Hallo Vergütungsrechner, vorgestern erhielt ich meine Vergütungsabrechnung vom EVU (s.Anhang). Nachdem ich sah, das mir die PV-Einspeisung von der BHKW-Einspeisung abgezogen wurde - mal ganz abgesehen von den Größenordnungen, das vergangene Quartal ist eh immer das ertragsschwächste... - ergab mein Anruf dort zwecks Klärung : "Wir können nur über einen Einspeisepunkt abrechnen..." Meine Argumentation, das mir am Ende dann die gesamte PV-Einspeisung über's Jahr von der - da ja abgezogen - BHKW-Einspeisung verloren geht, wurde nicht akzeptiert !?! :diablo: Unterliege ich einem Trugschluß ? Wie würdet ihr hier argumentieren ??? @:pille pamiru48 PS: Es ist ein separater Einspeisezähler für die PV vorhanden, BHKW-Einspeisung über 2-Wegzähler. Die PV-Erzeugung/Einspeisung erhalte ich vorab als Abschläge, am Jahresende dann Abrechnung - wenn ich bis dahin warte, geht mir ggfls. eine Einspruchsfrist verloren ???