Beiträge von Simballa

    Hallo Sailor773,

    herzlichen Dank für deine schnelle Rückmeldung. Dann wird die erzeugte elektrische und thermische Energie bei dir insgesamt unternehmerisch verwendet und deshalb ist die Anlage vollumfänglich Unternehmensvermögen. Korrekt?


    Bei mir wird jedoch die erzeugte elektrische und thermische Energie auch für unternehmensfremde Zwecke genutzt (z.B. für das eigen genutzte Einfamilienhaus) und die unternehmerische Nutzung beträgt mindestens 10% (§ 15 Abs. 1 Satz 2 UStG). Deshalb werde ich bei Anschaffung der Anlage diese nur im Umfang der unternehmerischen Nutzung oder gar nicht dem Unternehmen zuordnen können (Abschn. 15.2c Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b UStAE). Ein vollständiger Vorsteuerabzug für die Anlage kommt ja nur in Betracht, wenn sie insgesamt dem Unternehmen zugeordnet wird.


    Ich bin nun aber ratlos, wie ich den Umfang der unternehmerischen Nutzung für die erzeugte elektrische ermitteln soll. Hast du oder sonst jemand dazu einen Tipp, ein Muster, eine Fundstelle für Detailinformationen hierzu?

    Herzlichen Dank!

    Gruß

    Simballa

    Hallo,


    wenn ich auf die Kleinunternehmerregelung verzichte und die Regelbesteuerung bei einer unternehmerischen Verwendung von mindestens 10% wähle, kann eine Zuordnung der Anlage (Brennstoffzellenheizung PT2) zum Unternehmensvermögen erfolgen. In diesem Fall erstattet das Finanzamt auf Antrag die Vorsteuer aus den Anschaffungskosten.


    Ist die Vorsteuer aus den gesamten Anschaffungskosten der Anlage oder nur zum Teil abzugsfähig?

    Wenn nur zum Teil, wie berechnet man den abzugsfähigen Teil bei der PT2?

    Hat mir da jemand eine Beispielrechnung die auch schon vom FA so abgenommen / akzeptiert wurde?


    Gruß

    Simballa