Beiträge von SamKirch84

    Ok, das war die Aussage die ich bekommen habe. Ich durchdringe diese für mich komplexe Thematik leider noch nicht. Hänge einfach noch mal die Mail an, dann könnt ihr ja eure Einschätzung dazu geben ob das stimmt oder ob es da Ansatzpunkte gäbe.



    Würden Sie eine PV- Anlage installieren, dann ist zu beachten, dass Ihre PV-Anlage sich innerhalb einer Kundenanlage befände und nicht an das öffentliche Netz angeschlossen würde.

    Nach Rücksprache mit diversen Verbänden/Fachleuten (VBEW, BDEW) bzgl. dieser Anlagenkonstellation müssen wir dieses Konzept nun leider doch als aktuell nicht rechtskonform bezeichnen, da die Möglichkeit bestünde, dass sich der in der Kundenanlage überschüssige BHKW-Strom (vergütet nach KWKG) und der bei Ihnen überschüssige PV-Strom (vergütet nach EEG) am Netzübergabepunkt vermischen könnten. Dies ist nicht zulässig. Jede kWh Strom muss eindeutig zuordenbar sein.

    Um dies gewährleisten zu können, gäbe es drei rechtskonforme Varianten, die aus unserer Sicht und nach herrschender Fachmeinung möglich wären:

    Variante 1:

    Sie gewährleisten mit einem EnFluRi (Stromrückflussverhinderer), dass kein PV-Strom am Netz-Übergabezähler ankommt, sondern nur in unserer Kundenanlage verbleibt. --> Dann betreiben Sie Herr Rose aber eine Belieferung an Dritte (also an uns) und müsste nach unserer Rechtsauffassung EEG-Umlage für jede an uns verkaufte kWh Strom an den ÜNB (Übertragungsnetzbetreiber) abführen. Für diese Mengen ist jährlich bis 31.05. an den zuständigen ÜNB (Übertragungsnetzbetreiber) eine entsprechende Meldung abzugeben. Ob dies für Sie zielführend ist? Alternativ muss gewährleistet werden, dass der PV-Strom lediglich in Ihrem Reihenhaus verbleibt und NICHT in die Kundenanlage gelangt. Hierzu könnte ein wohnungseigener Stromspeicher sowie eine Rückflussverhinderung verbaut werden. Siehe hierzu Anhang.

    Variante 2:

    Die PV-Anlage von Ihnen wird komplett aus unserer Kundenanlage herausgenommen und erhält auf Ihre Kosten einen separaten Netz-Einspeisepunkt. Siehe hierzu Anhang.

    Variante 3:

    Sie statten die Zähler als RLM-Zähler aus, um eine kaufmännisch bilanzielle Weiterleitung gewährleisten zu können. Dies würde dann aber für alle Abnahmestellen innerhalb der Kundenanlage gelten; diese Lösung ist denkbar unrealistisch.

    Wir bitten Sie sich diese Varianten mit Ihren Fachleuten (Elektroinstallateure, etc.) anzuschauen und uns mitzuteilen, welche dieser Möglichkeiten Sie umsetzen wollen.

    Da wir uns in einem nicht rechtskonformen Bereich befinden, bitten wir um eine Rückmeldung, ob eine der o.g Varianten von Ihnen umgesetzt werden kann.

    Wir bitten dabei zusätzlich um Beachtung folgenden Umstandes: Die Stromverteilanlage innerhalb der Kundenanlage ist unmittelbar vergleichbar mit einer Hausverteilanlage in einem Geschosswohnungsbau; die Reihenhauseinheiten sind wie (Etagen-)Wohnungen und haben grundstücksrechtlich keine Realteilung.

    Abschließend möchten wir festhalten, dass wir an einer kundenfreundlichen Lösung interessiert sind, aber die derzeitige rechtliche Situation zwingt uns Ihnen so zu antworten.

    Danke schon mal für die Antworten.


    alikante ich habe mal eine Skizze angehängt wie das angeordnet ist, wobei man sich die Pv-Anlage, die steuereinheit und den stromspeicher auf der rechten Seite wegdenken muss.


    Die Zähler gehören dem Stromanbieter OVE und wer die EEG-Umlage abrechnet bin ich leider überfragt bzw die Frage, ob das beim BHKW nicht nach KWKG vergütet wird.


    BG

    Samuel

    Hallo,


    ich bin neu hier im Forum und konnte außer den kostenpflichtigen Seminaren nichts zu dem genannten Thema finden, daher mein Anliegen in diesem Forum.


    Wir sind eine WEG bestehend aus 27 Parteien, die zusammen ein BHKW nutzen und auch über einen gemeinsamen Netzeinspeisepunkt mit Strom versorgt werden, wobei jede Partei einen eigenen Stromzähler für die Jahresabrechnung hat.


    Gerne würde ich zusätzlich auch eine PV-Anlage installieren. Dabei ist es unrealistisch, dass alle Parteien eine PV-Anlage installieren und nutzen wollen, sodass es an der Stelle eine Abgrenzung vom Rest der Kundenanlage geben muss.


    Nach Rücksprache mit unserem Netzbetreiber gestaltet sich das aber aufgrund der aktuellen rechtlichen Lage so schwierig, dass dieser uns davon abgeraten hat. Der Netzbetreiber nannte mir drei mögliche Ansätze:
    1. Installation eines Stromrückflussverhinderers und Betrieb der Anlage mit Belieferung Dritter inkl. Abführung der EEG-Umlage

    2. Einrichtung eines eigenen Netzeinspeisepunktes um "meinen" Stromkreislauf quasi zu separieren

    3. Installation von RLM-Zählern bei allen 27 Parteien um eine saubere Abrechnung zu gewährleisten


    Gibt es hier Erfahrungswerte ob es tatsächlich nur diese komplex erscheinenden Ansätze gibt bzw eine Einschätzung dazu?


    Beste Grüße,

    Samuel