Beiträge von sailor773

    Nur um das klarzustellen: Du bist also der Meinung, dass Orban kein korrupter Autokrat ist – sondern wahrscheinlich ein lupenreiner Demokrat? Und dass bei den letzten ungarischen Wahlen und in deren Vorfeld alles so demokratisch abgelaufen ist wie – sagen wir – bei den letzten Landtagswahlen in Bayern?


    Übrigens, um vielleicht doch wieder näher ans Thema heranzukommen: Soweit ich weiß, bezieht Ungarn als einziges EU-Land weiter russisches Erdgas. Putin lässt halt seine Freunde nicht im Stich. Mag ja sogar sein, dass das für Ungarn kurzfristig positiv ist - und dass er dafür die EU (die ihn und seine Freunde ja immerhin finanziert) und ihre Werte verrät, dürfte einer Figur wie Orban bestimmt nichts ausmachen. Aber schon allein deswegen ist es sinnlos über angebliche Erfolge der ungarischen Energiepolitik zu diskutieren. Mit vollen Hosen ist leicht stinken. Wenn wir zeitnah unseren Kotau vor Herrn Putin und seiner Aggressionspolitik gemacht hätten, würden wir jetzt auch Gas bekommen, und unsere Politiker könnten sich rühmen wie toll ihre Energiepolitik ist.


    In diesem Zusammenhang tut es absolut nichts zur Sache, ob es woanders auch Korruption gibt – sofern das in dem von Dir zitierten Fall überhaupt zutreffen sollte. Und an die mindestens acht-(wahrscheinlich eher neun-)stelligen Summen von EU-Geldern, die Herr Orban seit 2010 unter seine Freunde und Verwandten verteilt hat, könnte selbst McKinsey gar nicht rankommen.

    So isses. Leider.


    Vielleicht sollten wir – wenn wir uns hier schon Gedanken machen, wie viel gutes deutsches Steuergeld an zweifelhafte Adressen im Ausland fließt – auch mal Herrn Orban und seinen schmutzigen Freunden und Verwandten (die er seit Jahren mit EU-Geldern auskömmlich versorgt) den Geldhahn zudrehen. OK, ich weiß dass das nicht so leicht geht – vermutlich ist das mit Indien etc. auch so.


    Aber sofern die Politik korrupter Autokraten wie Orban als Vorbild für die Politik unseres Landes herangezogen werden sollte, geht selbst mir als Rechtsliberalem (der weiß Gott nicht mit allem einverstanden ist, was sich die GroKo und jetzt die Ampel so alles ausgedacht haben) das Messer in der Hosentasche auf.

    |__|:-)

    Der Tankwart sagte auf Nachfrage, es wird stichprobenartig vom Zoll/Polizei die Videoaufzeichnung der Tankstellen kontrolliert und es gibt hohe Strafen, wenn ein Ausländer verbilligt tankt.


    Erst hat mir darüber ein wenig gestunken, aber je länger ich darüber nachgedacht habe desto sympathischer wurde mir die ungarische Regierung!

    Wenn das in Ungarn tatsächlich so läuft (und Dich da nicht einfach nur der Tankwart abgezockt hat) wette ich, dass so eine Regelung nicht EU-Rechts-konform ist: vgl. die sogenannte Ausländermaut, die uns mit exakt dieser Argumentation vom Europäischen Gerichtshof gekippt wurde). Aber wahrscheinlich hat Freund Orban bei der EU schon so viel auf dem Kerbholz, dass man sich dort mit Petitessen dieser Art gar nicht mehr abgibt. Bis doch mal jemand so sauer ist, dass er damit vor den EuGH geht.


    Aber entfernen wir uns mit dieser Diskussion nicht immer weiter von der Ausgangsfrage, ob es sich lohnt, einen Dachs auf Flüssiggas umzubauen?

    Ich weiß es wirklich nicht.


