Denkste!
Jedes Land, jede Innung kocht noch immer ihr eigenes verfassungswidriges Süppchen.
Widerspruch gegeben einen Feuerstättenbescheid ist in den meisten Ländern noch auf normalem Wege möglich,
in Bayern -z.B. mußt Du eine kostenpflichtige Anfechtungsklage vor dem Verwaltungsgericht (für die 1.Instanz"nur 363.-EUR) führen.
Meine Verhandlung:
Anfechtungsklage AZ.:M 1 K 12 5527
gegen meinen Feuerstättenbescheid findet vor dem
Bayerischen Verwaltungsgericht Bayerstr.30 - 80335 München
am 05.03.2013 um 10.45h Sitzungssaal 1 statt.
Zuschauer, Freunde, Interessierte, auch die Presse sind herzlich eingeladen.
Beiträge von Karljoerg
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Nicht übersehen!
Das Haus ist Ländersache, blöderweise ist - welche Idioten auch immer an dieser schwachsinnigen und NICHT gesetzeskonformen Verordnung mitgewurstelt haben ... -
der Kamin (im Haus !) ist Bundesangelegenheit
Gruss Jörg -
Ausnahmsweise mal Glück gehabt!
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Ja ich habe ein Auto - und auch mit TÜV.
Das ist jedoch noch lange nicht das Selbe, wie von diesen Rußkratzern gerne auch mit Bezug auf die KÜO argumentiert wird.
Sie können noch nicht mal die gleichen Rechte anwendbaren und/oder auf verlässliche Bundes-Gesetze pochen.Es
muss in diesem Zusammenhang auch darauf hingewiesen werden, dass der BUND überhaupt
einen HANDWERKER mit HOHEITLICHEN Aufgaben betrauen darf, da z.B. Art. 84 (1)
GG ausdrücklich die Aufgaben-Übertragung an Gemeinden verbietet.Ein
lokaler Handwerksbetrieb, der unter der Dienstaufsicht einer KOMMUNALEN BEHÖRDE
steht, muss in der Rechtshierarchie NIEDRIGER als eine GEMEINDE eingeordnet
werden.
Der BUND darf somit gar keine HOHEITLICHEN Aufgaben an einen HANDWERKER (z.B. Schornsteinfeger)auf unterster Landesebene übertragen.
Lies mal nach: Bundesrecht -Länderrecht... -
Dieser benannte §1 stand noch nie(!) auf dem Prüfstand und steht somit seit "tausend"Jahren auf tönernen Füssen.
Berechtigte und begründete Klagen dagegen und gegen diese 'schwarze Maffia' sind bereits am Laufen.
Gerne berichte ich zu gegebener Zeit.
Abgesehen davon sind neue und moderne Heizgeräte, egal welcher Art und wie und womit betrieben -
-ausgenommen Omas alte Holz und Kohleheizung- nahezu unkaputtbar, zertifiziert, zugelassen, TÜV-gepüft
und für einen herkömmlichen "Besenschwinger" ohnehin kam/nicht verstehbar, geschweige denn (wenn wirklich nötig) reparierbar.
Wenn Ünberprüfung, dann bitte von jemanden der von der Materie etwas versteht. z.B. regelmässiger, fachlicher Kundendienst
des Heizungsbauers bzw Herstellers.
Alles Andere ist Abzocke, Quatsch und kostet unnötig Arger.
Ich weiss wovon ich spreche!
Lasst Euch nicht verarschen!
Jörg -
Ihre Rechtfertigungsbasis der schwarzen Männer, der
§ 1 SchfHwG ist
verfassungswidrig und NICHTIG. Der Bund stützt seine Gesetzgebungsbefugnis auf Artikel 74 (1) Nr. 11 GG
als "Recht der Wirtschaft". In § 1 SchfHwG werden jedoch
Gebäudeeigentümer angesprochen. Diese gehören dem Berufsstand der
Schornsteinfeger, der angeblich geregelt werden soll, jedoch NICHT an. Für die
angegebenen Gesetzeszwecke "Betriebssicherheit von Feuerstätten" und
"Brandschutz" kommt dem Bund nach den Artikeln 70 bis 74 GG jedoch
KEINE Gesetzgebungskompetenz zu. Rechtsnormen, die von einem UNZUSTÄNDIGEN
Organ erlassen wurden, sind verfassungsrechtlich NICHTIG.Die Regelungsbereiche "Umweltschutz" und "Klimaschutz"
sind im Immisionsrecht bereits abschließend geregelt. Eine konkurrierende
Normierung in einem "Handwerker"-Gesetz ist rechtswidrig.
Quelle und mehr davon unter:
Thomas W. MüllerWiesbaden (OT Mz-Kostheim)
Tel.: (06134) 56 46 20