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Erneuerbare Energien – Die Pflicht beim Heizungstausch

Seit dem 01. Juli 2021 gelten neue Bestimmungen aus dem Hamburgischen Klimaschutzgesetz. Wird eine zentrale Heizungsanlage ausgetauscht oder neu in ein Haus eingebaut, das vor dem 01.01.2009 errichtet wurde, so gilt für alle Hamburger HauseigentümerInnen eine Pflicht für den Einsatz von mindestens 15 % des jährlichen Energiebedarfes aus Erneuerbaren Energien.

Daraus ergeben sich viele Fragen im Zusammenhang mit dem Einsatz von Wärmepumpen, Solarthermie oder Holzheizungen, Biomethan u. a. In dieser Informationsveranstaltung der Hamburger Energielotsen erklären ExpertInnen die Regelungen und beantworten die wichtigsten Fragen rund um die Heizungsmodernisierung.

Die Teilnahme an dieser Veranstaltung ist kostenfrei.

-> https://www.hamburg.de/energie…-25-erneuerbare-energien/

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