Online-Seminar: Die Verordnung EnSimiMaV

Die aktuelle Energiekrise verursacht weiterhin umfangreiche Aufgaben für Energie- und Wärmeversorgungsunternehmen. Neben den aufwändigen betriebswirtschaftlichen Aufgaben nach dem Gas-und Wärmepreisbremse-Gesetz darf nicht aus dem Auge verloren werden, dass auch technisch-operativ neue Pflichten geschaffen worden sind. Die im Herbst letzten Jahres in Kraft getretene Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSimiMaVMittelfristenergieversorgungssicherungsverordnung ) schafft neue Pflichten für Gebäudeeigentümer und Energiedienstleister, die in Gebäuden tätig sind.


Die Verordnung soll dazu dienen, mittelfristig Gas einzusparen und so die Knappheit zu begrenzen. Wärmelieferanten werden teilweise direkt zu umfangreichen Aktivitäten verpflichtet – z.B. eine umfassende Überprüfung der Heizungsanlage durch Fachpersonal zu veranlassen. Die Kostentragungspflicht dafür ist nicht geregelt. Bis Ende September 2023 muss ein hydraulischer Abgleich durchgeführt werden. Unternehmen müssen Erkenntnisse aus Energieaudits umsetzen.


Wir wollen Ihnen einen Überblick über die Pflichten geben und erörtern, wie diese praktisch umgesetzt werden können. Der Schwerpunkt soll darauf liegen, was praktisch zu tun ist und wie das möglichst effizient erledigt werden kann. Nach einer Einführung in die geltenden Regelungen soll intensiv mit den Praktikern diskutiert werden, wie die Umsetzung erfolgen kann und was eine Energiedienstleistungsunternehmen unternehmen muss, damit seine Kunden nicht später Ansprüche wegen unterlassener Maßnahmen geltend machen.


Ihre Fragen können Sie uns gerne auch schon im Vorfeld der Veranstaltung zukommen lassen.


Referent: RA Martin Hack, Rechtsanwälte Günther


Kosten: 145,00 € zzgl. 19% MwSt.


Weitere Informationen: https://vedec.org/veranstaltung/die-verordnung-ensimimav/

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