Beiträge von thilool

    Ich habe keine Inselversorgung sondern das Ersatznetz (Notstromlösung mit Umschalteinrichtung). Aber ich würde gerne im Notstromfall sowie im Netzparallelbetrieb wie im Inselbetrieb einen Generator bzw. BHKW mit in meinem System betreiben. 230V Wechsel auf 1-phasig würden da am besten zu meiner Verdrahtung im Haus passen.

    Wie bringe ich denn diese Synchrongeneratoren (mal angenommen die Motorsteuerung hällt die Drehzahl konstant) mit dem Netz synchronisiert?
    Ein Asynchrongenerator/Motor würde dies ja von alleine machen.

    Hallo alikante,


    ich war mir nicht sicher mit der Aussage meines BSFM, das der Abgasaustritt min 15m von Nachbarfenstern weg sein muss.
    In der Bimschv $19 gibt es zwar folgendes (siehe Anhang) aber dies gilt nur für Festbrennstoffe. Wie sieht das bei Diesel aus? Was gilt hier? Bisher bin ich nur auf die TA Luft gestoßen welche mir aber nicht die Aussage der 15m Abstand zum Nachbarn bestätigt.


    Weiß jemand wo ich diese Aussage verifizieren kann (Gesetz+Paragraph)


    Danke.

    Hallo zusammen,


    da diese Info bestimmt auch für andere Forumsteilnehmer interssant sein kann möchte ich die Rückmeldung vom Umweltbundesamt einfach mal mit euch teilen.


    Gruss.



