Sauber wäre es nur als Inselanlage ohne Berührungspunkt zum Netz. Sobald auch nur die Möglichkeit - auch durch Fehlfunktion - besteht das der Erzeuger ins Netz drückt kommst Du um eine ENS nicht drumrum!!!
Also bei meiner USV ist als Stromerzeuger ein Akku eingebaut. Es ist auch eine richtige Online USV , wo die Verbraucher über
einen Wechselrichter direkt vom Akku versorgt werden. Der Akku wird natürlich über das öffentliche Netz nachgeladen und
wenn das Ö-Netz zusammenbricht versorgt meine USV die Verbraucher weiter - ohne dass was passiert / Strom zurück ins
Netz gelangt --- is eben halt ne (zugelassene) USV !
Nun hat meine USV einen externen Batterieeingang zur Laufzeitverlängerung für die Verbraucher.
Wenn ich hier statt einer Batterie eine andere Gleichstromquelle (mein Gleichstrom-BHKW) anschliesse, kann ich mir nicht
vorstellen, dass die USV überhaupt einen Unterschied erkennt.
Die Frage ist, ob man über die richtige Spannungsregelung (mittels einfachen Laderegler) sicherstellen kann, dass
die Energie zum Aufrechterhalten des Betriebs / bzw. Nachladen des internen Akkus (vorrangig) vom BHKW genommen
wird - und nicht aus dem öffentlichen Netz ?!?