Wühle mich auch gerade durch diese Traktate.
Hiermal ein Auszug und Link:
Zitat:
Die Anlagen dürfen
nicht in einem Gebiet mit einem Anschluss- und Benutzungsgebot für Fernwärme
liegen und müssen sowohl mit einem Wartungsvertrag betreut werden als auch
anspruchsvolle Effizienzanforderungen erfüllen.
Sollten bezüglich der KWK-Anlage andere öffentliche
Zuschüsse beantragt bzw. bereits bewilligt
worden sein, ist der Zuwendungsbescheid dieser ande
ren Förderung in Kopie einzureichen. Sollte für
die KWK-Anlage ein
Darlehen bzw. ein zinsgünstiger
Kredit in Anspruch
genommen werden, muss
dies nicht angezeigt
werden.
http://www.bafa.de/bafa/de/ene…lung_mini_kwk_anlagen.pdf
Will zwar keinen Invest-Zuschuß, hab mir aber gerade schriftlich vom Versorger bestätigen lassen, dass die Nr. mit der Fernwärme hier nicht zutrifft.
Ein vertrauensvoller E-Berate sollte aber auf dem neuesten Stand sein. Ansonsten mal einen Blick über den Zaun werfen.