Beiträge von sailor773

    Moin,


    Für die steuerliche Behandlung kleiner BHKW's (zu denen auch Brennstoffzellen zählen) gibt es den Leitfaden von ASUE. Den kannst Du Dir durchlesen, aber zuvor folgender Hinweis (der in dem Leitfaden glaube ich noch nicht enthalten ist):


    Bei BHKW's bis 2,5 kW(el) – also auch bei einer Vitovalor – kannst Du bei der Einkommensteuer die Einstufung als Liebhaberei beantragen. In aller Regel ist das zu empfehlen, denn ansonsten musst Du Dich jedes Jahr mit den steuerlichen Details (wie im ASUE-Leitfaden beschrieben) auseinandersetzen und dafür – es sei denn Du betreibst Steuerrecht als Beruf oder Hobby – zumindest anfangs wohl die Hilfe eines Steuerberaters in Anspruch nehmen. Ein Merkblatt dazu füge ich unten bei. Was dort über PV-Anlagen steht kannst Du überlesen (ist mittlerweile überholt), aber was dort zu BHKW's steht – sowie die allgemeinen Vorschriften – gelten nach wie vor. Das Merkblatt enthält auch einen Link zu einem Formschreiben: Dort ergänzt Du nur noch Deine Daten und schickst es an das Finanzamt. Achtung Fristablauf: Geschehen muss das bis zum Ende des ersten vollen Betriebsjahres, bei IBN im Juli 2023 also spätestens bis Ende 2024. Ich würde nicht so lang warten, denn wenn Du das vergisst und die Frist versäumst hast Du bis zur Verschrottung Deiner Brennstoffzelle den Steuerkram an der Backe.


    Was die Umsatzsteuer betrifft, so gilt das was dazu im ASUE-Leitfaden steht. Du musst in jedem Fall Dein BHKW zeitnah nach IBN dem Finanzamt melden und diesem (ebenso wie dem Verteilnetzbetreiber) mitteilen ob Du umsatzsteuerpflichtig sein willst oder nicht. Entweder Du nutzt die Kleinunternehmerregelung (KUR) oder Du optierst zur Umsatzsteuer. Im letzteren Fall kannst Du die USt aus der Investition (Kauf und Einbau der BZ) sowie aus den laufenden Kosten (Erdgas und Wartung) als Vorsteuer geltend machen, musst aber auf den Eigenverbrauch (bei einer PT2 auch auf die Wärme aus der Zusatztherme!) Umsatzsteuer abführen. Und Du musst in IBN-Jahr und im Folgejahr monatliche USt-Voranmeldungen abgeben sowie jedes Jahr eine USt-Erklärung (alles über ELSTER). Ein Wechsel in die KUR ist dann ohne Steuernachzahlung erst wieder ab dem sechsten vollen Kalenderjahr möglich (bei IBN 2023 also erstmalig für 2029). Unter der KUR musst Du Deine Umsätze und den Eigenverbrauch nicht versteuern, kannst aber im Gegenzug auch keine Umsatzsteuer aus gezahlten Rechnungen als Vorsteuer geltend machen.


    Gruß, Sailor

    Und ich sehe nach all den Geschehnissen in Deutschland keine Perspektive mehr für die Brennstoffzelle.

    Ich auch nicht.


    So lange die Stacks für eine BZ mit 1,5 kW(el) 12.000 EUR kosten und nur ein paar Jahre halten, ist es unmöglich eine solche Brennstoffzelle wirtschaftlich zu betreiben. Die Frage ist dann nur – je nach Vertragsgestaltung – ob der Hersteller insolvent geht oder der Betreiber.


    Ob das rein technisch an dem Betrieb mit Erdgas-Reformer oder an was anderem liegt, wissen wir nicht. Vielleicht sind die Dinger einfach nicht fertig entwickelt. Es sieht immerhin so aus, als ob bei den Niedertemperatur-Brennstoffzellen (Panasonic) das Problem nicht ganz so ausgeprägt wäre. Vielleicht liegt ja – trotz des schlechteren elektrischen Wirkungsgrades – die Lösung eher dort.


    Das ist aber egal: Unabhängig von den technischen Aspekten hat das GEG den gasbetriebenen Brennstoffzellen in Deutschland den Garaus gemacht. Wenn es jemals eine Renaissance der BZ in der dezentralen (häuslichen oder gewerblichen) KWK geben sollte, wird das vielleicht in 20 Jahren als Teil der Wasserstoff-Wirtschaft stattfinden.