    Zunächst mal hat ein einzelner COP (der sich ja immer auf einen einzelnen Betriebspunkt bezieht) nichts mit der Jahresarbeitszahl zu tun, die so eine LLWP erreicht, wenn sie Wärme unter den Bedingungen liefern müsste wie Dein Dachs das tut. Aber vielleicht weiß der Finanzbeamte das ja nicht.


    Aber darum geht es gar nicht. Ich komme immer wieder auf das Ausgangsargument zurück, nämlich dass die Einstufung des BHKW als Erhaltungsaufwand den "Ersatz" der Heizung voraussetzt. Wenn Du nun dem FA gegenüber argumentierst, dass Du stattdessen das Haus auch mit der LLWP heizen könntest (egal ob das technisch überhaupt möglich ist oder nicht), so ist der Dachs damit definitionsgemäß kein "Ersatz" mehr, sondern eine Ergänzung und wird als solche mit 2% p.a. abgeschrieben.


    Vielleicht funktioniert's ja trotzdem. Ich sage nur, dass mir persönlich das Risiko einfach zu hoch wäre. Und mit semantischen Spitzfindigkeiten wie "Ersetzt aber nicht weggeworfen" würde ich einem Finanzbeamten nicht kommen. Der kann sich immer erstmal stur stellen und setzt einfach 2% an. Dann erhebst Du Einspruch, der wird (ggf. unter Hinweis auf Deinen eigenen Schriftsatz und den Wortlaut der Verfügung) abgewiesen, und wenn Dir danach ist kannst Du anschließend vor Gericht gehen – und musst dafür erstmal für teures Geld einen Steueranwalt einschalten. Das Chance/Risiko-Verhältnis wäre mir angesichts der Sachlage nicht attraktiv genug.


    Aber vielleicht noch eine Idee, die tatsächlich funktionieren könnte und das genannte Risiko jedenfalls nicht beinhaltet:


    Wenn Du mit Marktpreisen argumentieren möchtest, könntest Du den Fernwärmepreis Deiner Stadt heranziehen – sofern es den gibt. Wenn nicht, könntest Du die Wärme stattdessen mit dem durchschnittlichen Fernwärmepreis laut Energiedaten des BMWi bewerten. Diese Möglichkeit gibt es bei der Umsatzsteuer seit 2014 tatsächlich, und möglicherweise lässt sich das FA ja darauf ein, diese Möglichkeit auch bei einer einkommensteuerlichen Bewertung zuzulassen.


    Der FW-Preis von 2021 (der für die USt 2022 herangezogen werden kann) lag bei 24,21 €/GJ, also 8,71 ct/kWh brutto bzw. 7,32 ct/kWh netto. Damit – und mit den o.g. 22 ct/kWh für den Strom kannst Du's immerhin mal versuchen.

    Oder soll man es bei dem momentan sehr stabilen Netz in Deutschland einfach sein lassen?

    Ich würde es erstmal sein lassen, zumal Stromspeicher aktuell (wegen der hohen Nachfrage aus dem PV-Bereich) sehr teuer sind und beachtliche Lieferzeiten haben.


    Auch die Netzstabilität sieht (allen Tatarenmeldungen der EE-Gegner zum Trotz) derzeit noch nicht so schlecht aus. Das kann sich natürlich ändern. Ob und wann man dann in ein inselfähiges System einsteigt, richtet sich auch danach, welchen individuellen Schaden ein Stromausfall anrichten kann. Wenn davon beispielsweise medizinische Geräte im Haushalt oder ein Treppenlift betroffen sind, wird man das anders sehen als jemand, der dann halt einfach seinen Rotwein bei Kerzenschein trinkt.

    Moin Uwe,


    wenn das einmal beim NB ordentlich auf die Schiene gesetzt wurde, geht das "ewig" so weiter. Kümmern musst Du Dich nicht, außer natürlich quartalsweise dem NB die Zählerstände melden. Die Vergütung ist gesetzlich festgelegt, also gibt es da nichts zu verhandeln. Wenn der NB darüber hinaus von Dir etwas braucht, wird er sich melden. (Wir erhalten außerdem jeweils vor Quartalsende eine Mail vom NB, mit der Bitte die Zählerstände zu melden).


