Beiträge von sailor773

    Moin Brainee,


    ergänzend zu meinem vorigen Beitrag: Ich lese gerade im anderen Thread (wo dieser Beitrag nicht hinpassen würde), dass Dein Haus lt. Energiegutachten einen Wärmebedarf von 18.500 kWh haben soll. Der Pool soll 6.000 kWh verbrauchen, gibt zusammen einen Soll-Wärmeverbrauch von 24.500 kWh. Dein Gasverbrauch ist 37.000 kWh.


    Da stimmt was nicht zusammen.


    Wenn Deine Vitovalor (egal wie gut oder schlecht sie eingeregelt ist) 7.000 Stunden im Jahr läuft, dann verbraucht sie 14.400 kWh Erdgas und erzeugt (neben 5.250 kWh Strom) 7.700 kWh Wärme. Auf die Gastherme entfallen somit (37.000-14.400=) 22.600 kWh Erdgasverbrauch. Setzt man einen Wirkungsgrad von 96% an, so gibt das ca. 21.700 kWh Wärme. Insgesamt werden also von beiden Geräten zusammen ca. (21.700+7.700=) 29.400 kWh Wärme erzeugt. Sein sollten es aber nur 24.500. Das ist eine Differenz von +4.900 kWh (+20%) in einem Jahr mit durchschnittlichen Außentemperaturen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Energiegutachten für den Wärmebedarf des Hauses so grottenfalsch liegen kann. Mein Verdacht ist eher, dass der Pool einen weit höheren Wärmebedarf hat als der Hersteller-Angabe entspricht. Ob man da was machen kann, weiß ich nicht (Außenpool oder Innenpool? Betriebszeiten? Wenn Innenpool, hat die Lüftung eine Wärmerückgewinnung?). Aber bei den gegenwärtigen Gaspreisen lohnt es sich m.E., das mal von einem Pool-Fachmann begutachten zu lassen. Ansonsten würde jedenfalls meine o.g. Empfehlung für eine PV-Anlage + Pool-WP noch an Dringlichkeit gewinnen.


    Gruß, Sailor

    Ich weiß noch nicht, was ich nun mache

    Was ich Dir als erstes empfehlen würde ist eine PV-Anlage aufs Dach zu packen, und zwar so groß wie möglich. Das hilft schon mal gegen hohe Bezugsstrompreise v.a. im Sommerhalbjahr. Aus der o.g. Tabelle kann man ausrechnen, dass Deine Brennstoffzelle im Sommer im Schnitt ca. 8-9 Stunden am Tag läuft: Wenn es Dir gelingt, diese Laufzeiten konsequent in die Abend- und Nachtstunden zu verlegen, hättest Du mit einer PV-Anlage auch im Sommer praktisch rund um die Uhr eigenen Strom. Und eine PV-Anlage hat auf alle Fälle eine kürzere Amortisationszeit als eine Brennstoffzelle.


    Wenn die Gaspreise weiter so hoch bleiben wie jetzt, solltest Du im zweiten Schritt darüber nachdenken, eine Pool-Wärmepumpe anzuschaffen und diese im Wesentlichen mit PV-Strom zu betreiben. Es kann sein, dass sich dadurch die Laufzeit der BZ etwas verringert. Aber wenn man sich die Tabellenwerte ansieht, so scheint auch im Sommer der Löwenanteil der Poolwärme bei Dir aus der Gastherme zu kommen, und während der Heizperiode sind es 100%. Jedenfalls kostet Dich die Wärme für den Pool aktuell 6.000*0,14= 840 EUR im Jahr. Mit einer PV-getriebenen Pool-WP müsstest Du als Kosten nur die entgangene EEG-Einspeisevergütung ansetzen (7 ct/kWh). Bei einer geschätzten JAZ für die Pool-WP von 4 würdest Du für die Poolbeheizung 1.500 kWh PV-Strom brauchen, mit Kosten von 1.500*0,07= 105 EUR.


