Beiträge von sailor773

    Das bidirektionale Laden ist m.E. nur für Menschen geeignet, die 1) eigenen Strom in ausreichender Menge günstig erzeugen (PV-Anlage, BHKW oder BlueGen) und 2) einen Arbeits- und Lebensablauf haben, der ein Laden des Autos zu den Zeiten ermöglicht, wo viel (überschüssiger) Strom da ist. Das dürfte die meisten Pendler-Autos, sowie z.B. alle Außendienstler, die mit dem Auto regelmäßig tagsüber unterwegs sind und hohe jährliche Fahrleistungen erreichen, schon mal ausschließen.


    Zukünftig könnte es auch die Möglichkeit geben, in Zeiten von EE-Überschussproduktion (z.B. tagsüber am Arbeits- oder P&R-Platz, oder nachts zu Hause) günstigen Bezugsstrom zu laden. Aber das bringt nur was, wenn der Strom zu diesen Zeiten weniger als – sagen wir – 10 ct/kWh kosten würde. Um das zu erreichen, müsste dieser Strom von Steuern, Umlagen und Netzgebühren weitgehend befreit werden. Bis wir so weit sind, wird es noch einige Jahre dauern. Bis dahin nützt das bidirektionale Laden wohl nur Menschen, deren E-Auto meistens zu Hause herumsteht, weil sie es hauptsächlich für Einkaufsfahrten etc. sowie gelegentliche Fernfahrten nutzen ("Pensionärs-Auto"), und das mit Überschuss-Strom aus einer PV-Anlage o.dgl. regelmäßig auf 80% geladen werden kann.


    Die Zusatzbelastung für die Batterie hält sich m.E. in Grenzen. Probiert man das Autarkie-Tool für einen Standardhaushalt mit 4.000 kWh Stromverbrauch, 6 kWp PV-Anlage und 20 kWh nutzbarer Batteriekapazität (mehr erlaubt das Tool nicht, aber mehr sollte man beim bidirektionalen Laden auch nicht einstellen), so könnte der Haushalt neben 1.360 kWh Direktverbrauch weitere ca. 1.760 kWh Strom aus der Autobatterie beziehen. In der Praxis wird es weniger sein, weil das Auto ja nicht immer zum Entladen zur Verfügung steht und die Nutzung als Stromspeicher im Winter mangels Leistung aus der PV-Anlage eingeschränkt ist. Aber angenommen dieser Haushalt hätte einen VW ID.4 mit einer 77 kWh Batterie, dann entsprechen 1.760 kWh einer Batteriebelastung von ca. 23 zusätzlichen Zyklen bzw. (bei 17,6 kWh/100 km) einer zusätzlichen Fahrstrecke von 10.000 km im Jahr. Berücksichtigt man dabei, dass sich das bidirektionale Laden und Entladen i.d.R. in dem für die Batterie schonendsten Bereich zwischen 20% und 80% Kapazität abspielen dürfte (und die Tatsache, dass ein Auto mit dem genannten Nutzerprofil definitionsgemäß keine hohen jährlichen Fahrleistungen hat), dann sollte die Batterie trotz bidirektionalem Laden jedenfalls so lang halten wie das Auto.

    Erdgas +300%, Heizöl nur +80% ....

    Bei uns kostet Erdgas (ESB) aktuell für Neukunden 9,52 ct/kWh plus Grundpreis, Heizöl laut Tecson 95,7 ct/l, also praktisch das gleiche. Seit November 2020 (Tiefpunkt beim Heizöl mit 38,7 ct/l) war dort die Preissteigerung +147%. Unser Erdgaspreis (ab 01.10.20 für zwei Jahre abgeschlossen) war damals 4,44 ct/kWh plus Grundpreis. Der Gaspreis ist also seit 09/20 bei uns um 115% gestiegen.


    Von vorübergehenden Spitzen abgesehen (Ende 2021 war Chaos am Gasmarkt) scheint sich das ziemlich genau im Gleichschritt zu bewegen. Und was die Versorgungssicherheit betrifft: 50% unseres Erdgases kommen derzeit aus Russland, aber auch 35% der Ölimporte. Einziger Vorteil beim Öl: Mit einem großen Tank kann man ggf. zwei Winter Ukraine-Krise locker überstehen, beim Erdgas geht das nicht. Aber deswegen gleich ein Heizöl-BHKW anschaffen...?

    Moin Anja,

    Damals wurde mir gesagt, dass meine thermische Solaranlage gegen den Bleuen spräche.