    (nebenbei sailor773 : Auf dem Diagramm steht zwar Gas, die Werte sehen aber mehr nach Heizöl aus. An anderen Stellen steht, dass bei Gas die Kondensation zwischen 56° und 60° einsetzt, im Diagramm bei 48°)

    Stimmt, die blaue Kurve für Kondenswasser in dem Diagramm habe ich selbst nicht verstanden, zumal auch der Zusammenhang mit der roten Kurve nicht einleuchtet. Und dass beispielsweise unser BHKW bei RLT>48°C (kommt bei der TWW-Bereitung gelegentlich vor) noch Kondenswasser abgibt, lässt sich empirisch an der Kondensat-Ableitung feststellen. Das mit dem Nullwert bei 48°C ist also nicht nachzuvollziehen. Allerdings taucht das Diagramm in dieser Form in zahlreichen Papieren auf, die man im Netz findet.


    Die rote Kurve für den Wirkungsgrad ist jedenfalls eindeutig für Gas. Störend (aus der Sicht eines Naturwissenschaftlers) ist nur die Skala mit den auf Hi bezogenen und daher über 100 liegenden Prozentwerten – aber das kennen wir ja aus den technischen Datenblättern für BHKW's leider zur Genüge.


    Ich verspreche, dass ich ein besseres Diagramm einstellen werde, sobald ich eines finde.

    Die angesprochenen 2,3kW sind eine wilde Zahl im Raum ohne Referenz. Ich gehe von ca. 100W pro kWel. aus. Das würde bei den genannten 2,3kW Kondenswärme eine elektrische Leistung von 23kW bedeuten. Bei einem 5kW leistenden Bhkw also ca. 500W. Ich lasse mich da auch gerne belehren, wenn das falsch ist. (wie schon oft gesagt diskutiere ich hier im Forum mit, um etwas zu lernen)

    Da hast Du glaube ich einen Denkfehler. Das Kondensat entsteht ja nicht nur aus dem Gasverbrauch für die Stromerzeugung sondern aus dem gesamten Gasverbrauch, also auch für den Anteil der Wärme und sogar aus Verlusten. Die 2,3 kW sind ungefähr 10,5% vom Gasverbrauch (Hs) des Dachses: Laut Datenblatt 19,5 kW (Hi), also 21,7 kW (Hs). Um diesen Wert zu schaffen, bräuchte man allerdings eine Rücklauftemperatur deutlich unter 30°C.


    Unabhängig davon halte ich Deine Skizze in Beitrag #37 für grundsätzlich richtig. Nur müsste man dafür den Kesselrücklauf hinter dem Kondenser ausschleifen, durch die WP führen und danach – erwärmt – wieder ins BHKW leiten. Bei einem nachträglich eingebauten Kondenser sollte das gehen, aber bei einem Brennwert-BHKW mit eingebautem Kondenser dürfte das in der Praxis nicht ganz leicht werden.

    Und es ist natürlich nicht so, dass man auf die Kondenzwärme verzichtet. nur auf den Rest, der innerhalb des Wärmehubs der WP noch rauskommen würde.

    Genau. In Beitrag #29 wurde eine Rücklauftemperatur von 38-40°C erwähnt, die durch eine WP auf bis zu 55°C angehoben werden sollen. Wie das angehängte Diagramm zeigt, sind von den insgesamt 11 Prozent theoretischem Wirkungsgrad-Gewinn aus der Kondensation (das wären die 2,3 kW) bei RLT=38°C noch etwa 5-6 Prozent übrig: Auch schon nicht toll. Aber bei RLT= 55°C ist es weniger als ein Prozent. Unterm Strich kostet die Rücklauf-Anhebung durch die WP unter den genannten Bedingungen also grob geschätzt die Hälfte der errechneten 2,3 kW. Die andere Hälfte war hier von vornherein schon weg.


    ber generell liegt der Unterschied Heizwert zu Brennwert bei einem KWh pro Liter Heizöl.

    Wieso Heizöl? Wenn ich das richtig mitbekommen habe, handelt es sich bei dem BHKW in Beitrag #29 um einen Gasdachs.


    Außerdem stimmt die Angabe nicht. Wegen des geringeren Wasserdampf-Gehaltes im Abgas eines Heizöl-Brenners liegt der Unterschied bei ca. 0,7 kWh pro Liter Heizöl, siehe z.B. hier.


    Aus demselben Grund ist bei Heizöl bereits ab Temperaturen von knapp über 50°C kaum noch Kondensation möglich.

