Beiträge von BHKW-Infozentrum

    Es gibt für alle BHKW bis 20 kW el eine gestaffelte Förderung in NRW zusätzlich zur BAFA-Förderung.


    Bis 1 kW 1500 €
    Größer 1kW bis 4 kW 1200€ + 300€ x nkW (max 1800€)
    Größer 4kW bis 10 kW 2000€ + 100€ x nkW (max. 3000€)
    Größer 10kW bis 20 kW 2500€ + 50€ x nkW (max 3500€)


    Wichtig: Mit der Maßnahme darf erst nach Erteilung zur Zusage begonnen werden. Siehe Seite 3 unter Punkt 4.4 des Antrages (Seite 19 der Datei)


    Wenn du wüsstest, was da vor der Verabschiedung des Mini-KWK-Impulsprogramms an Mini-KWK-Förderung geplant war, würdest du keine Party feiern :party:


    sondern bitterlich weinen - zumindest wenn deine Mini-KWK-Anlage mehr als 4 kW elektrisch hat.


    ;( ;( ;( ;( ;(

    Ich weiss zwar nicht, was der Bilanzkreis mit der direkten Versorgung der Nachbarn über ein eigenes Netz zu tun hat - aber was soll´s...


    Die entscheidende Frage lautet:
    Verlangt Ihr Netzentgelte für die von Euch versorgten Häuser -
    oder noch konkreter gefragt:
    Wird den Verbrauchern in eurem Netz erlaubt, ggf. den Versorger zu wechseln? Und wenn ein Wechsel vollzogen wird: WIrd dann Netzentgelt für den "fremden" Strom, der durch euer Netz fließt verlangt?

    Völlig richtig - die über das EEG ausgezahlten Gelder sind Förderungen und
    kamen den PV-Betreibern zu Gute. Da es sich dabei um ein privatrechtliches
    Umlagesysteme handelt, sind diese Millionen bzw. Milliarden Fördergelder und
    keine Subventionen...


    - aber es gab auch für die deutschen PV-Unternehmen Subventionen und
    Bürgschaften der Bundesländer für die Errichtung der Fabriken in
    strukturschwachen Gebieten oder weil diese grüne Technologie einfach so
    innovativ war. ;-_ Außerdem gab es Subventionen vom Staat bzw. Fördergelder für
    wissenschaftliche Forschung.


    Hauptproblem war aber, dass der überwiegende Absatzmarkt in Deutschland war -
    bei der Windkraft ist dies anderst... Schade, dass die Deutschen dann keine
    Solarmodule made in Germany drauf geschraubt haben, sondern die von vielen
    deutschen Handwerkern angebotenen chinesischen Dumping-Preis Module. Aber der
    Preis ist heiss... :wacko:



    Apropos heiss:


    Für die Solarthermie ändert sich nichts - die Dächer sind
    voll, ob nun mit chinesischem oder deutschem Unternehmenslabel ist egal... ;(

    :bodycheck: Da hat man ja fast das Gefühl, dass sich da einige in hitziger Diskussion befinden.


    Solarthermie hat es (leider) sehr schwer - das liegt vorrangig daran, dass nahezu alle Fördergesetze in Deutschland stromorientiert sind. Die Investitionsförderung für Solarthermieanlagen kann dies nicht ausgleichen.


    In vielen Fällen gibt es auch keine freien Dächer mehr, weil da schon PV drauf ist...
    ...und weil das so ist, kann ich ehrlich gesagt den Vergleichsfall der "ineffizienten und dreckigen" Kraftwerke nicht nachvollziehen. Wir haben ein EEG, das den Vorrang erneuerbarer Energien regelt. Insbesondere wenn die Solarthermieanlage viel produziert, also die Sonne scheint, wird auch sehr viel PV-Strom im Netz sein und manch Kohlekraftwerk abschalten müssen. Daher halte ich den Vergleich mit Kohlekraftwerken, der ggf. vor 10 Jahren noch gültig war, für längst überholt. Schaut Euch einfach mal die Stromzusammensetzung an einem sonnigen Tag an.