    Eine thermische Solaranlage ist technisch problemlos mit einem BG kombinierbar. Das Problem liegt darin, dass der BG ganzjährig durchläuft und daher auch im Sommer (neben Strom) Abwärme erzeugt. Wenn in dieser Zeit der Wärmebedarf (i.d.R. nur für Warmwasser) bereits durch die ST-Anlage gedeckt wird, geht die Abwärme des BG ungenutzt verloren. Bei einem Brennstoffverbrauch von ca. 2,7 kW (Hi) bzw. 3,0 kW (Hs) und einer Stromerzeugung von 1,5 kW geht das auf die Wirtschaftlichkeit und auf die Ökologie:

    • Weil die Wärmegutschrift entfällt, steigen dann aus wirtschaftlicher Sicht die variablen Kosten für den in der BG erzeugten Strom – bei einem aktuellen Gaspreis um 10 ct/kWh – auf ca. (3*10/1,5=) 20 ct/kWh. Damit wird die Einspeisung von BG-Strom selbst bei der aktuell extrem hohen Einspeisevergütung von ca. 18 ct/kWh zum Verlustgeschäft.
    • Aus ökologischer Sicht fällt der Gesamtwirkungsgrad bei dieser Betriebsweise auf 50% (Hs) bzw. 56% (Hi). Das ist ein Schnaps weniger als bei einem guten GuD-Kraftwerk. Und der CO2-Ausstoß liegt mit 360 g/kWh Strom ohne Berücksichtigung einer Wärmegutschrift nur noch ca. 10-15% unter dem deutschen Strommix.

    Hat sich das vielleicht mit den neuen Geräten (BG home) geändert?

    Die aktuell angebotenen Geräte lassen sich auf 0,5 kW(el) drosseln. So lang keine Wärmeabnahme möglich ist, kann man auf diese Weise die Verluste um 2/3 senken. Die niedrigere Stromproduktion muss man dann halt in Kauf nehmen.

    Kann man die Geräte von Viessmann Vitovalor als Alternative benennen oder decken sie einen anderen Bereich stärker ab ⇒ Produktion von Wärme?

    Die Vitovalor hat eine etwas höhere Wärmeleistung als die BG-15 (1,1 kW vs. 0,85 kW) und ist wärmegesteuert, aber kann lt. Datenblatt nicht zusammen mit einer ST-Anlage betrieben werden. Durch eine geschickte hydraulische Schaltung lässt sich das (auch mit dem Segen von Viessmann) anscheinend überkommen. Aber weil die Vitovalor nur läuft, so lang Wärmebedarf besteht, wirkt sich eine ST-Anlage in jedem Fall negativ auf die Laufzeit im Sommerhalbjahr aus. Das bedeutet in dieser Zeit weniger oder keine Stromerzeugung und dementsprechend schlechtere Wirtschaftlichkeit.


    Davon ab würde ich die Wahl zwischen Vitovalor (bzw. dem ähnlichen Gerät von Senertec/Remeha) und BG-15 in erster Linie anhand des Stromverbrauchs treffen. Die Vitovalor ist wirtschaftlicher bei Stromverbräuchen von etwa 4.500-7.000 kWh. Die BG-15 würde ich erst oberhalb einem Stromverbrauch von 7-8000 kWh empfehlen, und auch dann i.allg. nur, wenn der Wärmebedarf (abzüglich dem Beitrag der ST) unter ca. 25.000 kWh/Jahr liegt. Ansonsten wäre dann für den Einsatz in einem normalen Haushalt ein konventionelles BHKW wie das neoTower 2.0 aus meiner Sicht besser geeignet. Das kommt problemlos mit einer ST-Anlage klar (läuft mit ST aber natürlich im Sommer auch weniger).


    Zu der Frage nach zukünftigen Fördermaßnahmen kann man wohl derzeit wenig Verlässliches sagen :glaskugel:.

    Die "Ampel" hat ja gerade die bestehende Bundes-Förderung für effiziente Gebäude gekippt. Was zukünftig an die Stelle dieser Förderung tritt (geschweige denn ob bei der Gelegenheit z.B. auch die Förderung für KWK-Anlagen wieder einmal geändert wird), weiß im Moment wahrscheinlich noch nicht mal die Bundesregierung.


