Energie- und Stromsteuergesetz für KWK-Anlagenbetreiber - BHKW-Consult Workshop in Weimar
Alles anzeigenNeben den gesetzlichen Rahmenbedingungen wie z. B. dem neuen KWK-Gesetz oder dem neuen EEG spielen die steuerlichen Rahmenbedingungen eine entscheidende Rolle für einen wirtschaftlichen Anlagenbetrieb. Daher bietet BHKW-Consult und das BHKW-Infozentrum im Mai 2016 erstmals ein ganztägiges Intensivseminar zu allen umsatz- und ertragssteuerlich relevanten Themen einer Eigenstromversorgung mittels BHKW-Anlage oder PV-Anlage an.
In diesem außergewöhnlichen Intensivseminar werden Regelungen der Umsatzsteuer sowie der Ertragssteuern (Gewerbe- und Einkommenssteuer) für Betreiber von BHKW-Anlagen sowie PV-Anlagen erläutert. Dabei wird jeweils auch herausgearbeitet, welche Schwellenwerte existieren und wann sich ggf. eine vereinfachte Abwicklung wie die Kleinunternehmerregelung lohnen.
Spezielle Themen wie die „gewerbliche Infizierung“ sowie aktuelle Entscheidungen z. B. die verwaltungsrechtliche Änderung der Abschreibungszeit für KWK-Anlagen werden im Rahmen der Vorträge behandelt.
Die Teilnehmeranzahl bei Intensivseminaren ist auf 20-25 Personen begrenzt, um ein vertiefendes Arbeiten gewährleisten zu können. Es wurde ausreichend Zeit eingeplant, um auf die Fragestellungen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer eingehen zu können.
Die energie- und stromsteuerlichen Regelungen sind in Bezug auf die Wirtschaftlichkeit von KWK-Anlagen von besonderer Bedeutung. Daher ist eine ausreichende Kenntnis des Energie- und Stromsteuergesetzes, der jeweiligen Durchführungsverordnungen sowie der Verwaltungspraxis sowohl für Planer als auch Betreiber zwingend erforderlich.
Das neue Energie- und Stromsteuergesetz trat am 1. Januar 2018 in Kraft. Am 8. Januar 2018 traten außerdem die neuen Stromsteuer-Durchführungs- (StromStV) und Energiesteuer-Durchführungsverordnung (EnergieStV) in Kraft.
Für Juli 2019 ist eine Novellierung der bestehenden gesetzlichen Regelungen sowie der Durchführungsverordnungen vorgesehen. Da der Referentenentwurf bereits vorliegt, wird im Rahmen des Seminars auch auf die voraussichtlichen Veränderungen eingegangen.
Das Intensivseminar zum Energie- und Stromsteuergesetz vermittelt strukturiert die Grundlagen, geht aber auch sehr intensiv auf Details ein. Dabei wird immer der Praxisbezug in den Mittelpunkt gestellt und konkrete Fälle, die von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern vorgetragen werden, besprochen. Außerdem wird auf die Administration des Strom- und Energiesteuergesetzes eingegangen.
Um ein nachhaltiges Arbeiten gewährleisten zu können, ist die Teilnehmeranzahl bei Intensivseminaren auf 15-25 Personen begrenzt. Es wurde ausreichend Zeit eingeplant, um auf die Fragestellungen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer ausführliche eingehen zu können.
Die vergangenen fünf Veranstaltungen wurden von den rund 80 Teilnehmerinnen und Teilnehmern mit 9,4 von 10 Punkten bewertet. 100 % der Teilnehmer würden diese Veranstaltung weiterempfehlen.
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