Hallo alikante,
besten Dank für deine erste Einschätzung!
Zunächst zum Rechtlichen: Da wir eh alles vertraglich regeln wollen, was mit der Errichtung und des Betriebs der Privatstraße und des gemeinsamen Carports zusammenhängt, denke ich, dass wir da auch (oder extra) etwas zum gemeinsamen Betrieb des BHKW aufnehmen könnten. Die Fläche des "Heizhauses" wäre Gemeinschaftseigentum.
So arg lang werden sollten die Zuleitungen nicht werden. Da nächste Haus wäre ca. 5 m entfernt (Frage: Lärmbelästigung durch BHKW möglich?), das weiteste Haus ca. 20 m.
Die Verbräuche sind grob dem Internet entnommen. Gut möglich, dass ich da etwas hoch gegriffen habe .
3KW meint elektrische Leistung, oder?
1000 Dank!
Alex