Beiträge von hadelp

    Hallo.


    Warum Antwortet denn hier niemand??????????


    Ich beschreibe einmal meine Erfahrung, denn ich Stand vor der selben Frage. Eigentlich gibt es eine VDI 2077 3.1, die das regeln soll. Aber dort steht nichts über einen Vollwartungsvertrag. Somit habe ich eine Email direkt an die VDI geschickt. Antwort war, dass es sich um eine rechtliche Frage handelt, ob bzw. wieviel von dem Wartungsvertrag auf die Mieter umgelegt werden kann. Also, VDI redet sich raus oder hat keine genauen Angaben.
    Die Messstellenbetreiber reden sich auch raus. Die sagen Sinngemäß das selbe und meinen ja, dass der Vermieter die Summen der Kosten angibt. Was der Mieter dazu sagt steht auf einen anderen Blatt Papier.
    Laut VDI 2077 kann man die normale Wartung auf die Mieter umlegen. Da man bei einem Vollwartungsvertrag nicht weiß, wiehoch dieser Betrag ist, einfach bei powerplus anfragen, was die dafür berechnen. Das kann dann anteilig, nach Umrechnungsfaktor (Anteil Wärme zu Strom) umgelegt werden.


    Da du aber, wie ich finde, es richtig ausgedrückt hast, dass es sich um eine "Versicherung" handelt und die Mieter auch was davon haben, habe ich das mit meinen Mietern so abgestimmt, das die Kosten des Vollwartungsvertrages nach Umrechnungsfaktor umgelegt werden. Ich denke das ist auch eine gerechte Regelung. Zumal meine Mieter trotz Umlegung der Kosten fast 30% an Heizkosten sparen im vergleich zur alten Heizung.


    Ob meine Regelung bei einem Prozess stand hält, kann nur eine Gericht klären. Nur meine Mieter sind auf jedenfall zu frieden!!!


    Gruß.