Beiträge von Knappe99

    BMF hat mittlerweile ein neues Schreiben mit Stand 29.10,2021 herausgegeben, wodurch das alte Schreiben vom 02.06.2021 ersetzt wird.

    Hierbei werden einige Fragen klargestellt.

    Ich habe aktuell eine PV-Anlage mit einer Leistung von 8,64 kWp im Einsatz und ein BHKW Ecopower 1,0. Auf meinen Antrag auf Anwendung der Vereinfachungsregel teilte mir mein Finanzamt mit, dass ich diese Vereinfachungsregel entweder für die PV-Anlage oder für das BHKW in Anspruch nehmen kann. Ich habe mich hierbei für die PV-Anlage entschieden. Wenn ich das neue BMF-Schreiben richtig deute, kann ich die Vereinfachungsregel jetzt für beide Anlagen (Einsatz im selbstgenutzten EFH) anwenden bzw. neu beantragen. Unter Ziffer I ist ja jetzt von und/oder die Rede. Aktuelles BMF-Schreiben anbei.

    Seht Ihr das auch so?


    Grüße aus Niederbayern.

    Hallo sailor773,

    da bin ich ja schon mal beruhigt, dass ich beim Erdgasverbrauch einigermaßen richtig liege. Das Hauptzollamt erstattet jährlich nach folgender Regel: erzeugter Strom (3653 kwh) x 4,1 kWh = 14977/1000 = 14,977 x 5,5 = 82,37 €.

    Nun stellt sich noch die Frage mit der erzeugten Wärme, welche steuerrechtlich ja auch noch relevant ist.

    Hier scheint meine vereinfachte Rechnung etwas zu hoch zu sein, da über die Motorlaufzeitzeit wohl nicht die kompletten 2,5 kwh Wärme ankommen bzw. mir zur Verfügung stehen.


    Im Voraus schonmal herzlichen Dank für Deine Mühe.


    Gruß aus Niederbayern

    Kurt

    Hallo,

    nachdem ich mich jährlich mit dem gleichen Thema, "Verbrauchsberechnungen für steuerliche Zwecke" rumärgere, und ich mir immer nicht sicher bin ob ich das richtig mache, bitte ich um Eure Unterstützung. Seit September 2011 betreibe ich ein Ecopower 1.0 der Fa. Vaillant. Beim Einbau der Anlage habe ich mich mit den steuerlichen Themen eigentlich überhaupt nicht auseinandergesetzt, was ich im Nachhinein mehr als bereue. Nachdem ich keinen extra Gaszähler und keinen Wärmemengenzähler habe, versuche ich Jahr für Jahr mehr Schlecht als Recht die Verbräuche bzw. erzeugte Wärmemenge zu berechnen.

    Folgende Inputs stehen mir jährlich zur Verfügung (exemplarisch für 2018):

    Laufzeit Motor: 3777 h

    erzeugter Strom gem. KWK-Zähler: 3653 Kwh

    Gasverbrauch gesamt für BHKW + Spitzenlastgerät: 2999,2 m3

    Kennzahlen Gas: Z-Zahl 0,9243 Brennwert 11,262


    Die Frage ist nun, wieviel Wärme hat das BHKW erzeugt und wie hoch ist Anteil der Gaskosten darauf. Bis dato. habe ich folgende Formel angewandt:

    Laufzeit Motor x 2,5 kW = Erzeugte + Selbstgenutzte Wärme ( 3777 h x 2,5 = 9443 kWh)

    Laufzeit Motor x 4,1 kWh = Gasverbrauch BHKW ( 3777 h x 4,1 kWh = 15486 kWh) Anteil Gasverbrauch an Gesamtkosten des Gasrechnung


    Kann meine vereinfachte Rechnung überhaupt so angewandt werden? Natürlich möchte ich sowohl für die Einkommenssteuer als auch Umsatzsteuer die korrekten Werte an meinen Steuerberater, welcher meine Unterlagen bearbeitet, weitergeben.

    Ist meine Berechnung überhaupt so korrekt oder gibt es hier andere Berechnungsmethoden, welche ich bis dato. im Forum noch nicht gefunden habe? Ich bitte um Verständnis, sollte die Frage für den einen oder anderen lächerlich erscheinen, aber von Jahr zu Jahr werde ich bei dem Thema unsicherer.


    Über Eure Unterstützung würde ich mich freuen.


    Gruß aus Niederbayern

    Kurt

    Hallo,

    verstehe ich das richtig, dass nach Ende der 10 Jahren AfA (mach ich so in der EST-Erklärung) keine Energiesteuererstattung mehr gewährt wird? Meine Anlage wurde im Jahr 2011 (Eco-Power 1,0 Vaillant) in Betrieb genommen. Also gibt es die Energiesteuererstattung noch bis zum Jahr 2021. Eine teilweise Entlastung für die Folgejahre ist dann nicht mehr möglich, korrekt?

    Noch eine Frage zum KWK-Zuschlag: Läuft der noch weiter und muss ich das dem Energieversorger dann melden?


    Im Voraus Danke für eine Rückantwort.

    Grüße aus Niederbayern

    Kurt

    Unter Ziffer 1 ff stehen alle Leistungen welche bei der Wartung gemacht werden.
    Unter Ziffer 2 , Fa. Vaillant steht während der Laufzeit des Vertrages dafür ein, dass das Gerät funktionsfähig ist (=Funktionsgewährleistung)
    Unter Ziff. 4 Ausschluß der Funktionsgewährleistung steht: Bei Störungen die zumindest auch auf einer Verkalkung eines Gerätes oder einer einzelnen Komponente (z.B. eines Wärmetauschers) beruhen.


    Jetzt weis ich natürlich nicht, ob der Wärmetauscher verkalkt war, da ich bei der Reparatur nicht zu Hause war. Der Techniker meinte zu meiner Frau, dass im Wärmetauscher eine schwarze Dreckbrühe drin war.


    Scheint wohl so zu sein, dass ich auf den Kosten sitzenbleibe?


    Gruß

    Hallo,
    am Mittwoch dieser Woche musste aufgrund täglicher Störungsmeldung, welche ich täglich löschen konnte, der Wärmetauscher im BHKW
    erneuert werden. Der Techniker meinte, ich müsste trotz Vollwartungsvertrag, welcher nicht ganz billig ist, die Reparatur bezahlen. Heute kam mit der Post die Rechnung für den Austausch des Wärmetauschers (368 €).
    Frage: Nachdem der Wärmetauscher doch Bestandteil des BHKW ist, müsste dies doch mit dem Vollwartungsvertrag abgedeckt sein, oder verstehe ich da was falsch?