Hi zusammen
Und schonmal danke für eure Antworten.
Um die zeitliche Abfolge klar zu machen.
Ich habe erst einen Mietvertrag abgeschlossen, in dem nichts von einem contracting Vertrag steht. Dort steht nur drin, dass ich selber einen Vertrag mit dem Wärmelieferanten abschließen soll. Dies fand ich zunächst nicht weiter dramatisch.
Dann erst habe ich den Anbieter (Gelsen.....) kontaktieren können und einen Vertragsentwurf erhalten. Der hat mich dann geschockt.
Mir ist auch klar, dass neben den Verbrauchskosten Wärme und Strom vom Mieter auch Betriebskosten zu tragen sind, aber in diesen massiv hohen grundkosten von 60€ ist eben mit Sicherheit auch anderes Zeug drin wie z.b. Investitionen.
Ich glaube auch nicht, dass mein Vermieter hier kosten unrechtmäßig auf mich abwälzen will, er weiß es mit Sicherheit auch nicht besser.
Das blöde ist, im Internet findet sich einiges an rechten für Mieter , bei denen auf contracting umgestellt werden soll, aber so gut wie nichts für neue Mietverträge.
Ach ja, und bis Ende Mai ist der Vermieter vertragshalter des contracting.
Ab Juni soll ich dann übernehmen.
Wenn es sich also dann um eine Umstellung handelt, mit welchen Kosten kann ich dann vergleichen, wenn ich Kostenneutralität fordere??.
Ich möchte noch etwas hinzufügen. Von meinem Kontakt beim Anbieter des Contracting habe ich folgende Infos bekommen.
Beim Contracting – also einer gewerblichen Wärmelieferung übernimmt der Wärmelieferant die kompletten Investitionskosten der Heizungsanlage.
Dies ist vergleichbar mit dem Kraftwerk am Stadtrand, welches dann Fernwärme im Stadtgebiet liefert. Auch hier sind die Investitionskosten im Wärmepreis (Grundpreis) kalkuliert.Im Grundpreis sind auch alle Wartungs- und Instandhaltungskosten sowie die Betriebsführung (inkl. Notdienst) enthalten. Ebenso die Gebühren für den Gaszähler und die Verbrauchserfassungsgeräte in den Wohnungen
Im Neubau sind all diese Kosten voll umlagefähig
Dies alles zusammen klingt doch sehr unglaubwürdig. Investitionskosten, Instandhaltungs- oder Reperaturkosten sind mindestens laut BetrKV nicht umlagefähig. Und was soll die Aussage "Im Neubau wäre dies voll umlagefähig"?
Warum sollte es bei einem Neubau andere Regelungen geben? Und wann ist es kein Neubau mehr? Ich bin nicht der erste Mieter. Das Haus wurde 2019 neu gebaut und die Wohnung hat bis Ende diesen Monats einen Mieter. Ich bin also der zweite Mieter.
Vielleicht helfen euch diese Infos auch noch weiter.