    Es kann sein, dass Dir der NB anbietet, abweichend von der gesetzlichen Regelung die Zählerstände nur einmal jährlich zu melden. Die Quartalsstände werden dann vom NB für die Abrechnung rechnerisch interpoliert. Bei normalen BHKW's rate ich eher davon ab, aber bei der weitgehend mit konstanter Leistung durchlaufenden BG-15 ist das wohl ziemlich egal. Einen finanziellen Vorteil hast Du davon nicht, nur 75% weniger Arbeit mit Ablesen und Melden der Zählerstände.


    Gruß, Sailor

    fix wäre die KWK Vergütung (falls du sie bekommst)

    Den KWK-Zuschlag (also die im § 7 KWKG festgelegten 16 ct/kWh für eingespeisten bzw. 8 ct/kWh für selbst verbrauchten Strom) gibt es für Brennstoffzellen mit IBN ab 01.01.2021 nicht mehr. Im Gegenzug wurde damals die KfW-Förderung erhöht.

    Gibt es eine Einschränkung beim Betrieb der Brennstoffzelle wegen der Gasproblematik/dem potentiellen Gasmangel in diesem Winter?

    Wenn tatsächlich physischer Gasmangel auftritt, ist die Gasversorgung für Haushalte privilegiert. Das würde auch für eine Brennstoffzelle gelten.


    In diesem Winter halte ich einen Gasmangel angesichts der Speicherstände für unwahrscheinlich, außer wir kriegen wochenlang sibirische Temperaturen. Wie es danach weiter geht (insbesondere im Winter 2023/24) hängt davon ab, wie schnell alternative Lieferstrukturen (LNG-Terminals und –Lieferverträge) aufgebaut werden können.

    weil die Kaufkraft bei uns einfach nicht mehr da ist und viele Menschen ins 2 km entfernte Tschechien fahren und sich dort mit Lebensmitteln eindecken. Die halbe Welt lacht uns mittlerweile aus

    Kriegen denn die tschechischen Metzger und Bäcker noch günstiges russisches Erdgas? Wenn nicht, wie machen die das dort? Bzw. was macht die Politik dort anders – oder besser – als bei uns, um die Gaspreis-Krise zu lösen?

    Moin Martin,


    Zu unserem Gerät siehe Signatur. Zu Deinen Fragen kurz und bündig:

    -Gab es Ausfälle?

    Ja, kann man wohl sagen.

    -Wie häufig?

    -Was waren die Ausfallursachen?

    • 09/12 Stirling ausgefallen, nach Reparaturversuch Leistungsabfall auf 75%: Stirling mit 35 (!) Betriebsstunden getauscht
    • 02/13 Gaszähler Stirling ausgefallen (nicht mehr repariert, vgl. nächster Punkt)
    • 03/13 Stirling plötzlicher Leistungsabfall auf 70% nach 3.000 Betriebsstunden: Gerät komplett getauscht
    • 12/13 Gerät komplett ausgefallen: Luftverteilerventil getauscht
    • 09/14 bis 05/15 zunehmende Geräuschentwicklung des Stirling, allmählicher Leistungsrückgang auf 90-95%: Stirling mit 8.000 Betriebsstunden wg. wahrscheinlich bevorstehendem Exitus getauscht
    • 02/16 Gerät komplett ausgefallen: Luftverteilerventil getauscht
    • 01/17 Flammausfall Zusatzbrenner: Luftverteilerventil getauscht
    • 10/18 Gerät komplett ausgefallen: Luftverteilerventil getauscht
    • 04/21 Betriebsstundenzähler Stirling ausgefallen (nicht repariert)
    • 09/21 Gerät komplett ausgefallen: Luftverteilerventil getauscht

    Das Luftverteilerventil ist offenbar eine Schwachstelle. Ob das ein spezifisches Problem beim Vitotwin ist, kann ich nicht sagen.

    -Wie viele Betriebsstunden hat der Stirlingmotor pro Jahr erreicht?

    4.100-4.300 Bh/Jahr

    -Welche Nutzungsdauer wurde erreicht?