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    vielen Dank für Ihre Anfrage zur Ableitung von BHKW-Abgasen.
    Wir müssen Sie zunächst darauf hinweisen, dass das Umweltbundesamt als obere Bundesbehörde im Geschäftsbereich des Bundesumweltministeriums für die Erfüllung besonderer Sachaufgaben von bundesweiter Bedeutung zuständig ist. Daraus und aus dem UBA-Errichtungsgesetz ergibt sich, dass wir keinerlei Befugnisse im Bereich des Vollzugs (insbesondere im Zuständigkeitsbereich der Bundesländer und Kommunen) und der Rechtsprechung haben. Eine konkrete Rechtsberatung zu dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt können und dürfen wir somit nicht vornehmen, zumal die uns im Einzelfall vorliegenden Informationen auch zumeist kein vollständiges und vor allem objektives Bild vermitteln. Für eine konkrete Auskunft wenden Sie sich bitte an die zuständige Behörde. Dies ist vermutlich die Bauaufsichtsbehörde (ggf. in Verbindung mit der unteren Immissionsschutzbehörde) in Ihrer Kommune oder in Ihrem Kreis.
    Da der von Ihnen mitgeteilte Sachverhalt aber auch grundsätzliche umweltrelevante Fragen aufwirft, geben wir folgende generelle Kriterien zu bedenken, die zu beachten sind. Wir möchten die folgenden Anmerkungen als eine Art Hilfestellung für Sie verstanden wissen, die es ermöglichen Sachzusammenhänge, fachliche Referenzen und andere Hinweise zu erhalten.
    An die Ableitung von Abgasen können aus verschiedenen Gründen Anforderungen gestellt werden, etwa zur Gewährleistung der Betriebssicherheit, des Brandschutzes und des Immissionsschutzes. Maßgeblich für den Immissionsschutz ist zunächst das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG, http://www.gesetze-im-internet…srecht/bimschg/gesamt.pdf), das zwischen genehmigungsbedürftigen und nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen unterscheidet. Gemäß der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (http://www.gesetze-im-internet…bimschv_4_2013/gesamt.pdf) sind in BHKW verwendete „Verbrennungsmotoranlagen“ erst ab einer Feuerungswärmeleistung von 1 Megawatt genehmigungsbedürftig im Sinne des BImSchG. Betreiber einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage sind nach § 22 BImSchG u.a. verpflichtet, die Anlage „so zu errichten und zu betreiben, dass schädliche Umwelteinwirkungen verhindert werden, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind“. Unter schädlichen Umwelteinwirkungen versteht das BImSchG gemäß § 3 u.a. Gefahren (insbesondere Immissionen, die Grenzwerte überschreiten) und (nach Art, Ausmaß oder Dauer) erheblicheBelästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft.
    Eine bundeseinheitliche Konkretisierung dieser Anforderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes für die Ableitung von BHKW-Abgasen gibt es nicht. Der Anwendungsbereich der 1. BImSchV (http://www.gesetze-im-internet…bimschv_1_2010/gesamt.pdf) umfasst Feuerstätten wie Öfen und Heizkessel, ggf. einschließlich ihrer Abgasanlagen, nicht jedoch Verbrennungsmotoranlagen.
    Die Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft, www.bmub.bund.de/N49587/) bindet als Verwaltungsvorschrift zunächst die Immissionsschutzbehörden bei der Genehmigung und Überwachung genehmigungsbedürftiger Anlagen. Aber auch für nicht genehmigungsbedürftige Anlagen können die Vorsorgeanforderungen der Nummer 5 TA Luft „als Erkenntnisquelle“ herangezogen werden, um zu untersuchen, was die Pflichten des oben erwähnten § 22 BImSchG bedeuten. In diesem Zusammenhang enthält Absatz 5 der Nummer 5.5.2 TA Luft einen wichtigen Hinweis für die Ableitung von Abgasen. Er fordert in bestimmten Fällen, „die in der Richtlinie VDI 3781 Blatt 4 (Ausgabe November 1980) oder in der Richtlinie VDI 2280 Abschnitt 3 (Ausgabe August 1977) angegebenen Anforderungen sinngemäß so anzuwenden, dass eine ausreichende Verdünnung und ein ungestörter Abtransport der Abgase mit der freien Luftströmung sichergestellt sind.“
    · Ungestörter Abtransport der Abgase mit der freien Luftströmung: Im Schutz von Gebäuden entsteht ein Windschatten. Beispielsweise lässt sich im Herbst manchmal beobachten, wie der Wind in Winkeln hinter Gebäuden Laub im Kreis herum wirbelt. Derartige „Rezirkulationszonen“ bilden sich auch im Dachbereich. Mündet eine Abgasanlage in eine solche Rezirkulationszone, dann werden die Abgase nicht „ungestört“ und nicht „mit der freien Luftströmung“ abtransportiert. In der Konsequenz muss daher gemäß der TA Luft die Mündung der Abgasanlage außerhalb derartiger „Stör-“, „Nachlauf-“, „Rückström-“ oder „Rezirkulationszonen“ liegen. Die Richtlinie VDI 3781 Blatt 4 wird derzeit überarbeitet mit dem Ziel, die zu vermeidenden Rezirkulationszonen klar zu beschreiben. Im einfachsten Fall wird die Mündung der Abgasanlage oberhalb des Dachfirsts angeordnet. Falls Sie vorab an entsprechenden Kriterien interessiert sind, können Sie sich gerne wieder an uns wenden. Die Kriterien wurden durch Experimente in speziellen Windkanälen, sogenannten Grenzschichtwindkanälen abgeleitet.
    · Ausreichende Verdünnung der Abgase: Welche Verdünnung als ausreichend betrachtet wird, hängt von den Schadstoffen im Abgas und von ihren Emissionsmassenströmen ab. Die von Ihrem Schornsteinfeger genannte Anforderung der 1. BImSchV beruht auf einer bewährten Konvention für die Verdünnung von Abgasen aus der Verfeuerung fester Brennstoffe in Anlagen der 1. BImSchV. Sie kann durchaus auch für die Ableitung von BHKW-Abgasen angemessen sein, da z.B. die instationäre Verbrennung in einem Dieselmotor bei gleicher Wärmeleistung systematisch höhere Emissionsmassenströme verursacht als die stationäre Verbrennung in einem Ölgebläsebrenner.
    Bei Rückfragen können Sie sich gerne wieder an uns wenden.
    Mit freundlichen Grüßen



    Umweltbundesamt
    Fachgebiet II 4.1 "Grundsatzfragen der Luftreinhaltung"
    Wörlitzer Platz 1, 06844 Dessau-Roßlau




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    Ja, der SI 6.0 hat sogar die Relais diesen Generator automatisch zu starten und zu deaktivieren. Es gibt sogar eine extra Untermenü für die Generator Parametrierung.