    Gruß, Sailor

    der Steuerfachmann hatte mir versprochen für den Ersatz des Vitotwin nie wieder Umsatz Voranmeldungen durchführen zu müssen

    Da hat er Recht. Meiner Meinung nach musst Du im Zusammenhang mit der PA2 keine monatlichen USt-Voranmeldungen machen, denn Dein – mit dem Vitotwin begonnenes – "Unternehmen" läuft (unabhängig vom zwischenzeitlichen Austausch des Stromerzeugers) einfach weiter. Das mit den monatlichen Voranmeldungen gilt nur für die Gründungsphase, und die hast Du ein für allemal hinter Dir. Danach werden USt-Voranmeldungen nur (vierteljährlich) fällig, wenn die jährliche USt-Summe mehr als 1.000 EUR beträgt – das dürfte bei Dir nicht der Fall sein.


    Das bedeutet natürlich auch, dass Du die Vorsteuer aus der Rechnung für die PA2 erst im Rahmen der USt-Erklärung für das Jahr 2022 geltend machen kannst, in dem die Rechnung bezahlt wurde. Das heißt, dieses Geld kriegst Du erst im 1. HJ 2023 zurück.

    2. Brennstoffzelle komplett 51.000 EUR (OHNE Elektriker!)

    Wenn es hier um eine PT2 geht, erübrigt sich die Frage, ob da jemand versucht Dich abzuzocken. Auch wenn das im Zweifel ein Bruttopreis ist, wären knapp 43.000 EUR netto für eine PT2 selbst einschließlich Vollwartungsvertrag und elektrischem Anschluss jenseits von Gut und Böse. Ich kann mir das nur so erklären, dass die anbietende Firma in Arbeit ersäuft und deswegen den Auftrag eigentlich gar nicht will.

    Um wie viel preisgünstiger und effizienter sind Solarzellen die letzten sieben Jahre geworden, so dass das Geld besser dorthin fließt und der Eigenstrom vom Dach statt aus dem Keller kommt? (Ich weiß, hier falsches Forum)

    Jedenfalls wäre die Amortisationszeit für eine PV-Anlage (ohne Stromspeicher, und natürlich vorausgesetzt es gibt ein dafür geeignetes Dach) vermutlich kürzer als bei jeder Brennstoffzelle, die ich hier im Forum jemals gesehen habe.

    kann ich die neuerliche MWSt für die PA 2 auch zurückbekommen?

    Für die PA2 auf alle Fälle, für die Vitodens 200 (die als separates Gerät nicht zur Stromerzeugung – d.h. nicht zu unternehmerischen Zwecken – verwendet wird) eigentlich nicht. Daher stellt sich die Frage ob es möglich ist, die Kosten für Anschaffung und Einbau der Vitodens in der Rechnung getrennt auszuweisen, dann würdest Du nur die Vorsteuer auf die Kosten für die PA2 geltend machen.


    Wenn eine solche Auftrennung aufgrund der in der Rechnung ausgewiesenen Posten nicht möglich ist kannst Du versuchen, die USt auf den gesamten Rechnungsbetrag zurück zu bekommen. Dann müsstest Du jedenfalls später auch Umsatzsteuer auf die in der Vitodens erzeugte Wärme (als unentgeltliche Wertabgabe) abführen. Im Gegenzug kannst Du die USt aus den Erdgasrechnungen zu 100% als Vorsteuer geltend machen. Aber ob das Finanzamt dabei mitmacht, würde ich an Deiner Stelle lieber den Steuerberater fragen.

    Jmd hier im Forum hat mir aber den Tipp gegeben, dass ich den Betrag gedrittelt steuerlich absetzen könnte, die Fragen lauten.: Wo muss ich das in der Steuerklärung geltend machen

    Von einer Drittel-Regelung ist mir nichts bekannt.


    Grundsätzlich gilt seit 2016 die Regel, dass bei nachträglich in ein Gebäude eingebauten KWK-Geräten der auf die Stromerzeugung entfallende Anteil der Anschaffungs- und Einbaukosten im Inbetriebnahmejahr wie Erhaltungsaufwand geltend gemacht werden kann. Das geschieht in der (sowieso auszufüllenden) Anlage EÜR, und zwar bei den Betriebsausgaben in der Zeile für Instandhaltungsaufwendungen. Der auf die Stromerzeugung entfallende Anteil wird nach erzeugten Kilowattstunden errechnet. Bei einer PA2 allein (also ohne Vitodens!) wären das 0,75/(0,75+1,1)= 40,5% des Nettoaufwandes für Anschaffung und Einbau.


    Übrigens, wenn Dein Vitotwin aus 2017 stammt, müsste das doch seinerzeit analog abgerechnet worden sein? Für BHKW's mit Inbetriebnahme ab 2016 galt die Regel bereits zwingend – es sei denn der Auftrag für das Gerät wäre vor 2016 erteilt worden.


