Beiträge von eijkelr

    war heute morgen beim Finanzamt und es gibt grünes Licht.


    Ich brauche lediglich die private Nutzung der UST zu unterwerfen.
    (optiert 5 Jahre)


    Wichtig ist die Tatsache, dass ich , da das im vorigen Jahr gekaufte Heizöl keine Vorsteuer ausgelöst hatte, auch bis zum nächsten Ölkauf auf die private Nutzung keine USt anfällt.


    Ich bleibe dran.


    Gruß eijkelr

    Hallo Füchse,


    hier ein Tipp: http://www.heizkostenfrei-leben.de
    Stichwort: "Ein Heer von Kleinunternehmer"


    Was für die Solaranlagenbetreiber gilt muss
    auch für uns gelten, und ich scheue keinen finazgerichtlichen Streit.


    Übrigens kenn das UST-Gesetz das Wort Liebhaberei ohnehin nicht.


    Und was die Rückrechnung für 10 Jahre angeht, dass geht nicht, da nach 5 Jahren die Verjährung einsetzt.


    Einen Steuerberater benötige ich seit 3o Jahren noch nicht, da ich meine Finanzstreitigkeiten (Widerspruch , Klage) auch alleine gewinnen kann.

    Hallo, ich bin neu und bitte um Nachsicht.


    Habe meinen Dachs als Gewerbe angemeldet, USST- Voranmeldung für Dez.06 eingereicht und vorgestern stand das Finanzamt st. augustin an der Tür.


    "sie erzeugen doch auch wärme?"


    Meine Frage an Euch Dachser: " Wie berechnet Ihr den Wert der eigengenutzten Wärme?


    Gibt es eine %tuale Verteilung der Öl- und Betriebskosten von Wärme und verkauftem Strom?


    Muß ich meine eigengenutzte Wärme der UST unterwerfen?


    Grüße eijkelr