    Beide Maßnahmen haben nichts mit der Optimierung der BZ zu tun, das schafft in Deiner Region jeder Solarteur bzw. jeder Heizungsbauer, der sich mit Poolbeheizung auskennt. Danach kannst Du mal weiter sehen. Ob sich bei Dir (wenn die Brennstoffzelle eines Tages die Grätsche macht) eine elektrische Wärmepumpe lohnt, solltest Du separat rechnen. Das Problem ist, dass der mögliche Anteil an PV-Strom für eine Heizungs-WP wegen der gegenläufigen Erzeugungs- und Bedarfsprofile viel geringer ist als bei einer Pool-WP: In einem optimierten System mit einer großen PV würde ich mit maximal 40% PV-Anteil rechnen. Ob sich das – angesichts steigender Bezugsstrompreise – im Vergleich zu anderen Systemen lohnt, kannst Du inzwischen ja mal in aller Ruhe ausrechnen.

    Bei uns gerade gemessen: B24 = 476°C, B25 = 501°C (Differenz ca. 25 K). Als "Stirlingkopftemperatur" wird 476°C angezeigt, also nicht gerade prickelnd. Aber das Gerät bringt (bei Rücklauftemperatur 31°C) immer noch 960-970 W.


    Der Stirling wurde im Frühjahr 2015 eingebaut und hat jetzt ca. 27.000 Betriebsstunden auf der Uhr.

    Moin Lindoro,


    ich gehe mal davon aus, dass Du bei der Umsatzsteuer als Kleinunternehmer eingestuft bist (bzw. Dein StB das bei Deinen Umsatzsteuer-Erklärungen für 2020 ff. so eintragen wird) und wir deshalb nur über die Einkommensteuer sprechen.


    Bei der Einkommensteuer ist seit der Änderung der Rechtslage 2015/16 die selbstgenutzte Wärme nicht mehr steuerrelevant. Deshalb erübrigt sich auch deren Bewertung. (Das mit dem Fernwärmepreis wäre für die Bewertung bei der USt relevant, aber nicht für die ESt.)


    In die Einkommensteuer gehört nur das, was mit Stromerzeugung und -Verbrauch zu tun hat. Soweit hierbei Kosten nicht eindeutig zugeordnet werden können (z.B. bei dem eingesetzten Erdgas), sind sie entsprechend den erzeugten kWh aufzuteilen. Angenommen Dein Dachs erzeugt pro Betriebsstunde 5,5 kWh Strom und 11 kWh Wärme, dann wären genau ein Drittel von AfA, Erdgas-, Wartungs- und Instandhaltungskosten als Betriebskosten dem "Gewerbebetrieb Strom" zuzuordnen.


    Zu den steuerpflichtigen Einnahmen im "Gewerbebetrieb Strom" gehören folgende Posten (alle zu 100%):

    • Einspeisevergütung vom Netzbetreiber
    • Erstattung der Energiesteuer vom Hauptzollamt nach § 53b Abs. 3 EnergieStG
    • Eigenverbrauch von Strom.

    Letzteren kann man wahlweise entweder zum Marktpreis bewerten: Das wäre bei Dir der Bruttopreis für Bezugsstrom, also 22,5*1,19= 26,775 ct/kWh, oder zu Herstellkosten. Letztere errechnen sich aus dem auf die Stromerzeugung entfallenden Anteil (in dem Beispiel 33,3%) der folgenden Kosten:

    • AfA (if any, siehe dazu unten)
    • ggf. anteilige Finanzierungskosten (Zinsen)
    • Erdgaskosten (netto)
    • Wartungs- und Reparaturkosten (netto)
    • plus 19% Umsatzsteuer auf den so errechneten Nettobetrag.

    Was die AfA betrifft: Nach aktuellem Recht gilt der Dachs als Gebäudebestandteil. Theoretisch wäre dessen (Teil-)Wert (sofern nicht separat ausgewiesen) zu schätzen und dann mit 2% pro Jahr abzuschreiben. Das im o.g. Beispiel auf den Stromanteil entfallende Drittel gehört dann einerseits zu den (absetzbaren) Betriebskosten der Stromerzeugung, müsste aber im Gegenzug beim Eigenverbrauch auch in den Herstellkosten berücksichtigt werden. In der Praxis liegt aber der Marktwert eines 19 Jahre alten Dachses vermutlich so niedrig, dass Du guten Gewissens die AfA vernachlässigen kannst. Analoges gilt m.E. für allfällige Finanzierungskosten des Gebäudes.

    welchen Preis muss ich für den selbstgenutzten Strom ansetzen ? ... die 13,2 ct/kWh netto, die ich nach nach Aufteilung der Kosten für die Eigenerzeugung gezahlt habe ?