    Auch hier haben wir wieder das Problem der Auftrennung, denn die Kosten für Anschaffung und Einbau der Vitodens (die ausschließlich der Wärmeerzeugung dient) sind streng genommen zu 100% Erhaltungsaufwand des Gebäudes und deswegen bei selbst bewohnten Häusern steuerlich unbeachtlich. Nimmt man aber die Kosten für die Vitodens mit hinein (was an sich schon fragwürdig wäre), so zählt die von der Vitodens erzeugte Wärme bei der Berechnung des Stromanteils mit. Angenommen beide Geräte zusammen erzeugen 4.500 kWh Strom und 25.500 kWh Wärme, so sinkt der absetzbare Prozentsatz auf 4.500/(4.500+25.500) = 15% des Gesamtrechnungsbetrages. Letzterer ist zwar höher als für die PA2 allein, aber da die Kosten für die Vitodens den weitaus kleineren Teil der Gesamtrechnung ausmachen, wäre das vermutlich kein gutes Geschäft.


    Zu beachten ist dabei auch, dass der KfW-Zuschuss (EUR 11.200) im Zuflussjahr als Einnahme gilt, die zu 100% dem "Gewerbebetrieb Strom" zuzuordnen ist. Dieser Betrag kann bei den o.g. 40,5% bzw. 15% gegengerechnet werden, aber jedenfalls wird der Steuervorteil dadurch schon deutlich geringer. Wenn Du Pech hast, bleibt aus dieser Ecke sogar noch ein zu versteuernder Gewinn.


    In Deinem Fall wäre auch noch zu klären, wie der Viessmann-"Zuschuss" (EUR 14.000) umsatz- und einkommensteuerlich zu behandeln ist.


    Bevor ich hier weiter ins Detail gehe, komme ich angesichts der besonderen Komplexität in Deinem Fall zu meinem Fazit:


    Ich empfehle Dir, diese Themen vom Steuerberater klären zu lassen.

    Kannst Du mal was dazu sagen wie das Stromverbrauchsprofil aussieht? Wird Strom hauptsächlich werktags während der Geschäftsstunden verbraucht, und in welchem kW-Bereich bewegt sich dann die Leistung? Einigermaßen gleichmäßig oder mit großen Spitzen?

    Einen allgemeinen Index gibt es nicht. Aber die Geräte selbst werden auch im Internet angeboten, da kannst Du Dir mit Hilfe von Tante Google einen Eindruck zu den aktuellen Gerätepreisen verschaffen.


    Die Installationskosten hängen von den individuellen Umständen ab und auch von den (regional ziemlich unterschiedlichen) Stundensätzen, die HB und Elektriker verlangen. Da hilft selbst ein Vergleich mit dem, was andere User im Forum gezahlt haben, nicht unbedingt weiter.

    Kannst Du mal was über Deinen Strom- und Gasverbrauch sagen? So wie Du Dein Anwesen beschreibst, kann ich mir nicht vorstellen, dass eines der am Markt erhältlichen BHKW's bei Dir auch nur annähernd passen könnte. Wenn überhaupt käme eine Brennstoffzelle mit eingebauter Gastherme in Frage. Aber selbst die rechnet sich bei Stromverbräuchen unter 4.500 kWh in aller Regel nicht.

    Die Wirtschaftlichkeit einer Wärmepumpe hängt natürlich entscheidend vom tatsächlichen C.O.P ab. Ob der dann wirklich 5 ist, kann man glauben oder nicht. Im Sommer scheint es aber besser als im Winter zu sein.

    Der COP hängt extrem von der zu überwindenden Temperaturdifferenz ab. Von Mai bis September kann man im Schnitt mit Außentemperaturen von 13-18°C rechnen. Nimmt man für die Poolheizung eine Vorlauftemperatur von 35°C an, so liegt die Differenz bei lediglich 20 K. Eine gute Haus-WP würde damit locker einen COP von 6 schaffen. Wenn der Hersteller für die Schwimmbad-WP den mittleren COP mit 5 angibt, würde ich das glauben, zumindest wenn es sich um ein Qualitätsprodukt handelt.

    in der Regel sollte eine KWK Anlage wie der Dachs 5.5 kW el monovalent also allein ausreichen

    Na ja, wenn die Heizlast ganzjährig unter den 14,8 kW thermischer Leistung des Dachses liegt, dann reicht er aus. Und an Tagen mit einer Außentemperatur von -16°C (ganztägig!) läuft er auch 24 Stunden durch. Aber mehr als 2.000 bis 2.500 Laufstunden im Jahr wird er nicht erreichen. In den verbleibenden ca. 6.500 Stunden des Jahres hat man keinen eigenen Strom (außer man schafft zusätzlich auch noch einen teuren Stromspeicher an). Meiner Meinung nach ist ein monovalentes BHKW deshalb für Privatgebäude wenig geeignet.


