Die Entwicklung wesentlicher Kostenelemente der Kalkulation des Wärmelieferanten, wie z. B. Energiepreise, CO₂-Preis, Lohnkosten und der Ersatzteilkosten, ist bei Vertragsabschluss leider nicht absehbar. Eine funktionierende Preisanpassung ist erfolgsentscheidend für jedes Contracting-Projekt. Die Preisänderungsklausel in Wärmelieferungsverträgen wird in der Regel für zehn und mehr Jahre festgelegt. Sie muss alle nicht vorhersehbaren Kostenänderungen einbeziehen, um langfristig wirtschaftlich zu funktionieren und das Risiko zu minimieren. Genaue Fachkenntnisse über die Möglichkeit der Preisanpassung durch Preisänderungsklauseln schützen den Contractor vor einem bösen Erwachen.
Die Gestaltungsmöglichkeiten sind vielfältig und die Anpassung an die konkreten Umstände des Einzelfalles ist notwendig. Um diese Anpassung erfolgreich vorzunehmen ist es wichtig, die einzelnen Bestandteile und Stellschrauben genau zu kennen und korrekt anwenden zu können. Denn nur projektbezogen passende Preisänderungsklauseln sind wirksam und geben die notwendige langfristige Kalkulationssicherheit.
Vorkenntnisse
Rechtliche und betriebswirtschaftliche Grundlagen des Contractings
Zielgruppe
Entscheider, Projektleiter, Unternehmensjuristen und alle Akteure, die sich mit der Preisgestaltung in Energielieferungsverträgen beschäftigen
Ziel des Seminars
Sicherheit sowohl bei der Gestaltung von Preisänderungsklauseln als auch bei ihrer Anwendung im laufenden Vertragsverhältnis zu vermitteln.
Referent
RA Martin Hack, Rechtsanwälte Günther
Termin: 24.03.2022, 10:00 – 11:30 Uhr
Online über "Zoom"
Seminargebühren: 145,00 € zzgl. 19% MwSt.
Buchbar über: vedec
Kommentare
Neu erstellte Kommentare unterliegen der Moderation und werden erst sichtbar, wenn sie durch einen Moderator geprüft und freigeschaltet wurden.
Neu erstellte Kommentare unterliegen der Moderation und werden erst sichtbar, wenn sie durch einen Moderator geprüft und freigeschaltet wurden.