    Der 2015 eingebaute (insgesamt vierte) Stirlingmotor hat jetzt ca. 29.000 Bh auf der Uhr und läuft (klopf auf Holz) immer noch einwandfrei.


    Übrigens findest Du viele Erfahrungswerte anderer Betreiber auch in anderen Threads in diesem Unterforum, insbesondere hier.


    Gruß, Sailor

    würde ich den Teufel tun da was dran zu drehen

    Da hast Du natürlich Recht. Vielleicht war das Beispiel nicht ganz so gut.


    Worauf ich hinaus will: Im Netz findet man für LPG-Tanks in einer – für ein Privathaus – vernünftigen Größe (5000 l bzw. 32.850 kWh) Preise um 5.000 EUR. Hinzu kommt die Installation, Verlegung von Leitungen und die Umstellung des BHKW selbst. Alles in allem wird man wohl ganz grob über den Daumen mit 7.000 EUR für so eine Umstellung rechnen müssen. ( Dachsfan , bitte korrigiere mich falls ich grob daneben liege. )


    Angenommen man verbraucht 30.000 kWh im Jahr und erwartet, LPG auf einige Jahre hinaus für 10 ct/kWh zu bekommen, so ergeben sich für die Umstellung folgende jährliche Einsparungen:


    Erdgaspreis 30 ct/kWh: EUR 6.000

    Erdgaspreis 25 ct/kWh: EUR 4.500

    Erdgaspreis 20 ct/kWh: EUR 3.000


    Unter der Voraussetzung, dass man für LPG keine wesentlichen Preissteigerungen mehr erwartet (weil der Ölpreis eh schon sehr hoch ist), würde sich die Umstellung also bei Erdgaspreisen oberhalb 20 ct/kWh in etwas mehr als 1-2 Jahren amortisieren. Danach reicht es, wenn der Erdgaspreis nicht mehr unter den LPG-Preis sinkt. Sofern allerdings in nächster Zeit am Erdgasmarkt irgendwas passiert und die Preise wieder sinken (z.B. durch Eingriffe der Regierung), oder der Ölpreis aus irgendwelchen Gründen doch noch weiter steigt, verlängert sich die Amortisationszeit und es kann sein, dass man mit Zitronen gehandelt hat.


    Hinzu kommt, dass man die Kosten für so eine Umstellung mit denen der möglichen Alternativen vergleichen sollte, also z.B. mit der Anschaffung einer Wärmepumpe. Das erfordert eigentlich eine detaillierte Wirtschaftlichkeitsrechnung, bei der als wichtigste Komponenten die verschiedenen Energiepreise eingehen – Gaspreis, LPG-Preis, Bezugs- und Börsenstrompreis. So wie es derzeit auf den Märkten zugeht, würde ich mir nicht mal trauen, dafür eine Voraussage auf Jahresperspektive zu geben. Nachdem es im Winter m.E. sowieso keine gute Idee ist ohne Not an der Heizung rumzuschrauben, würde ich jedenfalls abwarten, ob nicht im kommenden Jahr vielleicht besser kalkulierbare Verhältnisse eingetreten sind.

    Moin Dachsfan ,


    wie Du Dir wahrscheinlich denken kannst, ist eine einfache Ja/Nein-Antwort bei diesem Thema nicht möglich. Außerdem ist meine Glaskugel – was zukünftige Energiepreise betrifft – wohl kaum besser als Deine oder die anderer Betreiber in diesem Forum. Deshalb mit aller gebotenen Vorsicht folgende Überlegungen:


