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Was ändert sich mit dem KWKG 2016 (das auch 2019 noch gültig ist, Anm.) und was bedeuten die Änderungen für die KWK-Branche sowie für BHKW-Betreiber und BHKW-Interessenten? Dieser Vortrag gibt einen Überblick über Ausbauziele und Förderungen - auch anhand von Beispielrechnungen. youtube.com/watch?v=QafkML0eHRc
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Die Diskussion zur Idee eines neuen Messkonzeptes habe ich aus dem Thema gelöst und in einen separaten Beitragsstrang geschoben, sonst gehen die zwei Sachen durcheinander -> Neues Messkonzept zur Abgrenzung Eigenverbrauch/Lieferung bei einer Summenmessung
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Auf den ersten Blick: ja! Allerdings wäre nicht der Strom von Zxy EEG-umlagepflichtig, der kann ja auch ins Netz gehen. Aber die Differenz aus Zxy-Zee wäre EEG-umlagefreier Eigenverbrauch... Für die Bestimmung der EEG-umlagepflichtigen Strommenge würde daher Zxy-Z2r(Einspeisung) herangezogen werden. gunnar.kaestle firestarter seht Ihr einen Fehler? Das da noch keiner drauf gekommen ist...
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Da komme ich nicht ganz mit. Dann würde doch die Erzeugung nicht gemessen werden (kein KWK-Zuschlag) und beim Verbrauch weiß man damit auch nicht, ob der nicht rückwärts über den Erzeugungszähler geflossen ist?!
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Kurz gesagt: Leider nein. Betreiber von einem Generator kann nur noch einer sein und der ist dann Eigenverbraucher - wenn der Verbrauch zeitgleich erfolgt. Also Summenmessung mit Eigenverbrauch und Drittbelieferung gemischt geht nur mit RLM bzw. Smart Meter. Die Bundesnetzagentur nennt das "Highlander Prinzip" -> Es kann nur einen geben!
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Derzeit räume ich alte Aufzeichnungen auf. Da bin ich auf Videos gestoßen, die zwar intern und vom Veranstalter genutzt wurden aber noch nicht öffentlich waren. Der Inhalt ist jedoch sehr gut und auch noch immer aktuell. Kurzum: Der Upload auf YouTube läuft und etwa alle zwei Tage wird ein Video online gehen können. youtube.com/watch?v=cklR3OcmOUM
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Zu dem Populisten mit seinen alternativen Fakten im Video eine kurze Zusammenfassung von Wikipedia: (Zitat)Das Anschauen von dessen "undifferenziertem" Geschwätz kann man sich folglich direkt sparen... "Kommentare sind für dieses Video deaktiviert." Sagt auch direkt alles. Zu den im Video verbreiteten Unwahrheiten und aus dem Zusammenhang gerissenen Zahlen und Fakten, die sinnentstellend nach Lust und Laune arrangiert werden, liest man besser eine objektive Zusammenfassung: https://de.wikipedia…
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Hey, alles gut Ihr zwei. Ich weiß zwar nicht, was bei dbit in der Anbieterkennzeichnung gefehlt haben soll, aber es ist jedenfalls - soweit ich es sehe - gut so, wie es jetzt ist. Es muss auch nicht zwingend der Name vom Geschäftsführer angegeben werden, falls es Euch darum ging. Die Anbieterkennzeichnung soll nur klar machen, dass hinter dem Nutzernamen ein Unternehmen steckt und welches. Ich habe mir jetzt nur erlaubt, die Signatur bei Euch beiden und auch Alikante auf möglichst wenige Zeilen …
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Was wäre wenn? Hamburg Energie hat den alten Flakbunker in Hamburg-Wilhelmsburg zu einem Energiebunker umgebaut. Dabei wurde das verbaute 240 kW Erdgas-BHKW konventionell auf einen Betrieb mit rund 5.200 Betriebsstunden pro Jahr ausgelegt. Doch was wäre, wenn man das BHKW mit 600 kW als Flex-BHKW ausgelegt hätte? Dieses Gedankenspiel hat Hamburg Energie selbst angestellt und kommt zu einem verblüffenden Ergebnis. youtube.com/watch?v=_CVtAswt6s0
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BHKWSauerland Bitte Scannen und hochladen. Alternativ kannst Du die mir schicken, ich Scanne die und schick sie zurück.
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Wie wirkt sich die Flexibilisierung von KWK-Anlagen auf die Wirtschaftlichkeit, Effizienz und damit den Erfolg der Projekte aus? Der Contractinganbieter Danpower berichtet über Erfahrungen mit Flex-KWK-Projekten in Nahwärmeversorgungen und Industrie. youtube.com/watch?v=QdmZqZ1B7M0
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Eine "Umgehung" ist unzulässig. Eine Gestaltung, die eine Belastung vermeidet ist zulässig. Die Verschenkung muss eine echte Schenkung ohne Gegenleistung sein. Eine Warmmiete mit Strom ist keine Schenkung, da der Strom in die Mietzahlung eingepreist ist. Bei einer echten Schenkung ist die dabei stattfindende private Entnahme durch den Betreiber natürlich zu versteuern, wenn das BHKW mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird. Wenn es eine Liebhaberei/Privatvergnügen ist (keine Einspeisevergütun…
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Bei einer Schenkung von Strom liegt nach herrschender Meinung keine Lieferung i.S.d. EEG vor und der Verbrauch ist hinsichtlich der EEG-Umlage wie Eigenverbrauch zu behandeln. Die Bundesnetzagentur versucht in ihrem Leitfaden auch in dieser Konstellation eine Lieferung zu konstruieren, steht mit dieser Auffassung jedoch recht allein dar. Gleichwohl sieht auch die BNetzA eine Ausnahmen bei einer Familienkonstellation.
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Die Auslegung und die optimale Anlagenfahrweise von Flex-BHKW unter Berücksichtigung aller Vergütungen, Einsparungseffekte und Kosten ist sehr komplex. Aber es gibt Lösungen: "Use My Energy" präsentiert seinen UME-Designer, die UME-Box und den UME-Monitor: youtube.com/watch?v=svsfCBGV3e0
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Bitte bedenkt, dass der KWK-Zuschlag für die Einspeisung höher ist, als für den Eigenverbrauch und beim "Eigenverbrauch", je nach Betreiberkonstellation, eine Lieferung und damit der volle EEG-Umlage oder selbst bei einem originären Eigenverbrauch i.S.d. EEG eine anteilige EEG-Umlage zum tragen kommen kann. Details dazu siehe auch: Flex-KWK: Neue Chancen für BHKW in Wärmenetzen und für gewerbliche Betreiber
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Eigenstromnutzung, EEG-Umlagebelastung, Einspeisevergütung und KWK-Zuschläge. Wie verhalten sich größere Flex-BHKW gegenüber klassischen Dauerläufern in der Wirtschaftlichkeit? Simulationen und Praxisbeispiele liefert dieser Vortrag: youtube.com/watch?v=zszpv3JKH0I
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Wenn sich alle Beteiligten die Mühe machen würden, nicht nur schnell Angriffe und Behauptungen zu posten, sondern sich Zeit nehmen, ihre Meinung fundiert untermauert und verständlich dargelegt in einen Beitrag zu gießen, wie es z.B. sailor773 getan hat, wäre die Diskussion wesentlich fruchtbarer.