Hallo Herr Gülck,
wo die Probleme im Bereich bis 1.000 kW existieren sollen, erschließt sich mir nicht.
Dort wird weiterhin die 40% EEG-Umlage gefordert, wie bereits im Jahre 2017.
Ich stimme Ihnen zu, dass sich die wirtschaftliche Lage bei KWK-Anlagen ab 1 MW gegenüber früher verschlechtert hat. Aber andererseits muss man sich schon fragen, ob es Aufgabe der Allgemeinheit ist, Projekte so zu fördern, dass die Refinanzierungszeiten deutlich unter 4 Jahren liegen.
Der Leistungsbereich zwischen 2 und 4 MW war aufgrund der Stromsteuer in der industriellen Eigenstrom-Nutzung in den letzten Jahren problematisch. Sollte sich die Stromsteuer-Befreiungs-Grenze auf ebenfalls 1 MW absenken, wäre dieser Bereich (leider) eh nahezu tot - unabhängig von der Höhe der EEG-Umlage-Befreiung.
Gleitende Regelungen statt starrer Grenzen wären daher sehr sinnvoll.
Aber ganz ehrlich gesagt hängt mir das Gestöhne einiger Vertreter der deutschen Großindustrie, die KWK-Anlagen zur Verminderung der Energiebereitstellungskosten nutzen wollen, langsam zum Hals raus. Es wird Zeit, dass man den Einbau von stupiden Heizkesselanlagen verbietet und die Industrie auch mit Ordnungsrecht oder deutlich höheren CO2-Preisen dazu "anregt", etwas zu tun. Das Gemotze, dass man als industrielles Unternehmen keine KWK-Anlagen oder Solarthermie-Anlagen errichten könne, da diese Projekte eine Refinanzierungszeit von mehr als 4 Jahren aufweisen, ist für mich in den heutigen Zeiten schlicht und ergreifend asozial..
Außerdem ermöglicht die neue Regelung nun Chancen für industrielle Contractoren, die sich mit einer Eigenkapitalrenditen von 10-15% pro Jahr (interner Zinsfuß) anfreunden können - statt auf mehr als 30% Rendite aus zu sein.