Ältestes privates Ecopower Modul im EFH seit Sept. 1999 No. 007

  • Hallo liebe BHKW Freunde


    Kurz meine Daten


    EFH 250m² / 6 Pers/ 2 Haushalte / 1 ecopower Modul 1 generation mit Powerstart *1999!


    Monovalent Spitzenlast Kachelofen 12kw


    95 Mwh produziert bei 40000 Betriebstunden


    2 Motor mit 25000h Laufzeit


    EVU: Eon Westfalen Weser


    Zulassung Neue Bestandsanlage
    ***************************************


    Problem: EVU kündigt Einspeisevertrag zum 31.12.2009


    Begründung: KWK Zuschlag (neue Bestandsanlage)fällt weg.


    Brauche Euren Rat zur Verhaltensweise


    - kein eigener Zähler vorhanden


    - Miete 4 Quadrantenzähler vom Netzbetreiber


    - bisherige Vergütung nach KWK üblicher Preis EEX


    - vermiedene Netzentgelte 0,23 cent (Frechheit)


    Was soll ich machen? Neuen Einspeisevertrag nach KWK Gesetz aushandeln oder einfach weiter einspeisen und Rechnungen schreiben?


    Gruß Maik

  • Moin Maik,


    herzlich willkommen hier im Forum :thumbup:


    Ein Vertrag hat immer eine bestimmte Laufzeit, ich würde an deiner Stelle einen Folgevertrag mit dem EVU schließen.


    Da du nach 10 Jahren den KWK zuschlag verlierst schlage ich dir eine Modernisierung der Anlage vor dieses ist möglich da die Anlage vor dem 31.03.02 in Betrieb gegangen ist.
    Somit erhälst du den KWK Zuschlag für weitere 10 Jahre.


    Eine Modernisierung liegt vor wenn die Kosten dafür 50% einer Ersatzbeschaffung der Anlagen erreicht worden sind die zu modernisierenden Komponenten müssen für die Effizenz der Anlage dienlich sein , Motor, Wärmetauscher, Generator, Schalldämpfer, Abgasanlage, Steuerung und was sonst noch alles von der Alterung betroffen ist .


    Eine Berechnung nach Eg 2004 ... und ein Antrag bei der Bafa.

    Mit Energie geladenen Grüßen aus dem Teufelsmoor.
    Nicht nur privat bin ich von hocheffizienten BHKW überzeugt.
    Vom Hobby zum Beruf gekommen bin ich seit einigen Jahren auch Angestellter der MWB AG und seit Februar 2014 bei RMB Energie GmbH

  • Hallo Klaus.


    Wen er das was du alles geschrieben hast austauscht, kann er sich auch gleich ein neues zu legen.
    Weil das wird zu teuer.

  • Mion in die Runde,


    Klar wenn der Veretrag abgelaufen brauchst einen neuen Vertrag oder eine Verlängerung, ich würde das andeiner Stelle noch einmal nach rechnen ob sich eine Modernisierung nicht lohnt du musst ja nur die Summe von etwas über 50 % der Ersatzbeschaffung erreichen, wenn schon so einiges getauscht worden ist kann die Modernisierung auch nach kaufmännischen Gesichtspunkten erfolgen, 5,11 ct/kWh für den produzierten Strom
    refinanziert dir doch die nächste Grundinstandsetzung


    40000 Bh * 5,11 ct * 4,5 kW = 9198 € Fördersumme


    Ich denke da sollte man nochmal eine Nacht drüber schlafen

    Mit Energie geladenen Grüßen aus dem Teufelsmoor.
    Nicht nur privat bin ich von hocheffizienten BHKW überzeugt.
    Vom Hobby zum Beruf gekommen bin ich seit einigen Jahren auch Angestellter der MWB AG und seit Februar 2014 bei RMB Energie GmbH

    • Hey, seit Ihr Verkäufer?

    Ich brauche eine Antwort auf meine Frage und kein neues BHKW


    Das BHKW ist kein Abschreibungsmodell!


    Übrigens war der alte Vertrag unbefristet.


    Nochmal: Ist ein neuer Vertrag mit dem Netzbetreiber notwendig/besser oder nicht?


    Maik


  • Den eigenen KWK-Strom Zähler brauchst Du nicht, da der KWK-Zuschlag wegfällt. Wenn Dich das nicht sehr stört, kannst Du aber nach wie vor den eingespeisten Strom dem Netzbetreiber in Rechnung stellen, incl. vermiedene Netznutzung (BTW: Wie werden solche Zahlen wie 0,23 cent berechnet?)


    Ein Blick in §4 KWK-G zur Anschluss-, Abnahme- und Vergütungspflicht verrät:
    (1) Netzbetreiber sind verpflichtet, KWK-Anlagen im Sinne des § 5 an ihr Netz anzuschließen und den in diesen Anlagen erzeugten KWK-Strom vorrangig abzunehmen.[..]
    (3) Für den aufgenommenen KWK-Strom sind der Preis, den der Betreiber der KWK-Anlage und der Netzbetreiber vereinbaren, und ein Zuschlag zu entrichten. Kommt eine Vereinbarung nicht zustande, gilt der übliche Preis als vereinbart, zuzüglich dem nach den maßgeblichen Rechtsvorschriften, ansonsten nach den anerkannten Regeln der Technik berechneten Teil der Netznutzungsentgelte, der durch die dezentrale Einspeisung durch diese KWK-Anlage vermieden wird.[..]
    (4) Die Verpflichtung zur Abnahme und zur Vergütung von KWK-Strom aus KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung größer 50 Kilowatt entfällt, wenn der Netzbetreiber nicht mehr zur Zuschlagszahlung nach Absatz 3 Satz 1 verpflichtet ist. [..]


