Verordnungsentwurf zum Aufbau einer LNG-Infrastruktur

Als Alternative bietet sich die Anlandung von verflüssigtem Erdgas (LNG) per Schiff an, das in flüssiger Form zudem als ein umweltfreundlicher Treibstoff für LKW genutzt werden kann. Deutschland verfügt jedoch bisher nicht über eine entsprechende Anlandestelle und ist daher auf die Häfen von Nachbarländern angewiesen, was bei einer verstärkten LNG-Nutzung hohe Transportaufwendungen sowie eine zusätzliche Belastung von Schienen- und Straßenverbindungen durch Tanklastfahrzeuge zur Folge hätte. Der Betrieb von LNG-Terminals ist jedoch aus Sicht potenzieller Betreiber nur dann wirtschaftlich sinnvoll, wenn neben einem Weitertransport in flüssiger Form, beispielsweise für den Verkehrssektor, auch ein Anschluss an das Erdgasnetz hergestellt wird.


Nachdem ein LNG-Terminal-Planungsvorhaben in Brunsbüttel bereits weit fortgeschritten ist und weitere Bauvorhaben in Stade sowie Wilhelmshaven geprüft werden, arbeitet das Bundeswirtschaftsministerium an einer Verordnung zur Verpflichtung der Gas-Übertragungsnetzbetreiber zum Anschluss entsprechender Terminals sowie der Schaffung von Regelungen zur Kostentragung. Der Verein BHKW-Forum hat am 19. März 2019 im Rahmen einer Anhörung folgende Stellungnahme zum Verordnungsentwurf abgegeben:


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PDF: Eckpunkte des BMWi für den Aufbau einer LNG-Infrastruktur

PDF: Referentenentwurf des BMWi für eine LNG-Infrastrukturverordnung

PDF: Stellungnahme des BHKW-Forum e.V. zum LNG-Infrastrukturverordnung-RefE

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