Beiträge von BHKW-Infozentrum

    Also nochmal zum Verständniss, ein BHKW kann nur Netzparallel laufen, wenn es keine Verbindung zum Netz hat geht es sofort aus.
    Ein BHKW hat keine Steuerung für Drehzahl des Motors und kann somit die 50Hz des Wechselstroms nicht bereitstellen.
    Das Ding ist also vollkommen abhängig vom Netz.

    Sorry - aber was ist dann bitte mit all den BHKW-Anlagen, die als Notstromersatz- oder gar Notstromanlage ausgerüstet wurden?!?
    Natürlich gibt es BHKW-Anlagen, die auch ohne Netz betrieben werden können, aber meist netzparallel laufen.

    ?(
    Ich finde das immer bewundernswert, wenn man glaubt, dass man ohne oder nur einer teilweisen Wärmenutzung so gigantische Erlöse erzielen kann.
    Daher mal im Klartext:

    • Wirkungsgrad der KWK-Anlage unter 70% führt zu einer 100%-igen EEG-Umlage
    • Wirkungsgrad der KWK-Anlage unter 70% führt zu einem vollständigen Wegfall der Energiesteuer-Rückerstattung, die im Übrigen natürlich mit den KWK-Zuschlägen kombinierbar gewesen wäre.
    • Vermiedene Netzentgelte gibt es für Stromeigennutzung nicht
    • KWK-Zuschläge wird nur für KWK-Strom bezahlt und nicht für den Strom, der beim Wegkühlen entsteht.
    • Jedes Jahr muss bei einer Notkühlung ein Sachverständigengutachten nach FW 308 realisiert werden
    • Wenn es dumm läuft, muss der Hocheffizienznachweis auf Basis den gemessenen Daten erhoben werden - und damit kann es zum vollständigen Entfall des KWK-Zuschlags kommen

    Natürlich kann man das durch eine entsprechende Absorptionskältemaschine wieder ausgleichen.


    Aber mit Klimaschutz hat das sicherlich nichts zu tun - :thumbdown:
    falls es um Bitcoins geht, ist dies das genaue Gegenteil eines sinnvollen Klimaschutzes. <X

    Sorry alikante ?( - aber hier von Trickserei zu sprechen, ist nicht legitim.
    Du hast recht, physikalisch ist es überwiegend Erdgas Dabei ist der Erdgasanteil natürlich davon abhängig ist, wo man das Bioerdgas entnimmt.
    Aber genauso wie MichiB. in Überlingen dann bei 100% kaufmännischem Bioerdgas-Bezug in Wahrheit 99% fossiles Erdgas bezieht - genauso erhalten 100 reine Erdgasbezieher physikalisch 1% Bioerdgas.
    Daher ist an einer bilanziellen Berechnung - genau wie beim Ökostrombezug - nichts Verwerfliches dran.
    Und natürlich gibt es auch Anbieter insbesondere in Baden-Württemberg, die Biomethan für Kleinanlagen anbieten. Jedoch ist der Preis für das Bioerdgas dann so hoch, dass es sich nicht lohnt.
    Die EEG-Umlage und die inzwischen niedrige EEG-Vergütung werden vom EEG 2017 bestimmt.
    Vereinfacht ausgedrückt zahlen auch kleine EE-Anlagen über 10 kW immer 40% EEG-Umlage auf Eigenstromverwendung.
    Für beide Fälle (KWK mit Biomethan oder Erdgas) gilt eine Bagatellgrenze von 10 kW. Solche kleine Anlagen zahlen auf die ersten 10 MWh Eigenstromnutzung pro Jahr keine EEG-Umlage.

    Die Transferstelle Bingen (TSB) veranstaltet seit 12 Jahren die KWK-Impulstagung „Kraft-Wärme-Kopplung - Effizient, flexibel, wirtschaftlich". Diese findet in diesem Jahr am 6. Dezember 2018 in der Technischen Hochschule Bingen (Gebäude 5, Berlinstraße 109) in Kooperation mit dem BHKW-Infozentrum Rastatt sowie der Energieagentur Rheinland-Pfalz und mit Unterstützung des rheinland-pfälzischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten statt.