    Der langen Rede kurzer Sinn: Wenn Du die 13,2 ct/kWh nach dem obigen Schema aus den Nettokosten berechnet hast (ohne AfA), musst Du noch 19% Umsatzsteuer dazurechnen. Anzusetzen sind dann 15,7 ct/kWh.


    Gruß, Sailor

    Aber selbst der Ersatz durch eine Brennwerttherme lohnt sich nicht.

    Ich glaube, das ist generell so: So lang die Geräte noch zuverlässig funktionieren und die gesetzlichen Vorgaben erfüllen, "rechnet" sich ein Ersatz allein über die erreichbare Energieeinsparung praktisch nie. Das ist übrigens auch so bei Kühlschränken, Wasch- und Spülmaschinen, Trocknern und im Grunde auch bei Autos. Nachdem (mit der Ausnahme von Autos) die ausgetauschten Altgeräte nahezu ausnahmslos auf den Schrott wandern, ist das im Interesse der Ressourcen-Einsparung womöglich nicht mal so schlecht. (Nur sollte man das Prinzip "Austausch nicht vor technischem Ausfall" dann bitte auch bei anderen Geräten wie Smartphones ebenso konsequent anwenden. :) )


    Das einzige mir bekannte Gerät, wo sich ein Austausch schon vor dem Ausfall meist von selbst rechnet, ist die Heizpumpe. Deine läuft mit 30 W, was eh schon wenig ist – in vielen Gebäuden sind es 40-60W. Eine neue Hochleistungspumpe läuft im Schnitt mit weniger als 10 W. Die Differenz von >20 W macht in 6.000 Betriebsstunden mindestens 120 kWh aus, bei Deinem Strompreis also ca. 35 EUR/Jahr. Damit dürfte die Amortisationszeit eines Pumpentausches unter 10 Jahren liegen, und Förderung gibt es dafür glaube ich auch noch. Wenn Du eine Qualitätspumpe z.B. von Wilo oder Grundfos einbaust, ist die mit jedem ggf. später eingebauten neuen Wärmeerzeuger kompatibel. Also sollte einem zügigen Austausch – wie schon von BHKWFiasko empfohlen – nichts im Wege stehen.

    Moin Jens,


    bei dem von Dir genannten Stromverbrauch käme aus meiner Sicht als Brennstoffzelle nur die BlueGen in Frage. Die verträgt sich rein technisch problemlos mit einer PV-Anlage, aber sie läuft halt ganzjährig durch. Das auf diese Weise im Sommerhalbjahr entstehende Strom-Überangebot wirst Du kaum nutzen können – im Sommer schon gar nicht für die Wärmepumpe, weil die BZ ja pro Tag schon 14 kWh Wärme erzeugt, die auch erst mal verbraucht werden wollen. Und wenn eine Schlechtwetterperiode die PV-Erträge beeinträchtigt und geheizt werden muss, reicht die thermische Leistung der BZ nicht für die Heizung und die elektrische Leistung nicht zum Betrieb der Wärmepumpe. Also ich würde so etwas nicht machen.


    Übrigens bin ich persönlich – im Gegensatz zu vielen Pressemeldungen – der Meinung, dass grüner Wasserstoff noch längere Zeit knapp und teuer bleiben wird. So lang das der Fall ist, gibt es in den Bereichen Industrie und Mobilität weit sinnvollere und höherwertige Anwendungsgebiete für grünen Wasserstoff. Die sollten jedenfalls vorrangig bedient werden, bevor man anfängt das gute Zeug ins Gasnetz einzuspeisen – erst recht, wenn man es auch noch für teures Geld aus Ländern wie Australien importieren muss. Ändern kann sich das erst, wenn wir im Rahmen der Umstellung auf 100% EE im Strombereich riesige Überkapazitäten an Windkraft und PV aufgestellt haben und in etwa der Hälfte der Jahresstunden überschüssigen Strom in die Elektrolyse leiten können. Aber das sehe ich frühestens in den 2040ern oder später.


