Beiträge von egrosnielk

    Hallo,


    ich könnte einen Rat gebrauchen in Sachen (Blei-) Batteriespeicher. :|


    Ich habe 8 Stück gebrauchte Batterien gekauft, die in einer USV verbaut waren und nach sechs Jahren turnusmäßig ausgetauscht worden sind. Diese Batterien will ich in der gleichen Konstellation, wie sie als USV im Einsatz waren, jetzt als Speicher für mein BHKW verwenden. Es sind hochwertige Batterien von Hoppecke in gutem Zustand, die noch einige Jahre einen guten Job machen können.

    Nachdem die Abstimmung mit dem VNB bisher erfolgreich war und alle Anforderungen des NB berücksichtigt worden sind, hat sich ein neues Problem ergeben, offenbar bedingt durch einen Zuständigkeitswechsel bzgl. der Abnahme: Der geplante Speicher ist angeblich nicht (mehr) abnahmefähig ist, weil trotz der vorhandenen Konformitätserklärung für die einzelne Batterie zusätzlich eine Konformitätserklärung für das aus den acht Batterien bestehende Batteriesystem vorliegen muss (, die es nicht gibt). Die drohende Verweigerung der Abnahme finde ich jetzt natürlich alles andere als lustig.


    Wer kann mir dazu etwas sagen?

    • Wird eine solche Konformitätserklärung für das Gesamtsystem zu Recht gefordert und darf andernfalls eine Abnahme zu recht verweigert werden

    Vielen Dank vorab für jede Antwort.