Dass die Eichfrist für elektronische Stromzähler 8 Jahre beträgt, ist durchaus korrekt, ABER laut Eichamt ab Tag der Eichung des Zählers, nicht ab Inbetriebnahme des selbigen!
Die Daten beim NB bezüglich Inbetriebnahme und Anmeldung sind soweit ich das beurteilen kann richtig.
Das Eichdatum soll, laut meinem Installateur, wohl in der Zählernummer geschlüsselt sein, das wäre, wenn meine bisherigen Informationen richtig sind, im Jahr 2008 gewesen. kann ja eigentlich auch nicht richtig sein.
Irgendwas scheint irgendwo, irgendwann, irgendwie gewaltig schief gelaufen zu sein und ich strampel nun seit drei Tagen, neben Job und Weihnachtsgeschäft, rum um dieses Problem zu lösen, denn die Beweislast liegt natürlich bei mir.
Ist der Zähler überhaupt tauschbar, oder ist er fest in der Platine verbaut? (Bei meinem Glück wird wohl letzteres der Fall sein )