Beiträge von BHKW-Infozentrum

    Hallo ottostier,
    das EEG ist ein deutlich zu komplex und leider nicht so klar formuliert, wie man es sich als Investor wünschen würde.


    Die Intention des EEG war es aber, Konstrukte, die eine Umgehung der leistungsgestaffelten Vergütung zu vermeiden.


    Festgehalten werden muss, dass die Anzahl der BHKW-Besitzer keinerlei Auswirkungen auf die Frage hat, ob die BHKW-Anlagen zusammen gefasst werden oder nicht (siehe auch EEG-Novelle).
    Die Tatsache, dass diese BHKW-Anlagen
    - zumindest in gewisser Weise in unmittelbarer räumlicher Nähe zueinander stehen,
    - an einem Trafo angeschlossen sind und
    - in ein gemeinsames Wärmenetz einspeisen,
    stellen gewichtige Anhaltspunkte dar, um vor Gericht die Meinung vertreten zu können, dass es sich um EINE Anlage handelt.
    Da wahrscheinlich kein technischer Grund für diese Aufteilung existiert und man ohne die leistungsgestaffelte Vergütung ein derartiges Konstrukt (3 Besitzer, 3 Flurstücke) nicht in Betracht gezogen hätte, spricht ebenfalls für die Gefahr, dass ein Richter diese Anlage eher als eine Anlage betrachten würde.


    Zu Erzstrom:
    Da es sich bei der ANnlage um eine EEG-Anlage handelt, ist dein Kommentar für mich nicht nachvollziehbar.

    bluwi
    Also den Unterschied zwischen 10 und 20 Jahren musst du nicht in der Wirtschaftlichkeit betrachten, da du ja auch nach dem Ende der KWK-Förderung ins EEG wechseln kannst - demnach verlierst du ja nichts, sondern hast nur einen späteren Beginn der EEG-Förderung. Wenn aber die KWK-G-Förderung besser ist - und davon ist in diesem Fall auszugehen - sollte man erst mal im KWK-Gesetz bleiben.
    Man sollte aber den Bioerdgas- und Erdgasmarkt beobachten...


    alikante
    Gebe dir völlig recht, da wird im Vertrieb derzeit viel versprochen und wenig nachgedacht.

    Bei beiden Fällen wird es bezüglich der Wirtschaftlichkeit eng werden -
    aber man muss ja auch schauen, ob man einen Beitrag zur Energiewende selbst bringen möchte, oder?


    Einfach mal den Heizsystemvergleich der Verbraucherzentrale NRWnutzen -
    der hat auch den ecopower 1.0 und die Stirlingmotoren als BHKW-Anlagen im Vergleichsangebot.


    Beim ecopower 1.0 würde dann wahrscheinlich der VC 146 mit rund 14 kW als Spitzenkessel ausreichen. Bei dem gtrößeren eurer beiden Versorgungsobjekte muss man ggf. zum VC 206 (21 kW) greifren.

    Also damit es mal jedem klar wird:
    Das EEG ist nicht dafür da, hohe Gewinne für Photovoltaik-Aktiengesellschaften aufgrund möglichst hoher Modulpreise, die wegen hoher Einspeisevergütungen möglich sind, zu generieren.
    Das EEG ist nicht dafür da, zweistellige jährliche Rendite für Investoren auf Kosten aller Strombezieher (insbesondere der Privatkunden) zu generieren.
    Das EEG ist auch nicht dafür da, hohe Zusatzeinkommen gebeutelter Landwirte durch Nutzung von Brachflächen als Ständerflächen für Photovoltaik oder Windkraftanlagen zu generieren. Diese Problematik muss der Staat und der Markt über andere Mechanismen lösen.


    :!: SONDERN :!:


    Das EEG soll in einer Übergangszeit Investitionsanreize schaffen, um Technologien im Markt zu platzieren mit dem Ziel, irgendwann mal Strom aus diesen genau so günstig (oder teuer) wie bei konventionellen Kondensations-Kraftwerk-Strom zu erzeugen.
    Ob dies bei Photovoltaik mittelfristig realisierbar sein wird, wage ich zu bezweifeln. Dennoch finde ich Photovoltaik sinnvoll, wenn es in einem Gebäude integriert ist oder auch bei Südausrichtung auf Häusern installiert wird.
    Ganze Landschaften damit zuzukleistern halte ich eher für einen unnötigen Auswuchs eines fehlgeleiteten Marktes.
    Aber das ist |__|:-)
    und ich bin ja kein Photovoltaik-Insider...
    :-(|__|
    sondern lediglich ein Verfechter, dass ein gewisser Marktdruck und eine Konkurrenz meist sinnvoll ist.

    Das Chaos im BHKW-Markt ist durch die Handlungsempfehlungen des EEG-Erfahrungsberichtes vorprogrammiert.
    Die angekündigte Absenkung der Vergütung für kleine und mittlere Biogas-BHKW wird dazu führen, dass voraussichtlich ab Juli man nur noch schwer (Erd)Gas-BHKW-Anlagen mit einer Leistung oberhalb 50 kW erhalten wird. Kurzfristig steigende Nachfrage wird sicherlich nicht zu einem günstigeren Preisniveau führen.
    Und zum Problem, dass ab 2012 für Neuanlagen keine EEG-Vergütung mehr für Pflanzenöl-BHKW gezahlt werden soll, habe ich mich bereits in dem Kommentar "Keine EEG-Vergütung für Pflanzenöl-BHKW ab 2012?" geäußert.
    :uebel:

    Wir suchen derzeit Praxiserfahrungen aus dem Bereich der Energiesteuerrückerstattung für ecopower-Anlagen.
    Wie verhalten sich die Hauptzollämter? Bestehen diese auf einen separaten Erdgasmengenzähler für das BHKW oder lassen diese trotz Modulation eine Abrechnung anhand des Betriebsstundenzählers und des technischen Datenblattes zu? Oder errechnen Sie den Erdgaseinsatz anhand der erzeugten elektrischen Energie?

    Hi,
    seit fünf Jahren gibt es ja den BHKW-Gebrauchtmarkt und seit dieser Zeit erhalten wir ständig solche Fragen. Grundsätzlich raten wir immer mit einem höheren Preis ran zu gehen - wenn es der Markt nicht her gibt, muss man halt den Preis reduzieren. Würde mit 8.500,- anfangen. Hab grad geschaut, was bisher beim BHKW-Gebauchtmarkt so bezahlt wurde und das schwankt in ähnlichen Fällen zwischen 6.500,- und 8.500,- Euro.


    Viel Erfolg,


    Markus