    Unser BHKW leistet thermisch ca. 40% unserer Nennheizlast, kommt damit trotz Solarthermie im Schnitt auf 4.100 Laufstunden im Jahr und deckt immer noch 85% des nach Solarthermie verbleibenden Wärmebedarfs ab. Ohne Solarthermie könnte es nach meiner Schätzung v.a. im Sommerhalbjahr ca. 500 Laufstunden mehr erreichen. Bei uns macht das weniger aus, weil wir zusätzlich eine PV-Anlage installiert haben und dadurch auch im Sommer (wenn das BHKW wegen der ST kaum läuft) regelmäßig auf 50-60% Autarkie kommen.

    Solaranlage hilft m.M.n nicht bei der Einsatz von BHKW.

    So ist es. Eine ST-Anlage spart natürlich Erdgas (in diesen Zeiten nicht zu verachten), kostet aber beim BHKW 10-15% Stromerzeugung hauptsächlich im Sommerhalbjahr. Wenn Du ein BHKW haben möchtest, aber die ST-Anlage nicht verschrotten willst, würde ich empfehlen, den Rest des Daches mit einer PV-Anlage zu belegen (sollte gehen, so groß sind ST-Anlagen ja nicht).


    Und die thermische Leistung des BHKW würde ich – damit brauchbare Laufzeiten zustande kommen – auf keinen Fall größer als 40% der Nennheizlast wählen, eher noch etwas kleiner. Wenn Du die Nennheizlast nicht kennst: Die 23 kW thermische Leistung des jetzigen Kessels sind dafür kein Hinweis, weil Heizkessel fast immer deutlich überdimensioniert sind. Aber wenn Du einen hydraulischen Abgleich machen lässt (für die Förderung eines BHKW sowieso Voraussetzung), wird dabei auch die Heizlast errechnet.

    Nur für alle Fälle: Hat Dein Pool eine Abdeckeinrichtung? Der größte Teil der Wärme, die so ein Pool verschlingt, ist Verdunstungswärme.


    Laut RWE-Energie-Handbuch liegt der Wärmebedarf für ein nicht abgedecktes Freibadbecken mit 26°C und fünf Monaten Badesaison bei ca. 750 kWh pro Quadratmeter Beckenfläche. Mit Abdeckeinrichtung sinkt der Bedarf auf 300 kWh/m2. Bei einem Becken mit beispielsweise 6x8 Metern macht das 36.000 kWh pro Saison ohne Abdeckung und 14.400 kWh mit Abdeckeinrichtung.

    Habe nun doch den Basis Wartungsvertrag für die PA 2 bekommen

    Na also.

    Bin sehr überrascht dass die Wartungskosten in Gänze sofort fällig werden, für den Basis Vertrag nun ca. 3000 Euro. Ist das üblich?

    Bei der Vitovalor ja. Ein Grund dafür ist, dass die Kosten für den VoWa auf diese Weise in die förderfähigen Kosten für die Vitovalor einbezogen werden können. Natürlich, wenn die Anschaffungskosten schon ohne VoWa höher sind als 28.000 EUR netto, läuft das wegen der Deckelung des Förderungsbetrages ins Leere.

    Die PA 2 zeigt seit Installation einen Kommunikationsfehler an

    Das zu richten ist entweder Sache des Viessmann-KD (der muss doch bei der Inbetriebnahme dabei gewesen sein!?) oder des installierenden Elektrikers – natürlich als Gewährleistungsfall für Dich kostenlos.

    kann auch ohne diese Schnittstelle die KfW Förderung beantragt werden?

    Also ich hoffe doch schwer, dass der Antrag auf Förderung bereits vor Beauftragung gestellt worden ist. Früher musste man sogar die Bewilligung abwarten, bevor man loslegen durfte.


    Davon ab: Wenn der Netzbetreiber den Anschluss abgenommen hat und die Inbetriebnahme erfolgreich war (d.h. das Gerät läuft und produziert Strom), steht m.E. der Auszahlung des Zuschusses nichts im Wege (siehe auch das zugehörige Formular). Wir wissen halt nicht, ob die über das fehlende Kabel zu transferierende Information rein interne Zwecke hat oder ob Externe (beispielsweise der NB) diese Info benötigen – allerdings bestimmt nicht die KfW. Trotzdem solltest Du Dich um die Sache kümmern.