Turnusgemäß stehen die Jahresabrechnungen der Wärmelieferung an. Diesmal erstmals unter neuen Voraussetzungen. Denn seit 05. Oktober 2021 ist bekanntlich die neue Verordnung über die Verbrauchserfassung und Abrechnung bei der Versorgung mit Fernwärme oder Fernkälte in Kraft (die sog. Fernwärme- oder Fernkälte-Verbrauchserfassungs- und Abrechnungsverordnung, kurz: FFVAV). Diese neue Verordnung gibt auch für Bestandsverträge neue verbindliche Vorgaben an den Inhalt von Wärmelieferabrechnungen vor.
Seit dem 01.01.2022 sind, wenn bereits fernablesbare Messeinrichtungen vorhanden sind, außerdem jedem Kunden die neuen so genannten Abrechnungsinformationen monatlich zur Verfügung zu stellen.
Was genau muss dementsprechend nunmehr Inhalt der Abrechnungen sein? Muss ich jedes Jahr z.B. einen neuen Primärenergiefaktor ausrechnen, um den Kunden hinreichend zu informieren? Muss ich jedes Jahr neu die Treibhausgasemissionen der eingesetzten Brennstoffe (des Energiemixes) ausrechnen lassen und dann auf der Abrechnung ausweisen? Und was muss in den Abrechnungsinformationen stehen? Muss ich die auch übermitteln, wenn ich noch keine fernablesbaren Messeinrichtungen installiert habe?
Unser Partnerunternehmen msu solutions GmbH wird mit Ihnen gemeinsam eine Musterabrechnung der Wärmelieferung nach der neuen FFVAV erstellen und die einzelnen Schritte erläutern.
In diesem Seminar möchten wir Ihnen einen vertieften Einblick in die aus rechtlicher Sicht im Wesentlichen zu beachtenden Aspekte geben und anhand eines Praxisbeispiels eine Musterabrechnung erstellen.
Termin
11.02.2022, 09:30 – 13:00 Uhr inkl. Pause
Ort
Online über „Zoom“
Referenten
RA Dr. Dirk Legler, Rechtsanwälte Günther Partnerschaftsgesellschaft
Udo Bandke, msu solutions GmbH
Mario Wilkens, msu solutions GmbH
Seminargebühren:
330,00 € zzgl. 19% MwSt.
Buchbar über: vedec
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