    Wir haben uns damals von unserem Bauingenieur die Dachs-Lösung 'aufschwatzen' lassen und ich muss mich erst mal aufschlauen, ob das eine gute Idee war. Ich sehe schon, das ist nicht so einfach zu beantworten.

    Ob das eine gute Idee war hängt ganz wesentlich davon ab, wie hoch bei Euch der Stromverbrauch ist, bzw. genauer: wie viel teurer Bezugsstrom durch den Einsatz des Dachses eingespart werden kann. Aber selbst wenn sich herausstellen sollte, dass die Idee nicht ganz so gut war, nützt diese Erkenntnis jetzt nicht mehr viel, denn das Gerät ist ja eingebaut und bleibt vermutlich auch. Jetzt geht es doch nur noch darum, die Betriebsweise des Dachses so zu gestalten, dass der Vorteil für Euch möglichst groß wird.


    Wir kennen weder Euren Strom- noch den Wärmebedarf, aber so lang es Förderung gibt lohnt es sich wohl grundsätzlich, den Dachs – ggf. gedrosselt – so lang laufen zu lassen wie Wärmebedarf besteht. Sofern dadurch allerdings die in § 8 Abs. 4 KWKG festgelegten Grenzen überschritten werden (aktuell noch 4.000 Vollbenutzungsstunden im Jahr, bis 2030 fallend auf 2.500 VBh/a) könnte es sich aber lohnen, den Eigenverbrauchsanteil durch eine Drosselung bzw. Abschaltung in Niedriglast-Stunden möglichst hoch zu halten. Der Grund dafür ist einfach, dass die reine Einspeisevergütung (aktuell 9 ct/kWh netto mit eher fallender Tendenz) ohne KWKG-Förderung die für die Stromerzeugung anteilig aufgewendeten Gaskosten nicht deckt und deshalb so niedrig wie möglich gehalten werden sollte.

    einfache Rechnung:

    Förderung für 30.000BH x 5,5kw x 16Cent + Einspeisevergütung (aktuell 9Cent) = 41.250€

    Ich denke da lohnt sich kein Stromspeicher :D

    Ganz so einfach ist die Rechnung nicht.


    Wenn man Strom einspeichert anstatt ihn ins Netz einzuspeisen, entgeht einem die Einspeisevergütung in Höhe von 9 ct/kWh und der Einspeisezuschlag in Höhe von 16 ct/kWh. Weil es aber nach § 7 Abs. 3a KWKG auch für selbst verbrauchten Strom einen Zuschlag in Höhe von 8 ct/kWh gibt, muss man bei der entgangenen Förderung nur die Differenz von (16-8=) 8 ct/kWh rechnen. Insgesamt liegen die Opportunitätskosten für selbst verbrauchten Strom somit bei ca. (9+8=) 17 ct/kWh. Mit Speicherverlusten von ca. 10% kommt man auf ca. 19 ct/kWh. Bei einem Bezugsstrompreis von aktuell ca. 35 ct/kWh brutto kann man also durch die Speicherung 16 ct/kWh sparen.


    Bei einem ausgeförderten BHKW – oder wenn für das laufende Jahr die Laufzeitgrenze gemäß § 8 Abs. 4 KWKG (2023) bereits überschritten ist – liegen die Opportunitätskosten bei 9 ct/kWh. Durch die Speicherung kann man dementsprechend ca. 25 ct/kWh sparen.


    Ein weiterer Vorteil bei einem Stromspeicher ist, dass man damit das BHKW (auch im Hinblick auf die o.g. Laufzeitbegrenzung) bei gegebenem Wärmebedarf eine oder zwei Nummern größer auslegen kann ohne wegen kürzerer Laufzeiten Einbußen beim Eigenverbrauch in Kauf nehmen zu müssen. Das bringt während der Förderungsdauer (also etwa in den ersten 10-12 Betriebsjahren) zusätzliche Einnahmen aus Einspeisevergütung und KWKG-Zuschlag, während die dadurch längeren Stillstandszeiten mit Strom aus dem Speicher überbrückt werden können.


    Und wer zusätzlich zum BHKW eine PV-Anlage installiert hat, kann mit dem Speicher auch im Sommer (wenn das BHKW mangels Wärmebedarfs meistens steht) Bezugsstrom sparen. Dadurch verbessert sich die Wirtschaftlichkeit eines Stromspeichers nochmals zusätzlich.


