Beiträge von RA Plietzsch

    Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die vielen Nachrichten. Nach der Gläubigerversammlung konnten wir noch viele Interessante Erkenntnisse gewinnen. Aber fangen wir von vorne an.


    Die Gläubigerversammlung hat uns in unserer Vermutung bestärkt, dass ein Betrugs-Fall vorliegt. Das Geschäftsmodell basierte eindeutig auf Generierung neuer Anzahlungen. Da diese im Wege der Corona-Pandemie ausgeblieben sind, könnten Alt-Aufträge nicht weiter bedient werden. Die Anzahlungen wurden in der Bilanz des Unternehmens auch nicht gesondert gelistet. Ein weiterer Punkt ist, dass das Unternehmen auch noch einen Tag vor Stellung des Insolvenzantrages Kund:innen vorgespiegelt hat, dass die versporchene Leistung noch erbracht werde.


    Nach der Gläubigerversammlung haben sich noch einige Geschädigte bei uns in der Kanzlei gemeldet. Die Geschädigten würde ich bisher in vier Gruppen (a. - d.) einteilen:


    a. 1. und/oder 2. Anzahlung geleistet und keine Ausfallbürgschaft vorhanden (Darlehen über EW vermittelt)

    b. 1. und/oder 2. Anzahlung geleistet und keine Ausfallbürgschaft vorhanden (Darlehen selbst organisiert/ ohne Finanzierung)

    c. 1. und/ doer 2. Anzahlung geleistet und eine Ausfallbürgschaft vorhanden

    d. Aufgrund eines Defektes wurde Neulieferung versprochen


    Unserer Auffassung nach sollte wie folgt vorgegangen werden:


    - alle Geschädigten müssen Strafanzeige erstatten, da die Staatsanwaltsschaft nur so den gesamten Sachverhalt ermitteln kann

    - Geschädigte der Gruppen a. und c. sollten sich auf jeden Fall Rechtsrat einholen.


    Für Rückfragen stehen wir gerne unter 0431-380 059 0 zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüße,


    RA Plietzsch

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    wir sind auf der Suche nach Geschädigten der Insolvenz der EW Energy World GmbH. Wir werden am Mittwoch an der Gläubigerversammlung teilnehmen und hoffen vor Ort noch die eine oder andere Information über die Hintergründe zu erfahren. Wir freuen uns zudem auch über einen Austausch. Gerne können Sie uns auch unter 0431-380 059 0 oder http://www.hoppe-recht.de kontaktieren.


    Mit freundlichen Grüßen,


    RA Plietzsch