bei Nicht-Reaktion an, den Strom weiter nach KWK-Gesetz nach üblichen Preis zu vergüten + Vermiedenes Netzentgeld.


    Meine Frage: stelle ich mich ohne Einspeisevertrag schlechter ( Rechtsposition)


    Das klingt doch ganz vernünftig. Mit einem Einspeisevertrag könntest Du Dich ggf. besser stellen (EEX-Preis +X), wenn Du glaubhaft machst, dass Du Strom bevorzugt am Tage und nicht in der Nacht einspeist. http://www.izes.de/cms/upload/pdf/kiessling.pdf


    Gruß,
    Gunnar


    Den eigenen KWK-Strom Zähler brauchst Du nicht, da der KWK-Zuschlag wegfällt. Wenn Dich das nicht sehr stört, kannst Du aber nach wie vor den eingespeisten Strom dem Netzbetreiber in Rechnung stellen, incl. vermiedene Netznutzung (BTW: Wie werden solche Zahlen wie 0,23 cent berechnet?)


    Ein Blick in §4 KWK-G zur Anschluss-, Abnahme- und Vergütungspflicht verrät:
    (1) Netzbetreiber sind verpflichtet, KWK-Anlagen im Sinne des § 5 an ihr Netz anzuschließen und den in diesen Anlagen erzeugten KWK-Strom vorrangig abzunehmen.[..]
    (3) Für den aufgenommenen KWK-Strom sind der Preis, den der Betreiber der KWK-Anlage und der Netzbetreiber vereinbaren, und ein Zuschlag zu entrichten. Kommt eine Vereinbarung nicht zustande, gilt der übliche Preis als vereinbart, zuzüglich dem nach den maßgeblichen Rechtsvorschriften, ansonsten nach den anerkannten Regeln der Technik berechneten Teil der Netznutzungsentgelte, der durch die dezentrale Einspeisung durch diese KWK-Anlage vermieden wird.[..]
    (4) Die Verpflichtung zur Abnahme und zur Vergütung von KWK-Strom aus KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung größer 50 Kilowatt entfällt, wenn der Netzbetreiber nicht mehr zur Zuschlagszahlung nach Absatz 3 Satz 1 verpflichtet ist. [..]


    Ich interpretiere das so, dass bei größeren BHKWs sich der Betreiber einen Stromabnehmer nach der Förderdauer suchen muss, bei kleineren Anlagen bis 50 kW ist der Netzbetreiber nach wie vor verpflichtet, den Strom abzunehmen und zu vergüten. Es gibt halt nur keinen Zuschuss mehr auf die Einspeisung. Prinzipiell kann man beim Einspeisevertrag einen beliebigen Preis aushandeln, z.B. mit der Prämisse bevorzugt tagsüber einzuspeisen - das kann man entweder glauben (Stichwort Produktionsprofil) - oder mit einem Smart Meter nachmessen. Wenn man sich nicht einigen kann, greift der übliche Preis, also der EEX-Base-Preis.


    Gruß,
    Gunnar

    Die Ergänzungen zur Richtlinie, die den Ort des Zählerplatzes bei mKWK- und PV-Anlagen bei Eigenverbrauch des Stromes betreffen, steht hier zum Download verfügbar. Hier ist nun offiziell festgehalten, dass die Messeinrichtung für den KWK-Strom nach Wahl durch den Betreiber der Erzeugungsanlage an einem zentralen Zählerplatz, neben oder in der Erzeugungsanlage installiert werden kann.


    Gruß,
    Gunnar


    Danke für Eure Einschätzung ;)


    Im KWK-Gesetz ist festgehalten wie der Zuschlag aussieht, und dass der Betreiber einer Anlage gegenüber dem Netzbetreiber ein Anschluss- und Abnahmerecht hat. Die Vergütung (Wert des Stromes) ist aushandelbar, bei kleinen KWK-Anlagen unter 2 MW wird aber als Fall-Back-Lösung - sofern man sich nicht auf eine Alternative einigen kann - der Baseload-Preis des vergangenen Quartals festgeschrieben. D.h. wenn Dir diese Lösung nicht gefällt, dann kannst Du den üblichen Preis = Baseload EEX verlangen.


    Nun zu den Details. Das Angebot, über einen zeitabhängigen Zähler (2 Tarif-Zähler mit HT/NT sind ja schon im Umlauf, ggf. wird das auch durch zukünftige Smart Meter abgebildet) mehrere Einspeisetarife anzubieten, finde ich per se sehr gut. Somit wird dem Betreiber ein Anreiz gegeben, eher zu Hochpreis und Hochlastzeiten einzuspeisen. Der ein oder andere Mini-BHKW-Betreiber wird ggf. seine Anlagensteuerung anpassen. (BTW: Wichtiger ist aber noch das Anpassen der Betriebslaufzeiten an den eigenen Verbrauch). Das ist schon mal die richtige Richtung.


    Die Ausgestaltung des Tarifs ist mir allerdings noch nicht ganz klar. Auch ein EVU hat nichts zu verschenken, deswegen wären hier illusorisch hohe Tariferwartungen unangebracht. Base ist der Durchschnitt über 24 Stunden, Peak ist der Durchschnitt der 12 Tagesstunden von 8h-20h, Off-Peak sind die 12 Nachstunden von 20h - 8h. Der Durchschnitt von Off-Peak und Peak ist dann wieder Base. Beispiel: Base: 6ct/kWh, Peak: 8ct/kWh -> Off-Peak: 4ct/kWh


    Üblicherweise läuft ein BHKW auch im wärmegeführten Betrieb eher tagsüber als nachts, dh. im Prinzip ist KWK-Strom eher Mittellaststrom (nach EEX-Sprechweise Peak) als Grundlast (dauerhaftes Band) bzw. Schwachlast (nur nachts). Wenn man davon ausgeht, dass der Peakpreis relativ einfach zu erzielen ist, dann würde ich bei einer genauen Erfassung über einen Zweitarif-Zähler erwarten, dass in den Tagesstunden ein Preis gewährt wird, der zumindest irgendwo zwischen Base und Peak Load liegt. Anhand des mitgeschickten Preisblattes kann ich das aber nicht sehen. Hier wird zwar ein innovativer Tarifgewählt, aber die dargestellten Daten zur Tarifhöhe machen es schwer zu glauben, dass man damit besser fährt als mit der einfachen Baseload-Vergütung.


