Beiträge von BHKW-Infozentrum

    Ein Aspekt wäre auch, dass der übliche Preis umgestellt wird von einem Dreimonatsdurchschnitt auf einen Stunden- oder besser Viertelstundenwert.

    Mhm - verstehe ich da jetzt was falsch? Der übliche Preis bezieht sich doch auf Baseload.
    Der Baseloadpreis ist aber der Preis für GRUNDLASTSTROM - also ein Band über 24 Stunden am Tag. Demnach gibt es doch eigentlich nur Tageswerte, oder?

    Hallo zusammen,


    auf dem BHKW-Infozentrum haben wir heute eine erste Übersicht des Referentenentwurfs vom 7. Juli 2015 für das neue KWK-Gesetz 2016 veröffentlicht.
    Unter dem Bericht "Neues KWK-Gesetz nimmt Gestalt an " werden die meisten Neuerungen erläutert.


    Hinsichtlich der Mini-KWK kann man festhalten:
    - Mini-KWK bis 50 kW erhalten 45.000 Vollbenutzungsstunden eine Förderung
    - für den ins das Netz der allgemeinen Versorgung (auch "öffentliches Netz" genannt) eingespeisten Strom (Überschussstrom) erhält der Mini-KWK-Anlagenbetreiber einen KWK-Zuschlag in Höhe von 8 Cent/kWh
    - für den nicht in das Netz der allgemeinen Versorgung eingespeisten KWK-Strom erhält der Mini-KWK-Anlagenbetreiber eine KWK-Zuschlagszahlung in Höhe von 4 Cent/kWh
    - KWK-Anlagen über 50 kW erhalten keinen KWK-Zuschlag für den KWK-Strom, der z. B. selbst genutzt wird.
    - Mini-KWK-Anlagen können zukünftig nicht mehr modernisiert werden
    - Brennstoffzellen verlieren ihre Privilegien
    - ab 100 kW besteht von Anfang an ein Direktvermarktungs-Gebot
    - Inkrafttreten des KWK-Gesetzes ist für den 1.1.2016 geplant


    Ein ggf. noch leicht modifizierter Referentenentwurf wird seitens BMWi zeitnah veröffentlicht, anschließend beginnt die Diskussion samt Verbändeanhörung und dann geht es in den Bundestag...

    Ein sechsseitiges Arbeitspapier des Bundesministeriums für Wirtschaft und
    Energie (BMWi) mit Datum vom 12. Mai 2015 und dem Titel „Weiterentwicklung des
    Klimabeitrags“ dürfte die weitere Vorgehensweise bei der Novelle des KWK-Gesetzes nachhaltig prägen.



    Dieses Papier sieht nun eine Anhebung der jährlichen KWK-Förderung nach dem
    KWK-Gesetz von derzeit rund 500 Millionen Euro auf 1,5 Milliarden Euro vor.



    Einige Hintergründe zu diesem Sinneswandel erfahren Interessierte im Bericht „KWK-Ausbau soll zukünftig mit 1,5
    Milliarden Euro gefördert werden
    “ (http://www.bhkw-infozentrum.de…en-gefoerdert-werden.html)
    auf den Seiten des BHKW-Infozentrums.
    Man sollte aber erst noch die genaue AUsgestaltung der Förderung abwarten...
    :thumbup:

    Als wir zu Beginn der wissenschaftlichen Begleitung des Mini-KWK-Impulsprogramms eine erste Übersicht über Instandhaltungskosten erstellten, lag die 1 kW-Anlage bei rund 10 Cent/kWh - wohlgemerkt netto. Demnach rund 12 Cent/kWh mit Mehrwertsteuer.


    Nun ist es noch einmal ein bißchen nach oben gegangen.
    Die Erhöhung im Bereich der 3 und 4,7 kW-Anlagen ist aber sehr stark ausgefallen.


    Die Konkurrenz wird es freuen - denn bei rund 5.000 Stunden pro Jahr sind das auf 10 Jahre gerechnet gegenüber manch anderem Hersteller rund 10.000 Euro Mehrkosten beim Instandhaltungsvertrag...