    Ich interpretiere das so, dass bei größeren BHKWs sich der Betreiber einen Stromabnehmer nach der Förderdauer suchen muss, bei kleineren Anlagen bis 50 kW ist der Netzbetreiber nach wie vor verpflichtet, den Strom abzunehmen und zu vergüten. Es gibt halt nur keinen Zuschuss mehr auf die Einspeisung. Prinzipiell kann man beim Einspeisevertrag einen beliebigen Preis aushandeln, z.B. mit der Prämisse bevorzugt tagsüber einzuspeisen - das kann man entweder glauben (Stichwort Produktionsprofil) - oder mit einem Smart Meter nachmessen. Wenn man sich nicht einigen kann, greift der übliche Preis, also der EEX-Base-Preis.


    Gruß,
    Gunnar

    Ist die Wärme kraftgekoppelt, wird die Energie gedoppelt. (Ulli Brosziewski)

  • Hallo


    Zitat: Ich interpretiere das so, dass bei größeren BHKWs sich der Betreiber
    einen Stromabnehmer nach der Förderdauer suchen muss, bei kleineren
    Anlagen bis 50 kW ist der Netzbetreiber nach wie vor verpflichtet, den
    Strom abzunehmen und zu vergüten. Es gibt halt nur keinen Zuschuss mehr
    auf die Einspeisung. Prinzipiell kann man beim Einspeisevertrag einen
    beliebigen Preis aushandeln, z.B. mit der Prämisse bevorzugt tagsüber
    einzuspeisen - das kann man entweder glauben (Stichwort
    Produktionsprofil) - oder mit einem Smart Meter nachmessen. Wenn man
    sich nicht einigen kann, greift der übliche Preis, also der
    EEX-Base-Preis.


    Ja, das schreibt mir der Netzbetreiber im Kündigungsschreiben auch.


    Wenn ich nicht an Dritte Verkaufe dann:


    Er bietet mir bei nicht Reaktion an, den Strom weiter nach KWK Gesetz nach üblichen Preis zu vergüten + Vermiedenes Netzentgeld.


    Meine Frage: stelle ich mich ohne Einspeisevertrag schlechter ( Rechtsposition)


    Maik

  • Hallo Ecopower1999


    Zu deiner Frage ob wir Verkäufer sind möchte ich dir sagen, ich bin Hersteller und möchte natürlich etwas verkaufen.
    Das soll jetzt aber nicht heißen dass ich dir ein Angebot für ein neues BHKW machen möchte.
    Ich wollte mit meinem Beitrag nur sagen, dass es zu teuer ist die von GB 1530 aufgezählten Komponenten zu tauschen.
    Du wirst dich besser stehen wenn du dir ein neues BHKW zulegst.
    Und das soll jetzt um Gotteswillen nicht heißen das ich dir eins verkaufen will, nein ich würde dir sogar vorschlagen, dich mit Ecopower in Verbindung zu setzen und mal nachfragen was sie dir für ein Angebot machen können.
    So hast du mit einem neuen Gerät wieder 2 Jahre volle Garantie und auch wieder für 10 Jahre die Förderung.
    Ist eigentlich nur ein gut gemeinter Rat gewesen.


  • Hallo Ecopower 1999!


    So sehe ich es auch.


    Ich würde an deiner Stelle keinen Vertrag unterschreiben, da man sich in der Regel schlechter stellt als wenn mann nach EEX-Baseload abrechnet.


    Ob sich für dich ein Weiterbetrieb der alten Anlage lohnt, für die du keine 5,11 Cent/kWh erzeugten Strom mehr bekommst, mußt du anhand deiner für die Stromerzeugung anfallenden Kosten und deines Eigenverbrauches des erzeugten Stromes sowie der Investitionskosten für eine neue Anlage selbst entscheiden.


    Viele Grüße
    Joachim


  • Ja, das schreibt mir der Netzbetreiber im Kündigungsschreiben auch. Wenn ich nicht an Dritte Verkaufe dann: Er bietet mir bei Nicht-Reaktion an, den Strom weiter nach KWK-Gesetz nach üblichen Preis zu vergüten + Vermiedenes Netzentgeld.


    Meine Frage: stelle ich mich ohne Einspeisevertrag schlechter ( Rechtsposition)


    Das klingt doch ganz vernünftig. Mit einem Einspeisevertrag könntest Du Dich ggf. besser stellen (EEX-Preis +X), wenn Du glaubhaft machst, dass Du Strom bevorzugt am Tage und nicht in der Nacht einspeist. http://www.izes.de/cms/upload/pdf/kiessling.pdf


    Gruß,
    Gunnar

    Ist die Wärme kraftgekoppelt, wird die Energie gedoppelt. (Ulli Brosziewski)

  • Moin!
    Ich frage mich gerade ob du nicht deinen Gaslieferanten wechseln möchtest und auf Biogas umstellst. Dann könntest du nach EEG weitere 10 Jahre einspeisen, zu deutlich günstigeren Konditionen.
    Lichtblick bietet m.W. Biogasverträge an. (es bleibt die normale Erdgasversorgung angeschlossen, nur wird deine verbrauchte Menge garantiert als Biogas ins Netz eingespeist).
    fragende Grüße
    Wolfgang


    |__|:-)

  • Hallo @ all
    Abrechnung hat auch ohne Vertrag nach KWK Gesetz im 1 Quartal 2010 geklappt.
    Gruss Maik[MSIE_newline_end ]