Beiträge von buggybeast71

    Nach weiteren Recherchen, insbesondere was die schwammige rechtliche Lage angeht, kann ich nur eine persönliche Meinung festhalten. Die Betreiber zocken einen regelrecht ab. Die rechtliche Lage wird ausgenutzt, so lange es eben geht. Leider gab es nach 2013 keine wesentlichen rechtlichen Anpassungen.

    Ich kann selber nur hoffen, dass ich mit meinem Vermieter lösungsorientiert zusammen arbeiten kann und wir einen Kompromiss finden.

    Hi zusammen

    Und schonmal danke für eure Antworten.

    Um die zeitliche Abfolge klar zu machen.

    Ich habe erst einen Mietvertrag abgeschlossen, in dem nichts von einem contracting Vertrag steht. Dort steht nur drin, dass ich selber einen Vertrag mit dem Wärmelieferanten abschließen soll. Dies fand ich zunächst nicht weiter dramatisch.

    Dann erst habe ich den Anbieter (Gelsen.....) kontaktieren können und einen Vertragsentwurf erhalten. Der hat mich dann geschockt.

    Mir ist auch klar, dass neben den Verbrauchskosten Wärme und Strom vom Mieter auch Betriebskosten zu tragen sind, aber in diesen massiv hohen grundkosten von 60€ ist eben mit Sicherheit auch anderes Zeug drin wie z.b. Investitionen.

    Ich glaube auch nicht, dass mein Vermieter hier kosten unrechtmäßig auf mich abwälzen will, er weiß es mit Sicherheit auch nicht besser.

    Das blöde ist, im Internet findet sich einiges an rechten für Mieter , bei denen auf contracting umgestellt werden soll, aber so gut wie nichts für neue Mietverträge.


    Ach ja, und bis Ende Mai ist der Vermieter vertragshalter des contracting.

    Ab Juni soll ich dann übernehmen.

    Wenn es sich also dann um eine Umstellung handelt, mit welchen Kosten kann ich dann vergleichen, wenn ich Kostenneutralität fordere??.


    Ich möchte noch etwas hinzufügen. Von meinem Kontakt beim Anbieter des Contracting habe ich folgende Infos bekommen.

    Beim Contracting – also einer gewerblichen Wärmelieferung übernimmt der Wärmelieferant die kompletten Investitionskosten der Heizungsanlage.

    Dies ist vergleichbar mit dem Kraftwerk am Stadtrand, welches dann Fernwärme im Stadtgebiet liefert. Auch hier sind die Investitionskosten im Wärmepreis (Grundpreis) kalkuliert.Im Grundpreis sind auch alle Wartungs- und Instandhaltungskosten sowie die Betriebsführung (inkl. Notdienst) enthalten. Ebenso die Gebühren für den Gaszähler und die Verbrauchserfassungsgeräte in den Wohnungen

    Im Neubau sind all diese Kosten voll umlagefähig


    Dies alles zusammen klingt doch sehr unglaubwürdig. Investitionskosten, Instandhaltungs- oder Reperaturkosten sind mindestens laut BetrKV nicht umlagefähig. Und was soll die Aussage "Im Neubau wäre dies voll umlagefähig"?

    Warum sollte es bei einem Neubau andere Regelungen geben? Und wann ist es kein Neubau mehr? Ich bin nicht der erste Mieter. Das Haus wurde 2019 neu gebaut und die Wohnung hat bis Ende diesen Monats einen Mieter. Ich bin also der zweite Mieter.


    Vielleicht helfen euch diese Infos auch noch weiter.

    Hallo,

    leider konnte ich zu meinem persönlichen Fall nach vielen Recherchen im Netz nichts genaues finden.


    Ich ziehe demnächst in eine neue Wohnung und soll nach dem Wunsch meines Vermieters den Wärmecontracting Vertrag mit dem Anbieter selber abschließen. Das zu der Wohnung gehörige Objekt wurde 2019 neu gebaut und von Anfang an mit einem BHKW inkl. Contracting ausgestattet.

    Normalerweise halten wohl die Eigentümer den Contracting Vertrag selber, mein Vermieter allerdings ist überwiegend im Auslang tätig und wollte somit, dass ich diesen Vertrag abschließe, was ich auch grundsätzlich erstmal nachvollziehen kann.


    Nun habe ich den Vertragsentwurf erhalten und war ziemlich geschockt, da die Kosten deutlich über meinen bisherigen zu liegen scheinen.

    Der monatliche Wärme-Grundpreis, der den Betrieb der Anlage, den Grundpreis für den Gasbezug, sowie die Verbrauchserfassung und Abrechnung beinhaltet, beträgt je Wohneinheit (umlagefähige Kosten): 60,11€ monatlich

    Arbeitspreis Wärme: 6,2 ct/kWh brutto

    CO2 Preis: 0,65 ct/kWh brutto


    Hinzu kommt ein separater Stromliefervertrag:

    Arbeitspreis: 22 ct/kWh brutto

    Grundpreis: 9,75€/Monat


    Ich habe erst nach Erhalt des Vertragsentwurfes ganz langsam verstanden, dass es sich hier um einen Contracting Vertrag handelt und was das bedeutet.


    Ich frage mich allerdings, ist es rechtens, dass ich als Mieter den Vertrag abschließen muss?

    Gibt es Kosten, die trotzdem nicht auf mich als Mieter umgelegt werden dürfen?

    Kann ich eine genauere Aufschlüsselung des Grundpreises verlangen?

    Handelt es sich hier um übliche Preise? (diese unterscheiden sich bis auf den enorm hohen Grundpreis (60€) kaum von meinen bisherigen Preisen)


    Viele Grüße