    Ich würde also bei heutigen Investitions-Entscheidungen für die Heizung noch nicht auf Wasserstoff im Gasnetz setzen – der kommt erst, wenn heute angeschaffte Geräte bereits am Ende ihrer technischen Lebensdauer sind.

    |__|:-)

    Moin,


    anscheinend hast Du für die neueste Rechnung nicht die Tabelle verwendet, die ich in Beitrag #3 angehängt hatte, sondern irgendwo ein älteres Exemplar ausgegraben. Die in #7 verwendete (veraltete) Version enthält in Zeile 68 einen Fehler, hier müsste der Gasverbrauch der (alternativ anzuschaffenden) neuen Gastherme eingesetzt werden.


    Die Eintragungen für Strom- und Gaspreise (Felder H62, H64 und H68/72/74) sind angesichts der aktuellen Marktlage mit erheblichen Unsicherheiten verbunden. Die Einspeisevergütung (Feld H64) langfristig mit 4 ct/kWh anzusetzen (aktuell sind es 18 ct/kWh) erscheint mir zu konservativ, allerdings glaube ich auch nicht, dass es bei den aktuellen 18 ct bleibt. Für eine Langfristrechnung würde ich hier eher 8 ct/kWh ansetzen. Aber letztendlich muss solche Schätzungen jeder selber anstellen, und außerdem macht dies das Kraut nicht fett.


    In Feld J85 sollte der Netto-Betrag des Angebotes eingetragen werden. Dass der bei Dir 37.000 EUR beträgt, kann ich mir fast nicht vorstellen, weil das jenseits von Gut und Böse wäre. EUR 37.000 brutto (entspricht EUR 31.100 netto) wäre m.E. im Rahmen.


    Ich füge hier noch mal eine aktuelle Version meiner Tabelle bei, in der ich Deine Daten nachgetragen und die o.g. Korrekturen angebracht habe. Aber das Ergebnis sieht nicht schöner aus als in Deiner Rechnung: Eine Amortisation innerhalb der technischen Lebensdauer ist bei Dir voraussichtlich nicht möglich.

    Was meint ihr?

    Unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten muss ich von der Anschaffung einer Vitovalor abraten. Du könntest jetzt höchstens noch ein Jahr warten und sehen, wie sich die Strom- und Gaspreise entwickeln. Sofern sich die Energiemärkte bis dahin halbwegs stabilisiert haben, ist vielleicht eine bessere Einschätzung der langfristigen Wirtschaftlichkeit möglich. Dann kannst Du noch mal rechnen und sehen, ob etwas Besseres herauskommt. Ansonsten wäre – meiner Meinung nach – eine Vitovalor bei Dir nur unter Hobby-Gesichtspunkten machbar.


    Gruß, Sailor

    PV ist auf alle Fälle eine gute Idee.


    Bei dem Wärme- und Stromverbrauch würde aus meiner Sicht ein NeoTower 2.0 BHKW in Frage kommen, plus Gas-Spitzenlasttherme. Das NeoTower ist wärmegesteuert und ergänzt sich deshalb gut mit einer PV-Anlage.


    Von einer monovalenten Wärmepumpe würde ich in einem unsanierten Haus grundsätzlich abraten. Was ggf. in Frage käme (vorausgesetzt eine große PV-Anlage ist möglich) ist eine bivalente WP, die außerhalb der eigentlichen Winterzeit (d.h. etwa im März bis Oktober) die Wärmeversorgung übernimmt. Bei intelligenter Schaltung (und in Verbindung mit einem Wärmespeicher) könnte so eine WP weitgehend mit PV-Strom betrieben werden. Von November bis Februar würde dann eine Gastherme die Heizarbeit übernehmen.


    Wenn Du von fossilen Brennstoffen weg willst, kommt aber eigentlich nur eine Pelletheizung in Frage.

    Müssten dann ja auch die knapp 18 ct sein?

    Nein. Der für die Vergütung im Jahr 2022 maßgebliche "Jahresmarktwert Solar" beträgt 7,552 ct/kWh. Näheres dazu findet man hier. Errechnet wird das auf Basis der Börsenstrompreise 2021 für Solarstrom, also nicht wie der KWK-Index auf Basis der allgemeinen Börsenstrompreise.

    Ich war immer der Meinung der NB kann sogar die Einspeisung ablehnen :/ .

