Beiträge von louis14

    Hallo,


    diese Mail kam kürzlich von unserer Verwaltung an die Beiräte der WEG mit 11Wohneinheiten:




    "....Anbei ein Angebot der Fa. Senertec zum Umbau eines Zählers.


    Diesen Zähler benötigt die WEG um festzustellen, wieviel von dem selbsterzeugten Strom für die Erwärmung des Pufferspeichers verwendet wurde.
    Dieser Verbrauch wird über die Heizkostenabrechnung abgerechnet.


    Zur Zeit befindet sich bei jedem HANS, so heißt das Gerät, welches steuert, ob der selbsterzeugte Strom für die Erwärmung genutzt wird oder ob er verkauft wird,
    ein elektronischer Zähler, den man nur ablesen kann, wenn Strom fliesst.


    Da aber nicht jedes Mal, wenn ich ablesen gehe, der Strom fließt, kann ich leider auch für Ihre Liegenschaft nicht genau sagen, wieviel auf dem Stromzähler am 31.12. steht.
    Daher hat Senertec vorgeschlagen, hier einen Rollenzähler einzubauen. Dieser Zähler benötigt keinen Strom und kann daher immer abgelesen werden.


    Um die Heizkostenabrechnung künftig genauer zu erstellen, benötige ich diesen Zähler und bitte daher um Zustimmung den Auftrag wie im Angebot der Fa. Senertec zu erteilen.
    Kosten 353,43 €.


    Warum bitte ich den Beirat jetzt um Zustimmung und bespreche dies nicht in der Versammlung. Der Umbau eilt. Wenn der alte Zähler kurzfrisitig ausgebaut wird, dann kann ich den Zählerstand noch verwenden.
    Ich habe leider sonst keine andere Möglichkeit an den Zählerstand zu kommen. Warum bin ich nicht früher auf die Idee gekommen. Es haben sich erst kürzlich Änderungen ergeben aus der Erfahrung mit den BHKW’s, die dazu geführt haben, dass man den HANS so eingestellt hat, dass er seltener in Betrieb geht. Es ist besser für die WEG, wenn der Strom verkauft wird und nicht für die Erzeugung von Wärme genutzt wird. Daher ist für mich die Möglichkeit dann vor Ort zu sein, wenn man gerade den Zähler ablesen kann, seltener geworden. Außerdem hat Senertec erst jetzt den Einbau von Rollenzählern vorgeschlagen .."



    dazu folgende Fragen:


    kann es wirklich sein, dass es keine Möglichkeit gibt den elektronische Zähler abzulesen (Stichtag 31.12.)?


    ist das nicht eine bauliche Veränderung, die von der ganzen WEG genehmigt werden muss? (evtl. passt die Frage eher ins WEG Forum)


    warum sollte der Umbau eilen? die Abrechnungsperiode (2017) ist doch sowieso schon rum ..



    Viele Grüße


    Louis