Beiträge von alexzim

    Hallo zusammen,


    im aktuellen KWKG BMWI Entwurf §7 ist folgendes zu lesen:


    (8) Für den Zeitraum, in denen der Wert der Stundenkontrakte für die Preiszone Deutschland/Österreich
    am Spotmarkt der Strombörse EPEX Spot SE in Paris Null oder negativ ist, besteht kein Anspruch auf
    Zahlung von Zuschlägen. Der während eines solchen Zeitraumes erzeugte KWK-Strom wird nicht auf die
    Dauer der Zahlung nach § 8 angerechnet.


    Wenn ich es richtig lese bedeutet dies, dass jede neue Anlage bis runter zu 1kW elektrisch den "direkten Draht" zur Strombörse benötigt um stundengenau auszuwerten, ob KWK-Zuschläge gezahlt werden oder nicht - ein großer Aufwand und damit weitere Markteintrittsbarriere speziell für die kleinen Anlagen.


    Ist da jemand dran und verweist in Berlin auf den Sachverhalt? Habe nichts dazu in den diversen Stellungnahmen finden können.


    Beste Grüße


    Alexander Zimmermann