    Ich hätte erwartet, dass die Vergütung für HT-Strom etwa hälftig zwischen Base und Peak liegt und dafür die NT-Vergütung dementsprechend unter Base aber über Off-Peak einsortiert ist. Für einen BHKW-Betreiber sollte es keine große Kunst werden, sofern er keine Grundlastanlage mit 8000h betreibt, sondern im Bereich 4000-6000h liegt, den überwiegenden Teil der Stromeinspeisung am Tag zu erzielen und damit besser darsteht, als bisher - auch wenn sich die Vergütungshöhe für Nachtstrom dann reduziert. Noch einmal das CAVEAT: Der Unterschied zwischen Peak und Off-Peak sind in der Regel 2-4 ct/kWh, der Unterschied zwischen Einspeisung und Selbstverbrauch sind rund 10ct -> zuerst auf die Optimierung des Eigenverbrauches achten.


    Gruß,
    Gunnar

    Liegt Erdgas in der Straße? Wenn ein Mini-BHKW, dann würde ich eines mit Erdgas bevorzugen - da sind die Wartungsaufwendungen noch vergleichsweise gering. Die Sunmachine ist als Pellet-BHKW eine Alternative - die ist aber noch nicht so lange am Markt vertreten und ich würde erwarten, dass die ein oder andere Kinderkrankheit auszumerzen ist. Was gut ist, sind die hervorragenden Werte für den Energieausweis - da hat man auch keine große Schwierigkeiten an KfW-Darlehen mit günstigen Konditionen zu kommen.


    Gruß,
    Gunnar


    22 Kw im Stern Dreieck anlaufen lassen ist schon eine heftige Nummer dort sollte schon mal über einen Sanftanlauf nachgedacht werden.


    Im Prinzip geht das direkte Zuschalten eines Asynchronmotors/generators auf Netz schon, allerdings ist bei geringer Kurzschlussleistung am Netzanschlusspunkt (dünnes Kabel, relativ weit bis zum nächsten Trafo) damit zu rechnen, dass merkbare Netzrückwirkungen d.h. Spannungseinbrüche bei den Schaltvorgängen entstehen. So ein Asynchrongenerator zieht erst mal viel (Blind)strom, bis er sein Magnetfeld aufgebaut hat. Der Sanftanlauf ist auf jeden Fall zu empfehlen.


    Gruß,
    Gunnar

    H
    Sie und Ihr Mann haben sich vor 3 Jahren ein Enerpa BHKW gekauft und eingebaut. Nun hat das Ding gestern den Geist aufgegeben und selbst nach 2 Tagen konnte niemand gefunden werden, der sich mit diesem BHKW auskennt.


    Die Firma Enerpa selber gibt es nimmer und die Nachfolgefirma fühlt sich hierfür nicht verantwortlich.


    Wie groß ist denn das BHKW?


    Gruß,
    Gunnar


    schaut euch mal an, was die Engländer vor haben!
    RWE und EON sind mit von der Partie!


    Seid ihr schon bei RWE oder EON Aktionär? Wenn ja, dann kann man an die Investor Relations Abteilung schreiben, und höflich nach einer Wirtschaftlichkeitsrechnungfür KKW-Neubauprojekte fragen. Von den Finnen weiss man ja, dass der dortige EPR rund 3.000 Euro pro kW installierter Leistung kostet - bin mal gespannt, was in Flamanville am Ende für Baukosten herauskommen.


    Sinnvoller fände ich es, wenn die EVUs ihre Gelder bei den Regionalgesellschaften in Schwarmstromkonzepte a la Lichtblick investieren würde - da ist ein Deckungsbeitrag von größenordnungsmäßig ~100 €/MWh Strom zu erzielen.


    Gruß,


    Gunnar

    Mein Budget liegt bei ca 2000-2500€


    Das BHKW soll nur im Inselbetrieb laufen und mit Heizöl/Pflanzenöl angetrieben werden, es muss sich nicht Amotisieren oder wirtschaftlich ein Non+Ultra sein, ich will einfach nur etwas Unabhängiger von unserm EVU werden etwas für die Umwelt tun und KEINEN AKW STROM beziehen


    Damit wird sich allerdings kaum Geld verdienen lassen. Die Stromspeicherung kostet pi mal Daumen 10 ct/kWh und auch eine kWh Strom aus einem Pflanzenöldiesel ist eine teure Angelegenheit - sonst würden sich die RS Dachse wie warme Semmeln verkaufen, es sind aber eher noch Exoten in der BHWK-Landschaft.


    Wenn aber ein Basteltrieb zu befriedigen ist, na dann ok - lass aber bitte noch die normale Heizung drin, falls mit der Anlage etwas schief gehen sollte. Alternativ kann das Budget auch dazu benutzt werden, in den nächsten 10-20 Jahren den Aufpreis für Ökostrom zu decken. Die EWS macht zum Beispiel ein "kleines EEG im Privaten" und fördert Anlagen (u.a. auch BHKWs) bei denen Wirtschaftlichkeit knapp auf der Kippe steht.


    Gruß,
    Gunnar