    Ich behaupte nicht, dass sich mit Hilfe aller dieser Faktoren ein Stromspeicher unbedingt immer (oder auch nur in der Mehrzahl aller Fälle) rechnet. Aber man sollte diese Faktoren bei der Auslegung des Gesamtsystems im Auge behalten.

    Regenwasser würde ich nicht probieren, außer sehr gut gefiltertes – ist zwar weich aber in unseren Breiten zu viel Dreck drin.

    Hier geht es um die Auswirkungen und den Umgang der Betroffenen mit der Insolvenz.

    Eine m.E. ziemlich drastische Auswirkung der Insolvenz ist offenbar, dass Betreiber*innen wie Vanessa überlegen ihre BG15 zu verschrotten, weil nach dem insolvenzbedingten Ende der Vollwartungsverträge die Kosten des Filterwechsels – auch bei einem ansonsten technisch noch einwandfrei funktionierenden Gerät – einen Weiterbetrieb wirtschaftlich unmöglich machen. Findest Du nicht, dass technische Überlegungen zu einer möglichen Abhilfe hier einen sinnvollen Platz haben?


    Sofern allerdings gewünscht ist, dass wir uns hier auf die (immer aussichtsloser erscheinende) Diskussion der rein juristisch/verfahrenstechnischen Aspekte des Problems beschränken, habe ich dazu nichts mehr beizutragen und darf mich aus diesem Thread zurückziehen. :hutab:

    Wenn es kostengünstig vor Ort herstellbar ist, würde ich Osmosewasser vorziehen. Bei den in Haushalten üblichen regenerierbaren Ionenaustauschern wandern an Stelle des Calcium-Hydrogencarbonates andere Ionen (insbesondere Natriumchlorid) ins Wasser. Ich fürchte, dass die (obgleich besser wasserlöslich) dennoch Rückstände bilden und außerdem Korrosion verursachen könnten.


    Das mit destilliertem Wasser aus dem Container habe ich nachgesehen: Man kann de-ionisiertes Wasser in Großgebinden beziehen, aber nicht jeder kann sich einen 1000 l-Behälter in den Garten stellen. Außerdem kostet der Spaß für 1000 Liter gut 400 EUR brutto, in kleineren Gebinden noch mehr. Bei 36 l Wasserverbrauch pro Tag würde so ein Behälter nicht mal einen Monat reichen, das käme also noch teurer als die Filterwechsel.

    Ich stelle aber bei vielen Unternehmen schon seit vielen Jahren eine mangelnde Kommunikationsfähigkeit fest. Wenn man solche Kontaktmöglichkeiten über die Webseite anbietet, dann muss man sich auch um diesen Kommunikationskanal kümmern. Ich erwarte ja nicht, dass man sich gleich in wenigen Stunden oder Tagen meldet, aber nach 2 Wochen kann man zumindest eine erste Reaktion erwarten.

    Ich stimme Dir uneingeschränkt zu, dass das so sein sollte. Nur, in der realen Welt (und insbesondere in der heutigen Kommunikationswelt) funktionieren die Dinge halt nicht immer so (genauer: sehr häufig nicht so) wie sie von Rechts wegen sollten. Das muss man nicht mögen, sollte es aber (vor allem wenn man es nicht ändern kann) als Tatsache akzeptieren.


    Du hast deshalb jetzt genau zwei Möglichkeiten: Entweder Du beharrst auf einer ordnungsgemäßen Behandlung Deines Anliegens und wartest – möglicherweise für immer –, bis auf dem korrekten Wege eine Antwort kommt. Oder Du handelst pragmatisch und nutzt andere Kanäle wie z.B. die oben erwähnten. Ob die besser funktionieren kann Dir hier auch keiner sagen. Aber wenn Du es nicht probierst, wirst Du nie erfahren ob es womöglich geklappt hätte.

    noch scheint die Firma RMB - Energie in der Lage zu sein, eine Rückmeldung zu meiner Anfrage zu geben.

    An Deiner Stelle würde ich keine Mails an irgendwelche anonymen Center schreiben sondern direkt bei den Leuten anrufen. Beispielsweise hier findet man die Telefonnummern der für die verschiedenen Regionen zuständigen Regional- und Vertriebsleiter von RMB (offenbar alles Yanmar-Leute, die NeoTowers haben ja auch Yanmar-Motoren). Vielleicht kann einer dieser Ansprechpartner Deine Anfrage weiterleiten bzw. Dir die für Deinen Wohnort in Frage kommenden Fachbetriebe nennen.