Beiträge von padrino

    Hallo Ecopowerbesitzer oder Ecoppowerbetreiber,


    ich habe vor mir auch ein ecopower 4.7 anzuschaffen. Es handelt sich hierbei um ein Mehrfamilienhaus mit 8 Wohneinheiten. Ich habe schon fast alle Kosten ermittelt und alles geplant oder planen lassen.


    Für mich stellt sich augenblicklich die Frage, ob ich einen Vollwartungsvertrag abschließen soll oder nicht. Normalerweise bin ich ehr gegen so einen Vollwartungsvertrag, da er aus Sicht des Anbieters des Vertrages ja so kalkuliert sein sollte, dass er Gewinn einbringt. Ich hatte von 2006 bis 2010 intensiven Kontakt zu Ecopowerbetreibern gehabt. Dort wurde mir bestätigt, dass die Ecopower4.7- BHKWs sehr anfällig sind, was Störungen und Reparaturen angeht. Und auch hier im Forum habe ich schon einige Beiträge gelesen, wo viele Probleme z.B. durch defekte Wechselrichter oder Motortausch aufgetreten sind.


    Wie ist Eure Erfahrung sollte man einen Vollwartungsvertrag abschließen oder sind neuen Ecopower-BHKWs besser als vor ein paar Jahren?




    P.S. Wie rechne eigentlich ein Betrieb ein Vollwartungsvertrag mit Vaillant ab? Meiner Meinung ist ein Vollwartungsvertrag für ecopower 4.7 über 10 Jahre ein totales Verlustgeschäft für eine Heizungsfirma!




    Gruß




    padrino

    Hallo!


    Ich will ein BHKW in ein MFH einbauen. Denn Strom will ich an die Mieter verkaufen, die auch schon zugestimmt haben.


    Der Netzbetreiber will eine schriftliche Bestätigung aller Mieter haben, dass sie keine Netzbetreiberwahl nach Anschluss des BHKWs mehr haben. Ist es nicht nach KWKG §4 (3b) nicht mittels einer Durchleitung möglich, dass mann einen anderen Anbieter nimmt. Ich habe hier zu einen Beitrag im Internet gefunden, den ich als Bild anhänge.


    Gruß


    padrino

    Hallo!


    Gemäß meinem Netzbetreiber ist eine Wandlermessung mit Wandlerschrank (Hauszähler und BHKW-Zähler) erforderlich. Die Kosten erscheinen mir recht hoch. Ist eine Wandlermessung erforderlich?

    Es soll eine ecopower 4,7 eingesetzt werden. Der Strom soll an die Mieter verkauft werden. Hierzu gibt es 2 volle Zählerschränke mit ELT-Zählern der Mieter.


    Schrank 1:


    5 Drehstomzähler mit 3 x 2-Zimmerwohnungen mit ca. 60m² und 2 x 3 Zimmerwohnungen mit ca. 65m²


    1 Wechselstromzähler allgemein



    Schrank 2:


    4 Drehstomzähler mit 1 x 2-Zimmerwohnungen mit ca.45m² und 2 x 3 Zimmerwohnungen mit ca. 67m² und 1 x 1-Zimmerwohnungen mit ca.32m²


    2 Wechselstromzähler Garagen + Hof

    Hallo!


    Ich möchte gerne als Vermieter eine BHKW in ein Mehrfamilienhaus einbauen lassen. Die Wärme wird über die Heizkostenabrechnung mit den Mietern verrechnet. Den Strom will hauptsächlich an die Mieter verkaufen. Den Reststrom soll an den Netzbetreiber verkauft werden.


    Ich habe auch schon einiges in diesem Forum gelesen, aber wohl noch nicht verstanden. Vielleicht könnt Ihr mir das mit der Mehrwertsteuer nochmal erklären.


    Ich stelle es mir wie folgt vor:



    • Handwerker beauftragen Rechnung kommt mit Mwst.
    • Wärmeverkauf an die Mieter mit MWst.
    • Stromverkauf an die Miter mit Mwst
    • Stromverkauf an den Netzbetreib mit Mwst.


    Wie soll das ohne MWst funktionieren?


    Gruß


    padrino

    Hallo! Wir haben vor uns ein BHKW in ein Mehrfamilienhaus einbauen zu lassen. Wir haben dort 15 Wohneinheiten, wobei 5 WE eine Durchlauferhitzer vorerst behalten. Die Stadtwerke Hannover (enercity) wollen hierfür Grundgebühr von ca 830,-€ + Mwst pro Jahr haben. Dies ist viel zuviel. Ist der Preis normal? Muss man undbedingt ein Wandlerzähler haben?




    Gruß


    Christian

    Hallo!


    Wer hat Erfahrung mit dem Verkaufs des BHKW-Stroms an die Mieter eines Mehrfamilienhauses? Bei uns soll ein ecopower-BHKW eingebaut werden. Der erzeugte Strom soll an die Mieter weiterverkauft werden. Der Reststrom wird zugekauft. Zur Realisierung werden alle Stromzähler durch eigene Zähler ersetzt. Zur Überprüfung, ob die Sache wirtschaftlich ist sind ein paar Fragen aufgetaucht. Alle Mieter müssen zur Realisierung Ihren Stromvertrag kündigen und den Strom von uns beziehen.


    Als Energieerzeuger enstehen folgende Kosten: Vollwartungvertrag für das BHKW für 10 Jahre. Als Kosten tragen wir als Stromerzeuger 30% und 70% der Mieter, da das BHKW 30% Strom und 70% Wärme produziert. Weitere Kosten entstehen für die zusätzlichen Gaskosten von ca. 11%, die das BHKW mehr benötigt als ein normaler Heizkessel.


    Einnahmen entstehen aus dem Stromverkauf und Förderungen.


    Ist diese Annahme so richtig?


    padrino