Bin natürlich auch dabei.Freue mich auf interessante Gespräche und auf`s Wiedersehen mit " ALTEN DACHSLERN ".
mit stromenden Grüßen
FRANKENDACHS
Bin natürlich auch dabei.Freue mich auf interessante Gespräche und auf`s Wiedersehen mit " ALTEN DACHSLERN ".
mit stromenden Grüßen
FRANKENDACHS
hallo bernd ,als dachsausbeuter,
wenn du deine persönliche " sommerzeit" etwas vorverlegst,dann winken in "echtzeit" herrliche fränkische schmankerl zur brotzeit.
denk`drüber nach.
bis in ca 40 stunden.
FRANKENDACHS
hallo stammtischler,
ich möchte euch am samstag früh um ca. 9Uhr in die " Blaue glocke " zum weißwurstfrühstück, mit ofenwarmen brezen " einladen.
anschließend können wir gestärkt nach wolfratshauen aufbrechen. ich würde gerne mit der "frenchconnection" dann weiter mitfahren
bis zum samstag!
FRANKENDACHS
hallo dachsfans,
ich war am dienstag in offenburg beim vortrag der "meyer-consulting zum thema wirtschaftliche eigenversorgung des stromes mit eigenem bhkw. es gab lebhafte diskusionen über die richtige vorgehensweise bei der vertragsgestaltung.
es lauern bei falscher angehensweise ziemlich viele "tretminen" die das gelingen eines effizienten vertrages zunichte
machen.außerdem muß man feststellen,das von der offiziellen "stromanbieterseite eher "nebelkerzen" geworfen werden,
als die bhkw-ler konstruktiv zu begleiten.
ideale einsatzmöglichkeiten für mini-bhkws sind mehrfamilienhäuser.die mieter eines mehrfamilienhauses betreiben mit zustimmung des eigentümers des hauses gemeinsam das bhkw und versorgen sich selbst hieraus mit strom und wärme.
die mieter GbR ist betreiber des bhkws.der vorteil bei diesem konstrukt:der bhkw-besitzer steht nicht im verdacht den
strom gewerbsmäßig zu verkaufen.als offizieller stromanbieter greifen ganz andere vorschriften und haftungsfallstricke.
die mieter-GbR ist betreiberin des bhkw.sie trägt damit die brennstoffkosten, und ist je nach vertraglicher gestaltung für die instandhaltung ,wartung etc. verantwortlich.
die mieter- GbR schließt als betreiberin des bhkw mit den örtlichen netzbetreibern mindestens drei verträge:
Netzanschluß und anschlußnutzungsvertrag und einen stromeinspeisevertrag. eine vereinbarung über zahlungsmodalitäten über den
zuschlag für den eigenverbrauchten,aber nicht eingespeisten KwK-stromes.
eine gewerbeanmeldung für die stromeinspeisung bzw.vermarktung ist nicht erforderlich,wenn der größte teil des erzeugten stromes
selbst genutzt wird.
die steuerliche behandlung des bhkw betriebes ( Stromsteuer,Energiesteuer,Umsatzsteuer.MWST,einkommensteuer) ist bei realisierung
des vorhabens intensiv zu beachten und abzuwägen.
ich glaube man kommt nicht um eine kompetente beratung herum,wenn man das ziel hat den bhkw strom an seine mieter zu verkaufen.
der lohn für den mehreinsatz: eine bessere wertschöpfung ! und eine KRAFT- WÄRME - KOPPLUNG -ENERGIEAUSNÜTZUNG bis 90%
mit "stromenden " grüßen
FRANKENDACHS
hallo bhkw-ler,
ich find`es immer wieder beeindruckend,bei so vielen unterschiedlichen typen, so eine positive grundstimmung über die zeit unseres zu-
sammenseins zu generieren.das betrifft alle unsere forentreffen,bei denen ich dabei sein konnte.ich freu`mich schon auf`s nächste mal.
mit "stromenden" grüßen
FRANKENDACHS
P.S. das kann doch nur an den organisatoren liegen!!!!|__|:-)
hallo energy,
morgen habe ich eingespräch mit dem EVU ler,melde mich wenn ich mehr weiß.
vielen dank für Deinen beitrag.
ich habe den eindruck,daß die stadtwerke mauern.kann der einbau rein rechtlich verhindert werden.ich bitte um erfahrungen die ihr gemacht habt,und auf was geachtet werden muß.mit freundlichen grüßen "frankendachs"