    Der Preis von Flüssiggas (LPG) hängt – ebenso wie beim Heizöl – am Rohölpreis. Seit dem letzten normalen Jahr 2019 hat sich der Ölpreis für Brent-Öl (in Euro) in etwa verdoppelt. Sowohl bei Heizöl als auch bei LPG war das auch so, und aus meiner Sicht ist anzunehmen dass das (abgesehen von vorübergehenden Panik-Spitzen wie wir im März 2022 hatten) auch in Zukunft so bleibt. Wie das mit dem Ölpreis weiter geht, weiß weder ich noch sonst jemand (außer vielleicht ein paar Leute in Saudi-Arabien). Ich bin mir nur bei einer Sache sicher, nämlich dass der Ukraine-Krieg und die westlichen Sanktionen gegen den Aggressor Russland auf den Ölpreis einen weit geringeren Einfluss haben als das beim Gaspreis der Fall ist. Der Grund dafür ist einfach, dass sich Ölströme aus Russland viel leichter in Länder wie China oder Indien (wo man jede Menge Öl importiert und auf die Sanktionen pfeift) umleiten lassen als das beim Gas der Fall ist. Unterm Strich gibt es also beim Öl durch die Russland-Sanktionen mittelfristig weder global noch in Europa eine Mangelsituation. Aber die gab es in den letzten 35 Jahren auch nicht, und trotzdem hat der Ölpreis in dieser Zeit (auch wenn man die Finanzkrise 2008/09 und die Pandemie-Jahre 2020/21 unberücksichtigt lässt) ziemlich wilde Sprünge veranstaltet.

    :glaskugel:


    Beim Erdgas ist hingegen so eine preistreibende Mangel-Situation in der EU zumindest bis 2024 durchaus gegeben. Wenn dann mal EU-weit ausreichend LNG-Terminals installiert sind, dürften sich die Preise normalisieren, allerdings nicht mal ansatzweise auf dem bis 2020 geltenden Niveau. Der Aufwand für Verdichtung und Transport von LNG ist beachtlich. Außerdem sind die bislang wenigen LNG-Produzenten auch nicht blöd und werden am Markt die Preise nehmen, die sie kriegen können. Ob eines Tages mehr Produzenten auf den Markt kommen, muss man sehen. Jedenfalls war es bis 2021 so, dass das Preisniveau für Erdgas in der EU vom günstigen russischen Gas bestimmt wurde, und der Preis für importiertes LNG gerade so viel darüber lag, wie die Kunden z.B. aus Gründen der Versorgungssicherheit (second source) toleriert haben. Trotzdem haben die LNG-Exporteure damit offensichtlich Geld verdient. Von den Kosten her wären also zukünftig Erdgaspreise unter 10 ct/kWh auch mit LNG (plus Pipeline-Gas aus Norwegen und Benelux) durchaus möglich. Will man aber das LNG-Angebot steigern (und ich fürchte das ist der Fall), so müssen die zusätzlichen Exporteure erst mal ihre Kapazitäten ausbauen und wollen die dann natürlich über einen höheren LNG-Preis wieder hereinholen. Der Markt gibt's ja her.

    :glaskugel:


    Fazit: Beim Erdgaspreis erwarte ich ab etwa 2024 eine "Normalisierung" auf niedrigerem Niveau als jetzt, aber weit höher als bis 2021. Beim LPG-Preis ist eher zu erwarten, dass die Schwankungen sich abhängig vom Euro-Ölpreis im bisherigen Rahmen bewegen. Allerdings war ja bis voriges Jahr der LPG-Preis pro kWh deutlich höher als der Erdgaspreis, so dass eigentlich nur Leute ohne Erdgasanschluss LPG für Heizung/BHKW eingesetzt haben. Diese Preisdifferenz zu Lasten von LPG wird es zukünftig wohl nicht mehr geben. Aber ob das Verhältnis sich langfristig so stark umkehrt, dass sich die Umrüstung eines BHKW tatsächlich rechnet (genauer: ob sich die Investition in einen LPG-Tank rechnet, das dürfte der bei weitem dickste Brocken sein), habe ich zumindest im Bereich der Privathäuser meine Zweifel. Jedenfalls würde ich die Entscheidung von der Amortisationszeit abhängig machen: Liegt die zu aktuellen Preisen unter 3-5 Jahren, so kann man das machen, aber sonst würde ich dazu nicht raten.


