Neuregelungen zur Fernablesbarkeit, Verbrauchsinformationen, Interoperabilität
Zum 1. Dezember 2021 ist die novellierte Heizkostenverordnung in Kraft getreten und mit dieser eine Reihe von Regelungen, die im Rahmen der Lieferung von Wärme bzw. im Contracting zu berücksichtigen sind. Eines der Ziele der Anpassung der Heizkostenverordnung und der zugrundeliegenden EU-Energieeffizienzrichtlinie ist es insbesondere, die Rechte der Verbraucher zu stärken, damit diese rechtzeitig Zugang zu präzisen, zuverlässigen und klaren Informationen über ihren Energieverbrauch erhalten. Vor diesem Hintergrund wurden insbesondere die Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen neu geregelt.
Die wesentlichen Änderungen, die durch die Novelle der Heizkostenverordnung in Kraft getreten sind, sind die Verpflichtungen zur Ausstattung zur Verbrauchserfassung, die Pflicht zur verbrauchsabhängigen Kostenverteilung, die Zulässigkeit und Umfang der Verarbeitung von Daten, die Verteilung der Kosten der Versorgung mit Wärme, die Verteilung der Kosten der Versorgung mit Wärme und Warmwasser bei verbundenen Anlagen sowie die Neugestaltung des Kürzungsrechts in § 12 HeizkostenV.
Zudem sind in der jüngsten Zeit diverse höchstrichterliche Entscheidungen ergangen, bei denen die Übertragbarkeit auf die neue Rechtslage überprüft werden muss. Gegenstand war u.a. welche Anforderungen an ein formell ordnungsgemäß, nachvollziehbare Betriebskostenabrechnung gestellt werden, und wie die Zuordnung der Einnahmen und Ausgaben richtigerweise zu erfolgen hat.
Das Seminar zielt darauf ab, dem Energiedienstleister, Wohnungsbaugesellschaften, Contractoren die neue Rechtslage unter der novellierten Heizkostenverordnung darzustellen, nötigen Informationen für die Änderungen seiner betrieblichen Abläufe bei Messung, Abrechnung und Verbraucherinformation zu vermitteln und ein Update zu der jüngsten Rechtsprechung zu geben.
In diesem Seminar …
…lernen Sie die neuen Anforderungen bei der Abrechnung und Verbraucherinformationen kennen
…wird erläutert, welche Änderungen durch die novellierte Heizkostenverordnung eingetreten sind und wie diese umgesetzt werden können
…erhalten Sie einen Überblick über die jüngste Rechtsprechung und eine Einschätzung zur Übertragbarkeit auf die neue Rechtslage
Termin
16.02.2022, 10:00 – 11:30 Uhr
Ort
Online über „Zoom“
Referent
RA Dr. Florian Brahms, BRAHMS NEBEL Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB
Seminargebühren: 145,00 € zzgl. 19% MwSt.
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