    Und wenn man von hocheffizienten BHKW-Anlagen spricht, sollte man nicht unbedingt das sogenannte "Hocheffizienzkriterium" der EU als Maßstab nehmen. Da ist die Hocheffizienz nur im Namen drin...
    Wenn eine Mikro-KWK-Anlage nach technischem Datenblatt gerade mal 10-11% elektrische Effizienz aufweist - wohlgemerkt brutto, also ohne Berücksichtigung des Pumpenstroms und der Steuerung - und trotzdem das Hocheffizienzkriterium mit mehr als 20% Primärenergieeinsparung erfüllt, sagt das doch wohl alles aus. Mikro-BHKW-Anlagen mit real gemessenen elektrische Nettowirkungsgraden von 7-12% sind in meinen Augen alles andere als "hocheffizient".
    Daher sollte man die rosarote Brille in Bezug auf die CO2-Minderung von einigen KWK-Technologien vielleicht mal absetzen. :rosabrille:


    Trotzdem haben diejenigen natürlich recht, die darauf hinweisen, dass der Gesamtstrom des Versorgungsobjektes bei Realisierung einer Solarthermieanlage statt einem BHKW (noch) überwiegend in konventionellen Kraftwerken erzeugt wird.


    Einer der ersten Berichte des BHKW-Infozentrums im Juli 2000 hat sich mit dem Thema "Solaranlage und Kraft-Wärme-Kopplung - ein Konfliktpotential?" beschäftigt. Konkret ging es dabei um die Realisierung einer Solarthermieanlage in einem Krankenhaus - zusätzlich zur bereits bestehenden BHKW-Anlage. Damals erfolgte der Vergleich noch mit dem Strommix im Mittellast-Kraftwerksbereich. Und der Grund für die Realisierung der Solarthermieanlage war (natürlich) ein immens hoher Fördergeld-Anteil aus einem Sonderprogramm.


    Am Ende wird es immer ums Geld gehen - und da hat es ganz einfach die Solarthermie derzeit schwer, gegen eine meiner Meinung nach jahrelang überförderten PV-Anlage das Dach frei zu halten oder gegen die Refinanzierung einer geeignet BHKW-Anlage anzukommen - insbesondere angesichts hoher Strompreise und relativ günstiger Erdgaspreise im Wohnbereich.

    Zitat "Dank guter Modulation kann das Gerät auch entsprechend dem aktuellen Strombedarf seine Leistung reduzieren und erreicht dann länger Laufzeiten. " ?(



    Also angesichts von 25.000 Liter Heizölbedarf pro Jahr weiss ich ehrlich gesagt nicht, wann diese wärmegeführte BHKW-Anlage zwischen Oktober und April sinnvoll modulieren soll.


    Vom Strombedarf wäre eine Größenklasse von rund 8 kW sicherlich optimal - wobei nach der Modernisierung dieser Wert auf eher 6-7 kW sinken wird. Hinsichtlich der Wärmeleistung würde ich eher eine thermische Leistung von 25 kW (also rund 10-12 kW elektrisch) bevorzugen, um möglichst viel des Wärmebedarfs im Winter durch die BHKW-Anlage abdecken zu können. Grundsätzlich ist eine einmodulige Anlage - sofern diese qualitativ hochwertig ist - einer zweimoduligen Anlage vorzuziehen.


    Wenn kein akuter Handlungsbedarf besteht würde ich dir raten, einen Heizölmengenzähler einbauen zu lassen und allmorgendlich sowie abends beim Abschließen der Halle die Daten aufschreiben. Wenn du jetzt damit anfängst, weisst du bis Ende Januar sehr genau, was wärmetechnisch für dich ideal wäre. Natürlich kannst du auch in einen Wärmemengenzähler mit Datenlogger investieren - aber die günstige Variante reicht völlig aus.

    Du darfst Wärme wegkühlen -
    bekommst dafür aber dann keine EEG-Vergütung.
    - naja, zumindest vereinfacht ausgedrückt und ohne Berücksichtigung einiger verwerflichen "Umgehungstaktiken" ;-_


    Und wie bereits gesagt:
    bei "echtem" Biogas hast du vollkommen recht. >
    Dort muss lediglich 60% in KWK erzeugt werden, um für 100% des Stroms die EEG-Vergütung zu erhalten.


    Mit deiner Frage nach dem "c" bei § 27 verwirrst du mich jetzt... ?(
    Anbei das Inhaltsverzeichniss der Lesefassung des BMU zum EEG 2012:
    § 27 Biomasse
    § 27a Vergärung von Bioabfällen
    § 27b Vergärung von Gülle
    § 27c Gemeinsame Vorschriften für gasförmige Energieträger
    Was für eine Fassung hast du?

