Beiträge von annelie

    Hallo Zusammen


    ich habe ein paar Fragen zum Betrieb von BHKWs mit Biomethan. Vielleicht kann mir von euch da einer weiterhelfen. Ich finde die Gesetzestexte dazu recht schwierig zu verstehen.


    1. Wenn ich meinen Strom aus dem BHKW direktvermarkten möchte, bleibt meine 100prozentige Wärmenutzungspflicht bestehen,
    richtig?


    3. Wenn ich für den eingespeisten Strom die EEG- Vergütung erhalte, kann ich dann trotzdem noch die Wärme zur Erfüllung des EEWärmeGs verwenden/anbieten, oder liegt dann eine Doppelvermaktung vor?


    4. Kann ich als BHKW-Betreiber, nur 50 Prozent "Biomethan" verwenden und 50 Prozent Erdgas und erhalte ich dann immer noch für den Einsatz von 50 Prozent Biomethan meine EEG- Vergütung? Oder gilt bei dem Nutzen von Biomethan (damit ich meine EEG Vergütung erhalte) ein Ausschließlichkeitsgebot?


    Vielen Dank für die Antworten!!



    Vielen lieben Dank Herbert für deine Hilfe!! Ich versuche dich am Montag nochmal zu erreichen.


    Viele liebe Grüße nach Hamburg und ein schönes Wochenende Dir!


    Annelie

    Hallo Zusammen,


    ich schreibe gerade meine Bachelorarbeit zum Thema Biogas und suche vergebens nach Antworten auf diese Fragen:


    Wenn ich mich dazu entscheide ein BHKW mit Biomethan zu betreiben, habe ich ja die Möglichkeit (wenn eine Massenbilanzierung etc. vorliegt) den produzierten Strom nach dem EEG 2012 vergüten zu lassen. Diese Möglichkeit besteht jedoch nur wenn ich die 60 prozentige Wärmenutzungspflicht beibehalte, richtig?


    Kann ich den Gasaufbereitungsbonus zusätzlich auf meine EEG- Vergütung (nach Einsatzstoffklassen) erhalten? Oder schließt der Erhalt des einen den Erhalt des anderen aus?


    Wenn ich den Gasaufbereitungsbonus erhalte, habe ich dann keine Wärmenutzungspflicht?


    Vielen herzlichen Dank für eure Hilfe!!!