    Letzte Anmerkung: Unser Vitotwin-BHKW ließe sich vermutlich auf LPG umrüsten (jedenfalls wurde bis 2017 auch eine LPG-Version verkauft). Aber ich werde das jedenfalls nicht tun, sondern erstmal abwarten wie sich die Märkte entwickeln. Und wahrscheinlich ist langfristig dann eine Wärmepumpe die bessere Alternative.

    Aber keiner kann in die Zukunft sehen, aber wenn mehr Flüssiggasterminals fertig sind kommt auch mehr nach D.

    Achtung: Das Flüssiggas, das unsereiner im Gas-Auto verfährt oder in einem Tank im Garten lagert, ist LPG (ein Gemisch aus Propan und Butan). Das ist ein Raffinerie-Nebenprodukt: Deswegen dürfte die Preisbildung für LPG (abgesehen von potentiellen Abzock-Faktoren wie derzeit bei Benzin und Diesel) im Wesentlichen vom Ölpreis abhängen.


    Das Gas, welches über die zu schaffenden Terminals hereinkommen soll, ist LNG, also verflüssigtes Erdgas (Methan). Wenn da mehr hereinkommt, könnte als erstes der Erdgaspreis (Dutch TFF aktuell EUR 176,50/MWh) sinken. Ein Effekt auf die Preisbildung für LPG wäre höchstens dann zu erwarten, wenn der Erdgaspreis pro kWh am Markt wieder weit unter den LPG-Preis fallen sollte. In der Vergangenheit war das meist der Fall, aber ob wir das Preisgefüge von 2019/20 noch mal sehen werden habe ich meine Zweifel.

    Somit ist die Therme ersetzt - nur nicht weggeworfen...

    Das kann man vielleicht so sehen. Aber ich würde mich nicht darauf verlassen, dass das Finanzamt es auch so sieht bzw. dass Du dem FA Deine Sichtweise klar machen kannst. Also mir wäre das Risiko zu hoch.

    Kannst Du da die Problematik genauer schildern - da steh ich jetzt voll auf dem Schlauch ?!?

    Aus den geschilderten Gründen würde ich in der Korrespondenz mit dem Finanzamt jedenfalls die Therme unerwähnt lassen. Darauf bezog sich der Spruch vom Teufel und dem Weihwasser. Unabhängig davon: Wenn Du beim Finanzamt mit Marktpreisen argumentierst, musst Du für die Wärme einen auch für das FA nachvollziehbaren Marktpreis finden. Vielleicht akzeptieren die ja, wenn es in Deiner Stadt eine Fernwärmeversorgung gibt (muss nicht unbedingt in Deiner Straße sein) den Fernwärmepreis als Marktpreis. Aber dann bleibt (angesichts der erheblichen Preisschwankungen auf den Energiemärkten) noch zu klären, welche Marktpreise denn nun anzusetzen sind: Die vom Tag der Inbetriebnahme? Oder irgendwelche Durchschnittswerte?


    Das kann man sicher alles irgendwie verargumentieren. Wie gesagt, wenn Du Spaß an längeren Diskussionen mit dem Finanzamt hast, kannst Du das ja gerne versuchen.

    Die GbR hab ich, weil sich n.m.M. eine einheitliche, gesonderte Feststellung für diese unternehmerische Einnahmequelle gehört.

    Nö. Jedenfalls nicht unter steuerlichen Aspekten, da macht das nur Arbeit. (Allfällige privatwirtschaftliche Überlegungen wie Gütertrennung oder Erbschaftsteuer lass' ich mal außen vor.)


    Für die GbR musst Du als Steuererklärung jedes Jahr das Formular ESt 1 B plus zweimal Anlage FE1 plus zweimal Anlage FB (je eine für jeden Gesellschafter) ausfüllen und zusätzlich natürlich die Anlage EÜR. In Deiner ESt-Erklärung brauchst Du dann nur für Frau und Dich je eine Anlage G, in welcher jeweils der zugewiesene Gewinn eingetragen wird (eine Zeile).