    Hallo Marcus,


    ich habe es als Blödsinn bezeichnet, weil deine Behauptung nicht den Tatsachen entspricht und falsch ist.
    Und ich habe mich darüber aufgeregt, weil Unternehmen, die früher mal Quadrosol-Wunderturbinen und nun Biomethan-BHKW-Anlagen als Investmentmöglichkeiten vertreiben bzw. vertrieben haben, anfänglich denselben Blödsinn wiedergegeben haben. Auch andere Unternehmem mit Investmentmöglichkeiten, weisen (u. a.) das notwendige Wissen der Gesetzestexte nicht auf.

    Das muss dann nicht auch auf dem BHKW-Forum der Fall sein...


    Natürlich steht die 60%-Regel in Bezug auf die Wärmenutzungspflicht im neuen EEG 2012 -
    diese gilt aber allgemein für BIOMASSE und eben nicht :!: für Biomethan-Anlagen.

    Im übrigen ist das EEG 2009 ist ja noch in Kraft und gilt für alle Anlagen mit Erstinbetriebnahme vor dem 01.01.2012. :!:
    Außerdem hat sich an dem Gesetz im Jahre 2012 in Bezug auf die Biomethan-Regelung nichts geändert.


    Ich bin mir da auch vollkommen sicher - weil wir über solche Themenfelder beraten und auch Vorträge halten.
    Ob ein Nachweis mittels FW 308 zusätzlich zum Umweltgutachten erbracht werden muss, hängt vorrangig von der Größe der KWK-Anlage ab (siehe
    dein Zitat der Anlage 2 EEG 2012) und was der Netzbetreiber verlangt. Daher auch meine Formulierung in dem Text auf KWK24.


    So - und nun wird es richtig interessant 8o
    Absatz 4 des EEG 2012, den du so gerne zitierst, gilt für Biomasse allgemein-
    :!: wird aber von Absatz 5 Punkt 2 in Bezug auf Biomethan eingeschränkt :!:


    Zitat aus dem EEG 2012
    "...aus Anlagen, die Biomethan nach § 27c Absatz 1 einsetzen, abweichend von Absatz 4 nur, soweit der Strom in Kraft-Wärme-Kopplung nach Maßgabe der Anlage 2 zu diesem Gesetz erzeugt wird.."


    Und wie gesagt: das Wörtchen "soweit" bedeutet, dass wenn man Strom NICHT in KWK erzeugt, dieser Anteil auch keine EEG-Vergütung
    erhält.


    Viele Grüße,
    Markus

    völlig korrekt, was firestarter geschrieben hat -
    die Pauschalvariante gilt NUR für Anlagen bis 2 kW elektrische Leistung.
    Wir halten diese Regelung für nahezu nicht praxisrelevant, weil die meisten BHKW-Anlagen im Leistungssegment bis 2 kW mehr als 3.000 Betriebsstunden pro Jahr aufweisen.
    Es sei denn, man hat eine BHKW-Anlage mit ganz schlechtem elektrischen Wirkungsgrad - so was soll es ja im Leistungssegment von rund 2 kW wieder geben.


    Das Wahlrecht zwischen 30.000 Stunden oder 10 Jahre Förderdauer für Konzepte wie Lichtblick klingt zwar positiv -
    ändert aber an der Einnahmensituation solcher BHKW-Anlagen in den ersten 10 Jahre gegenüber dem Status Quo nichts.
    Lediglich der Förderzeitraum in Bezug auf die Jahre wird verlängert...

    alikante
    Zitat
    "Ausserdem lässt es das EEG 2012 wieder zu Wärme wegzuwerfen - und zwar 40%."



    Also bei allem notwendigen Respekt
    :cursing: aber das ist Blödsinn -


    und leider ein Blödsinn, den wir immer wieder erleben... ;(


    Wir reden hier von Biomethan, also von Biogas, das auf Erdgasqualität aufbereitet wurde.
    Biomethan-BHKW erhalten eine EEG-Vergütung nur, soweit sie in KWK betrieben werden.
    Das bedeutet, dass wenn man Wärme weg kühlt, man für den in diesem Moment erzeugten Kondensationsstrom keine EEG-Vergütung erhält.
    - nachzulesen auch unter "EEG-Vergütung für Biomethan-BHKW ".


    Weiterhin
    - ist der Preisunterschied zwischen Biomethan und Erdgas sicherlich größer als 1 Cent/kWh. In der Realität beträgt dieser 3-4 Cent/kWh.
    - kann der Biomethanpreis auch bei Anlagen von rund 50 kW sehr wohl unter 10 Cent/kWh liegen (netto).
    - beträgt die maximal mögliche Vergütung für Biomethan-BHKW gemäß EEG 2012 25,3 Cent/kWh (netto).