Alles anzeigenHallo zusammen,
aktuell beziehe ich Strom über ein BHKW an das noch ca. 30 weitere Häuser angeschlossen sind.
Nun ist der Plan eine PV-Anlage zu errichten mit einem 10 KW Speicher.
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Gibt es bei dir schon etwas Neues? Hast du dich an die Clearingstelle EEG|KWKG gewandt?
Ich ergänze hier mal, weil ich in einer ähnlichen Situation bin und bei meiner Recherche auf diesen Thread gestoßen bin und leider keine einfache Antwort gefunden habe.
Wir sind ein BHKW-Verbund aus ca. 100 Parteien. D.h. wir beziehen Strom und Wärme vom BHKW. Zum "Warmwerden" mit dem Thema Photovoltaik wollte ich lediglich eine kleine steckerfertige PV-Anlage anmelden und informierte unseren BHKW-Netzbetreiber/Strom-Lieferant.
Dieser verbot uns zwar nicht direkt den Betrieb, allerdings die Einspeisung des überschüssigen Stromes:
Zitat von BHKW-NetzbetreiberAlles anzeigenDer Einsatz von sogenannten „Balkonkraftwerken“ oder auch Mini PV Anlagen können Sie in der Kundenanlage umsetzen.
Dazu sollten Sie aber die untenstehenden Informationen beachten.
Ihre Einheit befindet sich innerhalb einer Kundenanlage nach § 3 Nr. 24a EnWG und ist nicht an das öffentliche Netz angeschlossen.
Nach Rücksprache mit diversen Verbänden/Fachleuten (VBEW, BDEW) bzgl. dieser Anlagenkonstellation müssen wir dieses Konzept leider als aktuell nicht rechtskonform bezeichnen, da die Möglichkeit bestünde, dass sich der in der Kundenanlage überschüssige BHKW-Strom (vergütet nach KWKG) und der bei dem Kunden überschüssige PV-Strom (vergütet nach EEG, z.Zt aber ausgesetzt) am Netzübergabepunkt vermischen könnten.
Dies ist nicht zulässig. Jede kWh Strom muss eindeutig zuordbar sein.
Bitte beachten Sie daher, dass der Strom ausschließlich selbst verbraucht werden muss und es keine Rückeinspeisung in unsere Kundenanlage stattfinden darf. Dadurch erhalten Sie auch keine Einspeisevergütung von uns.
Für ein kleines Balkonkraftwerk ist dieser (finanzielle und bürokratische) Aufwand für eine Verhinderung der Rückeinspeisung mMn völlig ungerechtfertigt und für den Betrieb einer größeren PV-Anlage ist die Einspeisung inkl. Vergütung auch ein elementarer Bestandteil der Refinanzierung.
Als Laie stelle ich mir hier eher die Frage, ob das eine Ausrede ist um Gegenrechnungen/bürokratischen Aufwand zu vermeiden. Ich habe daher ebenfalls heute Kontakt zur Clearingstelle aufgenommen. Unabhängig wie das Ergebnis aussieht und ob die die Erklärung vom Netzbetreiber passt, ist dieser Fall dann zumindest hier dokumentiert.
Sobald eine Antwort von der Clearingstelle vorliegt, gebe ich hier nochmal ein Update .
Gruß aus Hamburg