    Ich weiß das so genau, weil ich die Anlagen auf/in unserem ZFH (siehe Signatur) in einer GbR mit meinem Bruder betreibe: Da geht das (bzw. ging bis zur Inanspruchnahme der Liebhaberei-Regelung) nicht anders, weil wir beide natürlich getrennt veranlagt werden. Bei einer gemeinsamen Steuererklärung bringt das überhaupt nichts, weil da die beiden zugewiesenen 50% Anteile von Dir und Deiner Frau am Ende des Tages einfach zusammengezählt und dann nach dem Splittingtarif versteuert werden.


    Ohne GbR brauchst Du in Eurer gemeinsamen ESt-Erklärung nur einmal eine Anlage G, in welcher der gesamte Gewinn eingetragen wird – ob bei Dir oder Deiner Frau ist eigentlich aus steuerlicher Sicht völlig Banane. Und natürlich auch hier einmal die Anlage EÜR. Aber ich finde das insgesamt doch wesentlich einfacher, weil insgesamt fünf Formulare plus einmal ELSTER-Eingabe einfach entfallen.


    Und es spricht absolut nichts dagegen, als Arbeitnehmer nebenher auch gewerbliche Einkünfte zu erklären. Wahrscheinlich zwei Millionen PV-Betreiber machen das so. Dafür gibt's ja die unterschiedlichen Anlagen. (Bei mir waren's zeitweise sechs von sieben Einkunftsarten mit den entsprechenden Anlagen, nur Landwirtschaft fehlte.)

    Selbstkosten anstelle Fernwärme ist bei mir relativ einfach, weil ich mit einem Knopfdruck die alte Therme einschalten kann.

    Das wären dann Wiederbeschaffungskosten (Reproduktions- oder Wiederherstellungskosten) in Höhe der Brennstoffkosten GAS.

    Also mit dieser Argumentation wäre ich sehr vorsichtig. Laut Abschnitt 4.2.1. der Verfügung knüpft die Möglichkeit der sofortigen Absetzbarkeit des gewerblichen Teils als Erhaltungsaufwendungen schon im ersten Satz an den "Ersatz" der alten Heizung.

    Zitat

    Wird eine vorhandene Heizungsanlage durch ein Blockheizkraftwerk ersetzt, so handelt es sich steuerlich um Erhaltungsaufwendungen.

    Jetzt werden wohl einige, die eine technisch einwandfreie Gastherme oder einen ditto Ölkessel im Keller haben und diese neben einem (z.B. vernünftig, d.h. auf ca. 40% der Nennheizlast dimensionierten) BHKW als Spitzenlasterzeuger oder gar nur als Reserve laufen lassen, das ebenfalls so machen. Das geht so lang gut bis entweder der unwahrscheinliche Fall eintritt, dass ein Finanzbeamter zur Ortsbesichtigung in Deinen Keller geht – oder der weit wahrscheinlichere Fall, dass die fortbestehende Therme durch von Dir eingereichte Unterlagen oder Berechnungen in irgendeiner Form steuerlich aktenkundig wird. Bei der Separierung dieser Angaben (z.B. bei Prüfgebühren oder Wartungskosten für die Therme) solltest Du "aufpassen wie ein Haftlmacher". Wenn Du aber in Deinem Schriftverkehr mit dem FA – stolz wie ein Spanier über die gute Idee – argumentativ auf die weiterhin betriebsfähige Therme verweist, so bleibt m.E. dem FA fast nichts anderes übrig, als Dir die sofortige Absetzbarkeit als Erhaltungsaufwendungen zu verweigern und Dich stattdessen auf die normale AfA von 2% setzen. Das wären dann (wenn Deine Zahlen so stimmen) jährlich (33*0,02=) 0,66% pro Jahr anstatt in einem Zug 27,1 %. Der Break-Even liegt bei 41 Jahren – vielleicht erlebst Du das noch, aber das BHKW wohl eher nicht.


    Vielleicht gibt es für die Marktpreis-Aufteilung (auch beim aktuellen Preischaos) noch andere Ideen zur Begründung, aber diese würde ich im Verkehr mit dem FA meiden wie der Teufel das Weihwasser. :diablo: