Beiträge von Primus919

    5. Mich würde interessieren, wer denn alles ein Schadensersatzangebot bekommen hat und in welcher Höhe und ob es denn ggf. noch ein paar mehr Erstinstanzurteile zur Rückabwicklung gibt.

    Ich habe mittlerweile nach dem Schreiben meines Anwalts die 12000 angeboten bekommen und selbstverständlich nicht angenommen. Buderus schließt in dem Vertrag auch den Rückbau aus heißt im schlimmsten Fall hat man auch noch Sondermüll im Keller. Das ist absolut keine Option, wir gehen jetzt auch den rechtlichen Weg weiter.

    MfG

    Hallo liebe Mitleidenden,

    ich habe hier praktisch seit Beginn mitgelesen und möchte euch meinen Stand mitteilen:

    KfW/BAFA: Ich habe gleich im September bei der KfW angerufen und um Auskunft gebeten. Dies wurde an die Fachabteilung weitergegeben und ich erhielt einen Rückruf, leider nichts Schriftliches. Der Mitarbeiter meinte, dass intern beschlossen worden sei, dass alle Bluegen-Geräte welche außer Betrieb gehen keine Rückabwicklung der Förderung nachziehen würden.

    Zum Thema Rückabwicklung für Buderus-Kunden. Ich bin gerade auf dem rechtlichen Weg, der Ansatz ist die 5-Jahres Systemgarantie und die Gewährleistungsfrist für Heizungsanlagen von 5 Jahren. Zweiteres geht nur, wenn man die komplette Heizungsanlage mit der BSZ zusammen eingebaut hat. Beim separaten Kauf der BSZ geht das nicht. Zum ersten Punkt ist der Ansatz, dass das System nicht wie beschrieben funktioniert, heißt bei mir die läuft nicht mehr mit 1500Wel sondern schwankt zwischen 1350 und 1450 Wel. Dieser Mangel ist abzustellen, was Buderus nicht kann, daraus folgt die Rückabwicklung.

    Ebenso wäre eine Möglichkeit von einer "defekten Anlage" bei Einbau auszugehen. Ein Verschleiß des Stacks von unter 2 Jahren kann einen anfänglichen Mangel darstellen, der Nachweis ist aber komplizierter. Hierfür müsste Solydera die erwartete Lebenszeit des Stacks in Ihrer Kalkulation offenlegen. Hieraus könnte man dann ein defektes Produkt bei Einbau herleiten (Stack müsste wirtschaftlich kalkuliert 10 Jahre halten, hält nur 2, somit defekt bei Einbau).

    Juristisch einfacher wäre der Weg über den Installateur, diesen bin ich aber nicht gegangen, da ich den gut kenne.

    Soweit mein Anwalt dazu.

    Ich hoffe ich konnte jemandem helfen.

    MfG