Beiträge von BHKW-Infozentrum

    Das ist nur eine der ungeklärten Fragen, die derzeit die Finanzbehörde beschäftigt.


    Ich hab noch ne viel problematischere Frage:
    Wenn der private BHKW-Betreiber die BHKW-Anlage gar nicht in einer Abschreibung nach Einkommenssteuergesetz aufgenommen hat - was ist dann?
    Geht dann eine Energiesteuerentlastung nach §53a über die Wupper? ?(

    Vorsicht -
    wenn ich von einem "zusätzlichen" BHKW lese, schrillen bei mir wegen dem unterschiedlichen Anlagenbegriff der jeweiligen Gesetze alle Alarmglocken.


    Also noch einmal mit der Bitte um Beantwortung an Matzi folgende Fragen:
    1. Wie groß ist die BHKW-Anlage (elektrische Leistung)?
    2. Mit welchem Brennstoff wird diese BHKW-Anlage betrieben?
    Wird diese mit Biogas (direkt aus der Biogasanlage)
    oder mit Biomethan (Biogas aufbereitet auf Erdgas und dann über das Erdgasnetz bezogen)
    oder mit Erdgas betrieben?


    Es wäre hilfreich, dies einmal zu erfahren.

    Hi,
    natürlich ist ein Strommengensplitting grundsätzlich möglich.


    Damit keine falschen Gedanken aufkommen:
    Es gilt weiterhin, dass Strom, der bereits nach EEG vergütet wird, keine KWK-Zuschlagszahlungen nach KWK-Gesetz erhalten kann.
    Aber wenn man Strom aus der Anlage nicht über das EEG vergütet, kann man neben dem Marktpreis einen KWK-Zuschlag erhalten - sofern es sich auch wirklich um KWK-Strom handelt. Demnach sollte deine KWK-Anlage auf keinen Fall einen Notkühler aufweisen.


    ABER:
    Deine Anlage stammt aus dem Jahre 2008.
    Unterliegt also dem EEG 2009 - aber vergütungstechnisch dem Jahre 2008 (EEG 2004).
    Auf jeden Fall unterliegt deine Anlage schon mal nicht demvon Dir zitierten EEG 2012.
    Man müsste demnach abklären, ob ein Strommengensplitting für KWK-Anlagen aus dem Jahre 2008 überhaupt möglich ist.


    In Bezug auf das KWK-Gesetz unterliegt deine im Jahre 2008 installierte BHKW-Anlage dem KWK-Gesetz 2002.
    Wenn deine KWK-Anlage bis zu 50 kW elektrische Leistung aufweist, wäre da ggf. ein KWK-Zuschlag für den Strom, der NICHT nach dem EEG vergütet wird, möglich.
    Weist deine Anlage über 50 kW auf, dann bekäme sie nach dem KWK-Gesetz eh keinen KWK-Zuschlag mehr und damit würde sich jede weitere Diskussion erübrigen...

    Wie Du geschrieben hast, liegen deine stündlichen Gasverbrauchswerte in kW vor.
    Das müssten demnach kW-Werte für den Brennwert sein, da in der Gaswirtschaft ausschließlich mit Brennwerten gearbeitet wird.


    Um dieses in die jeweilige Wärmeleistung umzurechnen, musst du diese Leistungswerte durch 1,11 (Verhältnis Brennwert zu Heizwert) teilen und mit dem Nutzungsgrad des Kessels multiplizieren. Ggf. liegt auch eine genaue Umrechnung Brennwert zu Heizwert in der Erdgasrechnung vor, da sich dieser je nach eingesetztem Erdgasqualität ein wenig unterscheidet.
    Bei einem Kesselnutzungsgrad von 90% wird demnach aus 1 kW Erdgasleistung --> 0,81 kW Wärmebedarf


    Natürlich ist nicht jedes Jahr in Bezug auf die Witterung sowie in der Industrie in Bezug auf die Produktion gleich. Daher sollte man idealer Weise schon eine Lastgangmessung über mehrere Jahre haben.

