Beiträge von bergmann

    Danke fürs erste.


    baulion:
    Bezüglich der Abrechnung im Betrieb ist es wohl zur Zeit eher unsere Abneigung gegen ein unbekanntes bürokratischen Monster. Kann schon sein, daß sich dies schnell auf ein paar Excel-Tabellen beschränken läßt.


    Wie ist es eigentlich mit der Stromversorgung eines schlecht zahlenden Mieters? Kann man diesen notfalls unkompliziert per Kündigung in die Grundversorgung des EVU zurückschicken. Zwangsmaßnahmen (wie Stromversorgung einstellen) würde ich in so einem Fall lieber dem EVU überlassen. Geht so etwas überhaupt, wenn man sich bei der Installation am Summenzählermodell des VDI orientiert? Oder ist für einen solchen Fall das Vorhalten einer doppelten Sammelschiene ratsam?


    @Bruno:
    Habe aus den bisherigen Forenbeiträgen geschlossen, daß ich einen Spitzenlastkessel - auch zur Überbrückung von Ausfällen - vorhalten sollte. Ansonsten ist es mit den Ausfällen von BHKW's hoffentlich so wie mit den Montagsautos - über die hoffentlich funktionierende Mehrheit der Anlagen redet einfach keiner. Mit welchen laufenden Instandhaltungskosten rechnet Ihr zusätzlich zu den üblichen Wartungskosten? Gibt es dafür ein paar Anhaltswerte?


    Ist alles natürlich noch von der in Frage kommenden Technik abhängig. Wäre diesbezüglich für ein paar erste Empfehlungen als grobe Kalkulationsgrundlage dankbar. Der eingangs erwähnte Wärmebedarf von ca. 32 MWh/a teilt sich rechnerisch in 25 MWh/a für die Heizung und ca. 7 MWh für das Trinkwasser auf. Mal sehen, was Eurer Empfehlung zufolge dafür passen könnte.


    Stefan.

    Habe nun eine Weile hier herumgelesen. Da die einzelnen Anwendungsfälle wohl doch recht unterschiedlich sind, fasse ich mein Anliegen mal folgendermaßen in einem neuen Beitrag zusammen.


    Geplant ist der Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 6 Wohneinheiten und ca. 420 m² Wohnfläche in 15366 Hönow. Einer ersten Vorberechnung nach EnEV zufolge wird der rechnerische Jahresheizwärmebedarf einschließlich Trinkwasser bei etwa 32000 kWh liegen. Der Sollwert des Primärenergiebedarfes läßt sich mit einer üblichen Brennwerttherme + solarer Trinkwassererwärmung gerade einhalten; eine Umgehung der nach EEWärmeG geforderten Gebäudetechnik über die ersatzweise 15% schärferen Grenzwerte ist nicht sinnvoll einzuhalten und damit nicht zielführend.


    Alternativ zur solaren Trinkwassererwärmung könnte ein kleines BHKW mit ca. 8 kWth wohl ganz gut passen. Habe jedoch keine Erfahrung damit und muß diesbezüglich auch noch meine Projektpartner überzeugen. Haupthemmnisse sind dabei


    - die erhöhten Abrechnungsaufwendungen für den Stromverkauf an die Mieter,
    - die Unsicherheiten bei der zusätzlich erforderlichen Stromvermarktung an die Mieter,
    - der höhere Wartungsaufwand im Vergleich zu einer Brennwerttherme,
    - die im Forum zum Teil als erheblich beschriebenen Ausfallzeiten einzelner BHKW.


    Da wäre also noch einiges an Überzeugungsarbeit zu leisten. Hinsichtlich der preislichen Auswirkungen des BHKW habe ich noch keine Anhaltswerte. Könnte daher auch eine grobe Kostenschätzung BHKW + Spitzenlastkessel im Vergleich zur Alternative Brennwerkkessel + Solar gut gebrauchen.


    Wäre schön, wenn über das Forum ein paar weitere Anregungen zur Grundsatzentscheidung pro/contra BHKW zu erhalten wären. Bin dabei insbesondere auf der Suche nach geeigneten Ansprechpartnern mit vergleichbaren Erfahrungen (Betreiber, Vermieter), benötige aber auch Empfehlungen zu Fachpartnern für eine spätere Detailplanung und Installation.


    Besten Dank im Voraus,
    Stefan.