    Nein, kann er nicht. Gemäß EEG muss er den Strom weiter abnehmen und dafür die o.g. Vergütung zahlen.

    Wo bitte finde ich das Wirtschaftlichkeitstool von Sailor?

    Siehe unten. Die Zahlen (i.W. in den gelben Feldern) musst Du natürlich selbst anpassen. Und beachte bitte, dass das Tool über 10-20 Jahre mit konstanten Strom- und Gaspreisen rechnet. Bei dem aktuellen Chaos auf den Märkten bringt das erhebliche Unsicherheiten mit sich.

    Macht es Sinn, Waschmaschine und Spülmaschine über WW laufen zu lassen bei einer BSZ?

    Bei der Spülmaschine allemal. Immerhin wird das WW dann zumindest zum Teil mit Erdgas (aktuell 10 ct/kWh) erwärmt anstatt mit Strom (aktuell 30-40 ct/kWh). Und weil (jedenfalls bei meiner SpüMa) das Klarspülen ebenfalls mit warmem Wasser stattfindet, geht keine Energie verloren, wenn man den Zulauf einfach ans WW anschließt. Evtl. sollte man vor dem Einschalten der Maschine den WW-Hahn in der Küche aufdrehen, bis es auch wirklich warm kommt – oder die SpüMa nur dann laufen lassen wenn auch die Zirkulation an ist. Aber auf die Laufzeit der BZ im Sommer wird sich das nicht nennenswert auswirken. Eine moderne SpüMa benötigt pro Spülgang vielleicht ein Fünftel der Warmwassermenge, die ein Mensch pro Tag v.a. für die Körperpflege verbraucht.


    Bei der WaMa kannst Du (anders als bei der SpüMa) nicht einfach den Anschluss auf WW umklemmen. Du brauchst ein Vorsatzgerät oder eine dafür ausgerüstete (neue) Maschine, um die Zulauf-Temperatur jeweils auf das gewünschte Niveau (z.B. 30°C) abmischen und die Klarspülgänge mit Kaltwasser versorgen zu können. Das lohnt sich m.E. nur, wenn die WaMa praktisch jeden Tag läuft.

    Moin,


    bei dem genannten Wärmebedarf gehe ich davon aus, dass eine Vitovalor während der gesamten Heizperiode durchlaufen könnte. Abzüglich Regenerationszeiten (2,5h/48h) müsste sie damit von Oktober bis Mai allein für die Heizung auf ca. 5.550 Betriebsstunden kommen.


    Der Warmwasserverbrauch ist von der Anzahl der Bewohner abhängig. Bei normalen Verbrauchsgewohnheiten würde ich mit 2-3 kWh pro Tag und Person rechnen. Theoretisch wären das von Juni bis September bei vier Personen weitere 1.000 Laufstunden. Allerdings haben die Daten von Betreibern hier im Forum gezeigt, dass der WW-Verbrauch in den vier Sommermonaten in vielen Fällen zum größeren Teil von der Therme gedeckt wird. Wovon das abhängt, weiß ich nicht. Aber so lang überhaupt keine Daten vorliegen, würde ich sicherheitshalber für die gesamte Betriebszeit außerhalb der Heizperiode nicht mehr als die Hälfte der genannten Laufzeit ansetzen. Insgesamt kommt man damit auf ca. 6.000 Betriebsstunden im Jahr.


    Bei 2,2 kWh/Bh würde die Vitovalor in 6.000 Bh ca. 13.200 kWh Erdgas verbrauchen und damit 4.500 kWh Strom und 6.600 kWh Wärme erzeugen. Weitere ca. 10-11.000 kWh Wärme müssten von der Brennwerttherme erzeugt werden. Damit sollte der Gasverbrauch insgesamt nicht mehr als 25.000 kWh betragen. Wie Du auf 40.000 kWh kommst weiß ich nicht, aber dieser Wert kann jedenfalls nicht stimmen.


    Bei einem Stromverbrauch von 6.500 kWh sollten von den erzeugten 4.500 kWh – konservativ geschätzt – mindestens 3.100 kWh in den Eigenverbrauch gehen, bei hoher Grundlast auch mehr. Damit kannst Du jetzt mal rechnen.


    Gruß, Sailor