    Bei mir sind allerdings diese Relais durch meine Notstromschaltung belegt.
    Im Inselbetrieb ist der Sunny Island sogar explizit dafür ausgelegt.

    Der Sunny Island könnte natürlich nur wieder was mit einem 230V Wechselstrommotor anfangen. Aber da hattest du ja schon erwähnt, dass dies nicht wirklich eine gute Lösung ist.

    Und woher kommen die 380 bzw. 400Volt AC ??

    Man nehmen eine normalen Drehstrom Asynchronmotor der nicht vom Netz sonder selbst erregt wird über Kondensatoren und treibt diesen über einen Motor an.

    Hallo Gekritzel,


    danke für die Erklärung.


    Die Wechselrichter Lösung mit Gleichrichter scheint mir auch die sauberste Lösung zu sein.
    Hat jemand eine Info ob es auch alternativen zu SMA "PV" Wechselrichtern gibt? Der SMA kann natürlich viel mehr als ich brauche und kostet auch dementsprechend.


    Ich brauche ja nur einen netzgeführten Wechselrichter der~ 600V DC verarbeiten kann.

    Ich habe mal noch etwas weiter nachgeforscht und festgestellt, dass die SMA Wechselrichter (Sunny Boy und Co) alle auch die Betriebsart "Turbine" haben. Bei dieser Betriesart ist der MPP Tracker abgeschaltet und hier kann der SMA PV Wechselrichter auch für andere Generatoren verwendet werden.
    Allerdings gibt SMA nur bei Windy Boy Wechselrichtern eine Gewährleistung auf diese Geräte. Wenn man also die Umstellung an einem PV-Wechselrichter macht ist man auch sich alleine gestellt wenn mal etwas kaputt gehen sollte. Es scheint aber nur ein Software Thema bei den SAM Produkten zu sein.


    Bzgl. des Inselbetriebs. Bei mir würde auch hier ein Asynchronmotor funktionieren da ich einene Sunny Island habe. Dieser baut ein autarkes Ersatzstromnetz auf womit dann auch meine PV Wechslerichter wieder funktionieren und somit auch ein Asynchronmotor. Problem, ich habe die Phasenkopplung die mir dann nur 230v Wechselstrom ohne Phasenversatz auf ALLEN 3 Phasen liefert.


    Was ich alerdings noch nicht verstanden habe, warum dieser Motor http://www.js-technik.de/produ…l-100lb-3kw-4pol-b3?c=174
    nicht im Generator betrieb funktionieren sollte. Welche Rolle spielen die Kondensatoren im Generator betrieb das es nicht funktioniert. Im Motorbetrieb stellen Sie wahrscheinlich den Phasenversatz sicher (l Steinmetz-Schaltung)
    Hier noch ein weitere Link: http://elektronik-kurs.net/ele…ldes-im-einphasenbetrieb/


    Gruß

    An einen Frequenzumrichter hatte ich auch schon gedacht. Ich habe allerdings die Funktionsweise noch nicht richtig verstanden. Man kann damit die Drehzahl eines Motors steuern aber wie funktioniert die Netzsynchronisation in die Gegenrichtung beim Einspeisen. Hierzu habe ich noch keine Infos gefunden. ?(


    Ein Problem wurde aber bisher übersehen.
    Wenn mein System in den Notstrom/Inselmodus geht habe ich eine Phasenkopplung. :huh:
    D.h ein 3-phasiges System würde dann nicht mehr funktionieren. Genau aus dem Grund habe ich aus 2x einphasige PV-Wechselrichter anstatt eines 3-phasigen.


