Impulsvortrag mit anschließender Diskussion über die Pflicht zur Nutzung erneuerbarer Energien, welches im Sommer 2023 im Gebäudeenergiegesetz (GEG) integriert werden soll.
Über 80 Prozent der Wärmenachfrage werden derzeit durch die Verbrennung fossiler Energieträger gedeckt, die zum allergrößten Teil importiert werden. Im Gebäudewärmebereich dominiert dabei Erdgas. Über 410 TWh Erdgas wurden 2021 zur Deckung der Wärmenachfrage in Gebäuden verbrannt. Dies sind über 40 Prozent des gesamten in Deutschland verbrauchten Erdgases. Fast jeder zweite deutsche Haushalt heizt mit Erdgas.
Im Koalitionsvertrag ist bereits eine entscheidende Vorgabe zur Erreichung der klimapolitischen Ziele im Wärmebereich enthalten. Sie sieht vor, dass jede ab 2025 neu eingebaute Heizung auf der Basis von 65 Prozent erneuerbarer Energien betrieben werden soll.
Diese Regelung hat vor dem Hintergrund des Ukraine-Krieges eine neue Dringlichkeit erhalten, da mit einer ambitionierten Umsetzung dieser Vorgabe die Abhängigkeit von fossilem Erdgas schnell und effektiv reduziert werden kann. Die Regierungskoalition hat daher vereinbart, dass „jetzt gesetzlich festgeschrieben wird, dass ab dem 1. Januar 2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden soll“.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) haben Mitte Juli 2022 einen Vorschlag für eine – ihrer Meinung nach – schnelle und unbürokratische Umsetzung dieser Vorgabe erarbeitet.
Dieses Konzept wollen wir in dem kostenlosen Online-Seminar "Wie heizen wir in der Zukunft?" vorstellen und darüber diskutieren.Erfahren Sie Details über die vorgesehenen Regelungen rund um die neue 65EE-Regel und die Konzept-Ideen, wie die Bundesregierung diese Vorgaben umsetzen möchte. Stand der Diskussion ist das ministeriale Konzeptpapier vom 14. Juli 2022.
Preis: kostenlos
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