    Eine Umstellung von 10 Jahre auf 60.000 Betriebsstunden wäre aber eine tatsächliche Erhöhung der Vergütungen um mindestens 40% gegenüber dem Status Quo.
    - soviel zum Thema, dass man eigentlich keine Erhöhung bräuchte...


    - und im Übrigen:
    Ihr seid Euch schon bewusst, dass die Energiesteuer-Rückerstattung aufgrund gewisser Beispielrechnungen vor wenigen Jahren weiterhin gewährt wurde. Was passiert aber, wenn man plötzlich die Förderquote im kleinen Leistungsbereich stark erhöht?
    Und was passiert mit dem Mini-KWK-Impulsprogramm? Das dürfte man dann wahrscheinlich nicht mehr mit dem KWKG kumulieren...
    Die Zeiten als man die ganzen Gesetze einzeln betrachtet sind spätestens seit 2014 vorbei...

    Die BHKW-Anlage muss die Bestimmungen der Technischen Anchlussbedingungen erfüllen. Dies wird richtig kompliziert, wenn die Anlage in der Mittelspannungsebene angesiedelt ist. Dann brauchst Du ein Einheitenzertifikat für die Anlage - und das wird wahrscheinlich nicht existieren.

    In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des Proenvis GmbH & Co. KG, Aarstraße 6, 35756 Mittenaar, (...) ist am 22.12.2014 um 08:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens des Antragstellers angeordnet worden. (...) Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Bernd Ache, 35576 Wetzlar, bestellt worden. Der komplette Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts – Insolvenzgericht – Wetzlar eingesehen werden.


    Amtsgericht Wetzlar, 22.12.2014

    Drucklos betreiben bedeutet, dass Du eine hydraulische Entkopplung brauchst.
    Du musst also Plattenwärmetauscher und zusätzliche Pumpe installieren.
    Die zusätzliche Pumpe benötigt Strom und der Plattenwärmetauscher verliert "Temperatur".


    Du willst auf 60°C beladen. Demnach kommen im Idealfall rund 58°C in dein Heiznetz zurück.
    Und wie ist die Vorlauftemperatur deines Heizungsnetzes? - wahrscheinlich über 55°C oder?
    Also was soll das bringen - außer unnötigen Investitionen und Wärmeverlusten?


    1000 Liter-Speicher kaufen, Öltank raus, PWT und Pumpe sparen - freuen...

    Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat am 2. Oktober 2014 ein Gutachten zur aktuellen Situation und den Perspektiven der Effizienztechnologie Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) veröffentlicht.


    Das Gutachten bildet eine wichtige Grundlage für die in § 12 des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) vorgesehene Evaluierung der umlagefinanzierten Förderung.


    Auf dem BHKW-Infozentrum kann die Studie heruntergeladen werden:

    http://www.bhkw-infozentrum.de…raft-Waerme-Kopplung.html


    Hi,
    ich bin jetzt nachhaltig verwirrt.


    Du hast einen Biogasanlage UND ein Erdgas-BHKW, die beide über den gleichen Hauptzähler ins öffentliche Netz einspeisen?
    Oder wird der Strom der Biogas-KWK-Anlage nicht von diesem Zähler erfasst?

    [font='&quot']Dezentrale Erzeugungsanlagen sollen einen Beitrag zur Netzstabilität erbringen. Daher fordern Netzbetreiber inzwischen bei Anschluss an das Niederspannungsnetz auch von Mini-KWK-Anlagen unter 50 kW von der reinen Sinusschwingung des Netzes abzuweichen und zusätzlich zur Wirkarbeit auch Blindstrom bereit zu stellen.[/font]
    [font='&quot']
    [/font]
    [font='&quot']Welche Betreiber von Mini-KWK-Anlagen haben diese Erfahrung in den letzten Monaten trotz der Tatsache gemacht, dass der größte Teil des produzierten Stroms im Versorgungsobjekt genutzt wird? [/font]
    [font='&quot']Welcher cos phi – Wert wurde seitens des Netzbetreibers gefordert?[/font]
    ?( [font='&quot']
    [/font]