    Ich hatte auch schon die Idee den 3-Phasen Asynchronmotor gleichzurichten und die 570V DC auf einen PV Wechselrichter zu geben. Theoretische hätte ich dann genau das, was ich brauche. Netzsynchron, ENS und 1-phasig. Tja leider haben die dummen DInger alle einen MPP-Tracker welcher mir den Motor/Generator abwürgt. Tipps hierzu nehme ich gerne entgegen.


    Gruß

    Hallo alikante,


    danke für deine Hinweise.


    Ich habe folgenden 1-Phasen Asynchronmotor gefunden.
    Der sollte nach meinem Wissen die Aufgabe erfüllen können.
    http://www.js-technik.de/produ…l-100lb-3kw-4pol-b3?c=174



    Ja die Idee den Strom in meinen Stromspeicher zu laden hatte ich auch schon. Ich weiß allerdings nicht wie der Sunny Island darauf reagiert, wenn auf einmal, sozusagen, parallel zum SI den Stromspeicher lädt. Hier wird wahrscheinlich das Batteriemanagement des SI durcheinander kommen. :S
    Falls das Problem Sunny Island gelöst werden kann wäre das aber auch meine favorisierte Variante.
    Hat jemand eine Idee wie der Sunny Island bei dieser Verschaltung reagiert bzw. dies selbst so umgesetzt?


    Gruß
    Thilo

    Hallo alle zusammen,


    dies ist mein erster Beitrag in diesem Forum und deshalb möchte ich mich erstmal Vorstellen.


    Mein Name ist Thilo und ich betreibe zu Hause momentan eine 9,9kwp PV Anlage zusammen mit 2 x 1Phasen Sunnny Boy 5000TL,einem Sunny Island 6.0H, 28,8kwh Blei Speicher und einer Umschalteinrichtung für Notsrom bzw. Autarkie mit PHASENKOPPLUNG.


    Nun zu meiner ersten Frage.


    Ich habe einen R180 China Diesel mit 5,88kw Leistung bei ca. 2600U/min.
    Diesen Generator möchte ich über einen Asynchronmotor an das Netz anschließen bzgl. Einspeisung (falls mein Stromspeicher nichts mehr aufnehmen kann)
    Ich gehe davon aus, dass der Motor bei 1500U/min (was die 4 poligen Asynchronmotoren ja brauchen) ca. 3-4kw an der Welle liefert. Ist es nun besser einen etwas größeren Motor/Generator zu beschaffen z.B. 4kw oder 5kw oder lieber nur einen 3kw Motor/Generator?
    Würde ein zu großer Motor/Generator meinen Diesel evtl abwürgen wenn ein Vebraucher tatsächlich einmal 4kw brauchen würde aber der Motor dies nicht bringen kann?


    Nun zu Frage 2.
    Wie Ihr oben gelesen habt besitze ich die Umschaltvorrichtung die im Notstrombetrieb eine PHASENKOPPLUNG herstellt. Dies zwingt mich bei der BHKW Einspeisung entweder über 1:Gleichrichter und 1-Phasen-Wechselrichter zu arbeiten oder 2: einen 1-Phasen 230V asynchronmotor zu benutzen. Ich favorisiere die Option 2. Nun meine Annahmen hierzu.
    -Ein 1-phasen Asynchronmotor hat den gleichen Selbstsynchronisationseigenschaften (langes Wort ;) ) wie ein 3-Phasen Asynchronmotor
    -Deshalb brauche ich nachdem ich den Motor/Generator als Anlasser benutzt habe nur dem Diesel etwas mehr Gas geben und ich speise netzsynchron Strom ein.


    P.S.: Ich habe mich bei Netze BW schon bzgl der Einspeisung informiert und brauche zwie zusätzliche Zähler. Einen für BHKW Genrator Gesamt und einen für die Einspeisung des BHKW ins Netz. So läßt sich das ganze sauber von der PV Anlage trennen. Ich möchte aber so wenig wie möglich einspeisen da das Eigenbau BHKW bestimmt keine BAFA Zulassung bekommt.


    So nun hoffe ich das ihr mir hier bzgl. meinen Fragen weiterhelfen könnt.


    Gruß,
    Thilo