Strompreis-, Gaspreis- und Wärmepreisbremse - Was ist zu beachten? [Online]

Dieser Termin wurde am 5. Juni 2023, 08:34 von BHKW-Infozentrum aus folgendem Grund abgesagt: Leider musste die Veranstaltung abgesagt werden. Alternativtermine finden Sie unter www.energie.events.

Die schnelle finanzielle Entlastung für Gas- und Wärmekunden führt derzeit zu vielen neuen Gesetze, die unverzüglich umzusetzen sind. Diese teilweise unausgereiften und komplexen Regelungen betreffen alle Energieversorgungsunternehmen (Strom und Gas) sowie alle Wärmelieferanten (u. a. Contractoren).


Zum 01. Januar 2023 wird rückwirkend die sogenannte Wärme- und Strompreisbremse in Kraft treten. Das so genannte Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) sieht dabei u. a. vor, dass der Wärmepreis für das Jahr 2023 für die Wärmekunden zu 80% bzw. 70% gedeckelt werden soll. Lediglich die restlichen Anteile sind zum vertraglich vereinbarten Wärmepreis weiter vom Wärmekunden zu zahlen. Auch hier muss der Lieferant in finanzielle Vorleistung gehen und erhält einen Erstattungsanspruch gegen den Staat – sofern er die im Gesetz genannten und vorgesehenen Regularien einhält.


Die Versorgungsunternehmen müssen die Abschläge spätestens im März 2023 auf Basis der gesetzlichen Vorgaben berechnen. Um die Einnahmeverluste auszugleichen, sind seitens der Lieferanten Anträge zu stellen, um eine Auszahlung durch die KfW zu erhalten.


Durch das so genannte Strompreisbremsegesetz (StromPBG) erfolgt im Jahre 2023 eine Deckelung des Strompreises. Außerdem sollen die so genannten kriegs- und krisenbedingten Überschusserlöse derjenigen Stromerzeuger, deren Strom über das Netz geliefert wird, „abgeschöpft“ werden. Dies betrifft auch Betreiber dezentraler Stromerzeugungs-Anlagen.


Die oben genannten Gesetze haben erhebliche Auswirkungen auf die Liquidität, die Verwaltung und die Abrechnung von Strom, Gas und Wärme.

Die Kenntnis der gesetzlichen Vorgaben ist erforderlich, um finanzielle Schäden z. B. durch den Wegfall eines Erstattungsanspruchs zu vermeiden. Hinzu kommt die Problematik des extrem kurzen Zeitrahmens für eine rechtskonforme Umsetzung.


Im Rahmen des Kurzseminars "Strompreis-, Gaspreis- und Wärmepreisbremse - Was ist zu beachten?" werden auch typische Fallbeispiele für Mieterstrom-Lieferungen, Vermieter-Mieter-Verhältnisse, Contractoren sowie Sonderregelungen für Bildungsstätten, Industrie, etc. behandelt.


Abschließend werden zum Ende des Seminars kurz die Regelungen des Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG), welche auch als Dezemberhilfe bezeichnet werden, besprochen. Dadurch sollen ggf. existierende administrative Unzulänglichkeiten verhindert und Pönalen oder nicht umsetzbare Erstattungs-Ansprüche verhindert werden.


Informieren Sie sich jetzt über die wichtigsten Regelungen der Energiepreisbremsen im Rahmen unseres Seminars.


Preis ab 195€ (netto)

Kommentare