    In insgesamt neun Fachvorträgen werden in diesem Jahr die aktuellen regulatorischen Rahmenbedingungen bewertet, über mögliche Geschäftsmodelle mit KWK-Anlagen informiert und neue innovative Projekte vorgestellt:

    • Eröffnungsvortrag (Ulrike Höfken, Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz)
    • Aktuelle rechtliche und politische Rahmenbedingungen für KWK und deren Auswirkungen auf die Umsetzung (Dr. Heiner Fassbender, Becker Büttner Held Rechtsanwälte)
    • Ergebnisse und Vorschläge der aktuellen KWKG-Evaluierung (Markus Gailfuß, BHKW-Infozentrum)
    • Hybridspeicher – Kraftwerk Gasturbine und Batterie (Zoltan Meszaros, Technische Werke Ludwigshafen)
    • Fahrplanoptimierte Betriebsweise von KWK-Anlagen (Prof. Dr. Ralf Simon, Transferstelle Bingen; Michael Küster, VSE AG)
    • Wie fit ist Ihre KWK-Anlage wirklich? – Optimierungsansätzte bei bestehenden KWK-Anlagen (Sebastian Koch, Pfalzwerke AG)
    • Neue Emissionsanforderungen für BHKW in Deutschland (Joachim Voigt, SOKRATHERM GmbH)
    • Integrierte Quartiersversorgung (Claus Flore, Zeag Energie AG)
    • Kombinierte Energieversorgung mit KWK und Adsorptionskältemaschinen (Paul Schmitt-Gehrke, InvenSor GmbH)

    Durch die parallel angebotene Fachausstellung werden der Dialog und Erfahrungsaustausch gefördert und neue Projekte initiiert.


    Die Teilnahmegebühr beträgt 95,- Euro zzgl. MwSt. und beinhaltet die Vorträge, die Tagungsunterlagen sowie die Tagesverpflegung.
    Für kommunale Teilnehmer an der KWK-Impulstagung steht ein begrenztes Kontingent an reduzierten Tickets zum Preis von 30,- Euro zzgl. MwSt. zur Verfügung.


    Weitere Informationen erhalten KWK-Interessierte unter https://www.tsb-energie.de/kwk-impulstagung.php. Dort kann auch der Tagungsflyer heruntergeladen werden.

    Für einige überraschend hat die EU-Kommission am 1. August 2018 im Konflikt über die Höhe der EEG-Umlage zur Eigenstromverwendung eingelenkt und zumindest einen einjährigen Aufschub gewährt.


    Auf der Grundlage der am 1. August 2018 genehmigten Maßnahme wird im Einklang mit den Leitlinien für ein weiteres Jahr (2018) eine Übergangsregelung gelten, bevor die Umlage bei Eigenversorgungsanlagen nach dem gleichen System wie bei allen anderen Anlagen erhoben wird (Bericht BHKW-Infozentrum vom 2.8.2018).


    Die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) in - bewusst nicht publik gemachten - Verhandlungen erzielte Verlängerung der Übergangsregelung für neue KWK-Anlagen führt dazu, dass die Wirtschaftlichkeit der bestehenden hocheffizienten KWK-Anlagen für das Jahr 2018 gewährleistet wird.


    Das BHKW-Infozentrum hat im News-Bereich einen ausführlichen Bericht zur neuen Übergangsregelung mit dem Titel „Alles auf Anfang - EU verlängert Übergangsregelung für EEG-Umlage“ veröffentlicht. Darin enthalten sind auch die Quellenangaben zur EU-Entscheidung.

    Ja, die 40% EEG-Umlage erschweren die Situation.


