Beiträge von Chris1563

    Nochmals Danke. Letzte Frage noch. Darf mir der für das BHKW zuständige Ansprechpartner tatsächlich untersagen, solch eine Mini-Anlage (Spielzeug :) ) in Betrieb zu nehmen? Trotz Netz-Anmeldung, Zählerwechsel, Wieland-Stecker, 375 Wp?

    Ich weiß schon, dass diese Anlage gegenüber den größeren Anlagen auf den Hausdächern ein Spielzeug ist, aber wenn ich mir die Strompreisentwicklung ansehe und bei einen Verbrauch von ca. 2.300 kwh bis 2.500 kwh im Jahr ca. 300 kw oder auch etwas mehr im Jahr sparen kann, würde ich das gerne nutzen. Ich hätte auch gerne eine PV-Anlage auf dem Dach unseres Mehrfamilienhauses (großes Dach mit kompletter Ausrichtung gen Süden), aber da macht unsere Eigentümergemeinschaft nicht mit. Die Umrüstung von Öl auf Gas inkl. BHKW war erst einmal teuer genug.

    Gute Informationen, Danke an alle! Das heißt also, dass ich den Zählertausch mit meinem Grundversorger absprechen muss, obwohl auf meinem Zähler "Kundeneigentum" vermerkt wurde? Praktisch habe ich ja mit diesem Grundversorger nichts mehr zu tun, Stromrechnung und Ansprechpartner läuft alles über das Energie-Büro. Klar kann ich die auch informieren, aber offiziell muss ich zwecks Zählertausch an den Grundversorger?

    Vielen Dank bis hierhin für die sachlichen und fachlichen Hinweise. Ich sehe schon etwas klarer. Jetzt habe ich nur noch die Frage, wer ist mein Grundversorger? Die jährliche Abschlussstromrechnung und die Abrechnung des BHKW insgesamt hat ja ein Energie-Büro übernommen. Mit meinem regionalen Energieversorger habe ich keinerlei Kontakt mehr. Auch ist auf meinem Zähler mittlerweile der Aufkleber "Kundeneigentum" angebracht, wie bei allen Zählern der Haushalte, die den Strom des BHKW beziehen. Ist also mein Grundversorger immer derjenige, der mir auch die Stromrechnung schickt? Meine monatliche Stromvorauszahlung zieht die Hausverwaltung ein (sicher in Absprache mit dem Energie-Büro). Wird dann der Zählertausch über das Energiebüro zu organisieren sein?

    Hallo an alle Leser meiner Frage,


    wir wohnen in einem Mehrfamilienhaus (10 Parteien) und im Keller steht ein Gasbetriebenes BHKW, von welchem wir auch den Strom beziehen, wenn das BHKW dann in Betrieb ist (machen aber nicht alle Eigentümer). Im Sommer läuft das BHKW nicht, dann beziehen wir den Strom über den öffentlichen Versorger. Rechtliche Angelegenheiten und Abrechnung macht ein Energiemanagement Büro.

    Wir wohnen im Erdgeschoss mit Gartenanteil und wollen uns nun im Garten eine Mini-PV-Anlage aufstellen (345 Wp), d.h. der Strom wird dann in unser Wohnungsnetz eingespeist.

    -Inwiefern ist es ein Problem, dass wir den Strom regulär über das BHKW beziehen? Könnte es Probleme geben, wenn zu viel produzierter Strom in Richtung Zähler wandert? Eigentlich kaum denkbar, denn wir verbrauchen am Tag ca. 7 KW, das heißt pro Stunde ca. 590 Watt.

    -Wir wissen, dass wir dann einen neuen Zähler brauchen (haben noch einen alten Zähler).

    -Sind nach Einbau eines passenden Zählers dann alle (möglichen) Probleme behoben?

    -Was könnte theoretisch (oder auch sicher) passieren, wenn der zu viel produzierte Strom Richtung alter Zähler fließt und dort der Strom vom BHKW eingespeist wird?


    Ich danke schon jetzt herzlich für die Antworten.