Die Veranstaltung "Redispatch 2.0 – Anforderungen und Chancen für KWK-Anlagen" findet am 24.03.2023 als Online-Seminar statt. Beginn der Veranstaltung ist am 24.03.2023 um 10:00 Uhr. Das Ende der Veranstaltung ist am 24.03.2023 gegen 11:20 vorgesehen.
Der Begriff „Redispatch“ steht für eine Abänderung des vorgesehenen Kraftwerkseinsatzes zur Vermeidung von Netzengpässen. Das zum 13. Mai 2019 in Kraft getretene Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) enthält neue Vorgaben für das Management von Netzengpässen, die von den Netzbetreibern zum 1. Oktober 2021 umgesetzt sein müssen.
Die Regelungen zum Einspeisemanagement von Erneuerbare-Energien-Anlagen (EE-Anlagen) und Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK-Anlagen) im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) werden zum 1.10.2021 aufgehoben und ein einheitliches Redispatch-Regime 2.0 eingeführt. Konkret bedeutet dies, dass zukünftig auch EE-Anlagen und KWK-Anlagen ab 100 kW sowie Anlagen, die jederzeit durch einen Netzbetreiber fernsteuerbar sind, in den Redispatch einbezogen werden. Zum 1.1.2021 wurde diese Leistungsgrenze im EEG 2021 noch einmal abgesenkt. Gelten für diese Stromerzeugungsanlagen dann auch die Vorgaben des Redispatch 2.0?
Zum Redispatch 2.0 hat die Bundesnetzagentur Ende November 2020 die Mindestfaktoren festgelegt. Die Mindestfaktoren stellen sicher, dass der Einspeisevorrang von Strom aus erneuerbaren Energien und aus Kraft-Wärme-Kopplung praxistauglich umgesetzt werden kann. Die Bundesnetzagentur liefert mit der Festlegung einen weiteren Baustein für einen erfolgreichen Start des neuen Redispatch-Systems 2.0 im Herbst 2021.
Preis: kostenlos
Kommentare 1
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Hartmut49
Hallo,
ist es wahr, daß die Netzbetreiber bestrebt sind die Grenze der Redis Pachtpflicht auf 30 kwp bei Solaranlagen zu teduzieren ?
Gruß,
Hartmut