    Es wird wohl eher eine EnEV 2014 werden...


    Die Kritik am neuen Primärenergiefaktor für Strom kann ich nicht ganz nachvollziehen -
    angesichts von jetzt bereits 25% EE-Strom im Netz weiss ich nicht, wie man einen PE von 2,8 begründen sollte...


    Aber über einen höheren Verdrängungsmix sollte man nachdenken - denn EE-Strom wird durch KWK-Strom sicherlich nicht verdrängt...

    Lieber Tom,


    nachdem ja meine private Nachricht an Dich nicht beantwortet wurde, schreibe ich DIr auf diesem Wege.


    Ich gehe davon aus, dass du dich über die Pressemeldung "Infotag stromerzeugende Heizungen und Blockheizkraftwerke mit kostenlosen Vorträgen" vom 04.11.2012 aufgeregt hast.
    Die Textbausteine der PM stammen aus der regionalen Pressemeldung des Freiburger Veranstalters.


    Wie Dir bereits persönlich mitgeteilt, hat das BHKW-Infozentrum aber mit der Realisierung der Veranstaltung überhaupt nichts zu tun, sondern unterstützt die Veranstaltung lediglich als Referent. Daher ist deine Kritik in keinster Weise nachzuvollziehen.
    Dem veranstaltenden Verein indes kannst du auch nicht vorwerfen, dass er irgendetwas kopieren würde, da dieser seit 2006 solche Veranstaltungen zu den verschiedensten Themen effizienter und regenerativer Energienutzung jeweils samstags realisiert.


    ;-)_)


    Schade ist natürlich die Terminüberschneidung - aber ich denke nicht, dass dies eurer Veranstaltung abträglich sein wird.
    Viel Erfolg am Freitag und Samstag...

    Hallo Baulion -


    bei dem von DIr zitierten Textbeitrag ging es ja auch um den Schaden der dadurch entstand, dass nicht rechtzeitig reagiert wurde -
    denke, dass da Kritik - angesichts der dadurch entstehenden Rechtsunsicherheit - angebracht war. Wurde ja auch zu Recht auf demn BHKW-Forum geäußert.


    Nun haben wir aber die Situation, dass eine Lösung gefunden wurde, an dem unter erheblichem Zeitaufwand der BKWK beteiligt war -
    und daher fand ich diese Kritik als "Kuhhandel" in der vorgetragenen Art und Weise für nicht gerechtfertigt. |__|:-)

    Ruhig Blut -
    die Regelung "orientiert" sich an den entsprechenden Zeiten des Einkommenssteuergesetzes -
    das ist nicht gleich zu setzen mit einer tatsächlichen Einkommenssteuererklärung, Amtshilfe etc.
    Also einfach in Ruhe lesen und nicht gleich immer aufbrausen, wie es leider im BHKW-Forum inzwischen sehr häufig üblich ist...


    Daher sehe ich auch in keinster Weise das Gesetz in irgendeiner Weise vor einer richterlichen Überprüfung gefährdet.


    Die Regelung kam rein, um eine zeitliche Befristung der Ausnahme zu erhalten. -
    aber Ihr könnt ja mal bei Heinz-Ullrich Brosziewski und den anderen vom BKWK fragen, die viel Zeit dafür geopfert haben, um diese Regelung zu realisieren -
    anstatt nur rum zu nörgeln.

    :party:
    Guckst du da
    Energiesteuer-Rückerstattung im Bundestag beschlossen
    :santa:


    ...und firestarter hat recht: die Umsetzung dauert noch ein Weilchen -
    aber für die Mini- und Mikro-BHKW wird das bis zum Erstattungsantrag für das Jahr 2012, der dann ab Januar 2013 erfolgen wird, sicherlich fertig sein.
    Die mittelgroßen BHKW-Anlagenbetreiber, die bis April Abschlagszahlungen erhielten, sollten sich dann in den nächsten Wochen bei ihren Hauptzollämtern melden und alles weitere absprechen -
    und auf jeden Fall beim BKWKMitglied werden.