Beiträge von IAP2004

    Du bist echt großartig!! Heute Nacht kann ich hoffentlich mal wieder ruhiger schlafen... Das Ganze hat mich den letzten Nerv gekostet. DANKE!!!


    Kann ich mich irgendwie erkenntlich zeigen? Ein Kisterl Wein öä??


    Noch ganz kurze Fragen:

    - was ist (plus) "vNNE"?

    - WENN das FA es irgendwann als Liebhaberei einstufen w ü r d e: Müssten wir dann die USt zurückzahlen....?


    Und als (hoffentlich...) allerletztes:

    Wie haben hier eine Studer-Innotec Steuerung für die gesamte Anlage (die eigentlich eine Insel sein soll) und der Programmierer versagt sowas von komplett (ständig unsinnige Stromanforderungen an den Dachs, obwohl massig PV-Energie vorhanden ist und die Akkus voll sind uä)......

    Kennst Du vielleicht einen der einen kennt....?

    Wir haben schon bei Studer angefragt, aber die sind leider ultra schwerfällig...


    HERZLICHSTE GRÜßE!!!

    Ich kann Dir gar nicht sagen, wie dankbar ich Dir bin!!!


    Ein paar Kleinigkeiten bleiben dennoch. Du schreibst:

    Wenn ein BHKW in ein Bestandsgebäude nachträglich eingebaut wird, kann man den Stromanteil (also in Deinem Fall 30% der Anschaffungs- und Einbaukosten) im Jahr der Inbetriebnahme auf einen Sitz als Instandhaltungskosten steuerlich geltend machen. AfA gibt es in den Folgejahren dann natürlich nicht mehr.


    Wenn wir uns GEGEN diese einmalige Abschreibung enetscheiden, auf wie viel Jahre können / müssen wir dann abschreiben? Müssen es 10 sein? Oder auch 5? Diese 30% sind bei uns e t w a 10.000€.


    Zum selbstverbrauchten Strom:

    Du schreibst:

    Für die Bewertung des selbst verbrauchten Stroms sind dieselben Regeln anzuwenden wie für den aus einer PV-Anlage. Danach gibt es folgende Möglichkeiten der Bewertung:

    • anhand der individuell angefallenen (ggf. anteiligen) Kosten der Stromerzeugung pro kWh (im Wesentlichen die Erdgaskosten, aber auch alle sonstigen mit dem Betrieb zusammenhängenden laufenden Kosten

    Also mit oder ohne Afa?


    Gedankenspiel: Wenn wir die Afa komplett im ersten Jahr machen und für die Jahre danach keine Afa mehr da ist, würden den Strom ja e n o r m billig erzeugen und müssten dementsprechend wenig als Einnahme versteuern..........


    Was meinst Du dazu?

    Oder MÜSSEN wir das ansetzen, was wir bei der Einspeisung bekämen (und wenn ich Dich richtig verstehe, nur die 14 / kWh Cent und NICHT die 6,5 Cent Zuschüsse, gell?)


    Die Zuschüsse: Müssen die als Einnahme versteuert werden?


    Und ein letzter Punkt: Wir haben ergänzend zum BHKW eine PV, damit das BHKW mehr einspeisen kann und unser Eigenverbrauch vom BHKW gering bleibt. Von der PV speisen wir NICHT ein, da die Einspeisevergütung nur 6 Cent / kWh beträgt.


    Wir setzen also den gesamten, von der PV erzeugten Strom als Eigennutzung mit 6 Cent netto / kWh an, da wir ja nur diese 6 Cent bekomen würden. Glaubst Du, dass das durch geht?


    Wie ist Deine persönliche Einschätzung: Meinst Du, dass die Kosten für die PV somit voll in die Steuer können, da es ja der Erhöhung des produzierten / einspeisbaren STROMs des BHKWs dient?


    Schööönen Abend Dir!!!!

    Hallo Sailor,


    WOW - vielen tausend Dank!! Das bringt endlich mal Klarheit!! (Wir habe eine unglaublich aufwändige Odyssee hinter uns....)


    Wir sind leider sehr spät dran: Es geht um 2021....


    Über eine Sache stolpere ich gerade und habe eine Frage dazu:


    "Im Gegenzug können aber bei der ESt/EÜR auch nur die anteilig auf die Stromerzeugung entfallenden Kosten (z.B. AfA, Erdgas und Wartung) als Betriebsausgaben abgezogen werden."


    Meine Fragen dazu:

    a) Unsere Anlage (Dachs ist das Hauptgerät) braucht 70% "Aufwand" für Wärme und 30% für Stromerzeugung; Deiner Aussage nach können wir also nur 70% der Anschaffungskosten (das meinst Du mit Afa, gell?) in die EÜR nehmen; ist das richtig?


    b) Was ist mit der verauslagten Vorsteuer - können wir die komplett vom FA bekommen? Oder hier nur 30% (da ja nur 30% der Anlage für Stromerzeugung genutzt wird?)


    Und zwei (hoffentlich ;)) letzte Fragen zum Eigenverbrauch Strom:

    c) Wir bekommen für die Einspeisung 14 Cent plus 6,5 Cent für jede erzeugte kWh Strom. Mit wieviel Cent / kWh muss demnach der Eigenverbrauch angesetzt werden? 20,5?

    d) Das ist dann eine Einnahme in der EÜR (und damit auch relevant für die Einkommensteuer), richtig?

    Oder ist das auch eine unentgeltliche Entnahme, auf die "nur" Ust gezahlt werden muss?


    Ich hoffe, dass ich mit all dem nicht zu sehr strapaziere...


    Herzliche Grüße

    IAP

    Hallo,


    wir haben hier in BAden Württemberg im Februar 2021 ein BHKW (5,5 KW) in Betrieb genommen und beim Finanzamt angemeldet, Vorsteuererstattung etc. bekommen, da wir Strom einspeisen.


    Nun sitzen wir über der Steuererklärung / EÜR und fragen uns, wie wir die mit dem BHKW erzeugte WÄRME, mit der wir unser Privathaus heizen, steuerllich behandeln.

    Wir sind echt am Verzweifeln, nichtmals unser eigentlich erfahrener Steuerberater weiß Rat...


    Hoffentlich kann uns hier jemand Hinweise geben...


    Frage1:

    Müssen wir die selbstgenutzte Wärme als Einnahme / Privatentnahme überhaupt als (fiktive) Einnahme angeben und auch versteuern?

    Angeblich seit 2016 NICHT mehr. Oder doch?


    Frage 2:

    Wenn wir die Wärme doch angeben / versteuern müssen:

    Wie viel Cent müssen wir pro kWh Wärme ansetzen?

    Es sind bei uns rund 40.000 kWh Wärme in 2021 gewesen, was unserer früheren Ölheizung entspricht.


    Wie haben dazu mehrere Modelle gefunden:

    a) Fernwärmepreis in unserer Region

    b) Irgendelche allgemeinen Pauschale; die variieren zwischen 3 und 12 Cent / kWh

    c) Anteilige Betriebskosten für die Herstellung der Wärme (rund 70%, Strom etwa 30%), auch hier 2 Modelle:

    1. Betriebskosten INKLUSIVE Abschreibungen (das würde ziemlich teuer)

    2. Betriebskosten EXKLUSIVE Abschreibungen (das wäre OK)


    Kann uns da BITTE jemand weiter helfen?


    Das wäre sehr, sehr nett :))