    Aber sind wir mal ehrlich:
    Wir haben derzeit sehr günstige Erdgaspreise, deutlich tiefer als vor rund 10 Jahren.
    Wir haben deutlich höhere Stromsubstitutionserlöse als noch vor rund 10 Jahren - trotz 40% EEG-Umlage.
    Im Übrigen fällt die EEG-Umlage auf Eigenstromverwendung bei den Mini-KWK-Anlagen unter 10 kW überhaupt nicht (1 kW) bzw. nur anteilig an. Bei einer 4,7 kW-Anlage, die 5.000 Stunden pro Jahr läuft und nichts einspeist, beträgt der reale EEG-Umlagesatz 23%, also weniger als 1,6 Cent/kWh.

    Einen Bericht dazu gibt es übrigens seit gestern unter "Vaillant stoppt Produktion und Vertrieb von Mini-KWK-Anlagen"


    Die Geräte gehörten sicherlich nicht zu meinen Favoriten - aber was Thomas Deus schon richtig gesagt hat, die Bemühungen eines großen Heizgeräteherstellers, um die Kunden zufrieden zu stellen, hätte ein Mittelständler wahrscheinlich nicht erbringen können.
    Und wir wissen auch, dass der durchschnittliche Heizungsbauer nicht unbedingt eine Marketing- und Akquisition-Bestie ist. ;)

    Hallo Herr Gülck,


    wo die Probleme im Bereich bis 1.000 kW existieren sollen, erschließt sich mir nicht.
    Dort wird weiterhin die 40% EEG-Umlage gefordert, wie bereits im Jahre 2017.


    Ich stimme Ihnen zu, dass sich die wirtschaftliche Lage bei KWK-Anlagen ab 1 MW gegenüber früher verschlechtert hat. Aber andererseits muss man sich schon fragen, ob es Aufgabe der Allgemeinheit ist, Projekte so zu fördern, dass die Refinanzierungszeiten deutlich unter 4 Jahren liegen.


    Der Leistungsbereich zwischen 2 und 4 MW war aufgrund der Stromsteuer in der industriellen Eigenstrom-Nutzung in den letzten Jahren problematisch. Sollte sich die Stromsteuer-Befreiungs-Grenze auf ebenfalls 1 MW absenken, wäre dieser Bereich (leider) eh nahezu tot - unabhängig von der Höhe der EEG-Umlage-Befreiung.
    Gleitende Regelungen statt starrer Grenzen wären daher sehr sinnvoll.


    Aber ganz ehrlich gesagt hängt mir das Gestöhne einiger Vertreter der deutschen Großindustrie, die KWK-Anlagen zur Verminderung der Energiebereitstellungskosten nutzen wollen, langsam zum Hals raus. Es wird Zeit, dass man den Einbau von stupiden Heizkesselanlagen verbietet und die Industrie auch mit Ordnungsrecht oder deutlich höheren CO2-Preisen dazu "anregt", etwas zu tun. Das Gemotze, dass man als industrielles Unternehmen keine KWK-Anlagen oder Solarthermie-Anlagen errichten könne, da diese Projekte eine Refinanzierungszeit von mehr als 4 Jahren aufweisen, ist für mich in den heutigen Zeiten schlicht und ergreifend asozial..


    Außerdem ermöglicht die neue Regelung nun Chancen für industrielle Contractoren, die sich mit einer Eigenkapitalrenditen von 10-15% pro Jahr (interner Zinsfuß) anfreunden können - statt auf mehr als 30% Rendite aus zu sein.

    Die meisten Akteure im KWK-Bereich können aufatmen. Der Albtraum einer fünfmonatigen wirtschaftlichen Unsicherheit aufgrund einer vollständigen EEG-Umlage auf den Eigenverbrauch scheint nach der grundsätzlichen Einigung mit der EU-Kommission vorbei. Mini-KWK-Anlagen, die seit dem 1.8.2014 in Betrieb gegangen sind oder zukünftig in Betrieb gehen werden, müssen wie im Jahre 2017 auch zukünftig nur 40% EEG-Umlage auf Eigenstromverwendung zahlen.


    Weitere Infos unter "Einigung bei der EEG-Umlage für KWK-Anlagen erzielt"